Sitzung: 12.12.2019 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31
Vorlage: 08/0435/2019
Die
Gebührenkalkulation für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue für die Jahre
2020 und 2021 hat ergeben, dass sich die Gebühren für einige Leistungen
verändern.
Die Berechnung der
Gebühren ist aus den Unterlagen zur Gebührenkalkulation ersichtlich. Auf der
letzten Seite (Ziffer 6) der Unterlagen befindet sich die Gebührenübersicht mit
den einzelnen Änderungsvorschlägen.
Betriebsleiter
Klafak erläutert kurz den Sachverhalt.
Ohne Aussprache
fasst der Rat der Samtgemeinde folgenden
Beschluss:
Die 5. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der
Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.