Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31

Die Gebührenkalkulation für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue für die Jahre 2020 und 2021 hat ergeben, dass sich die Gebühren für einige Leistungen verändern.

Die Berechnung der Gebühren ist aus den Unterlagen zur Gebührenkalkulation ersichtlich. Auf der letzten Seite (Ziffer 6) der Unterlagen befindet sich die Gebührenübersicht mit den einzelnen Änderungsvorschlägen.

 

Betriebsleiter Klafak erläutert kurz den Sachverhalt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat der Samtgemeinde folgenden

 

 

 


Beschluss:

Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.