Beschluss: Ohne Empfehlung

Sachverhalt:

SOLI-Fraktion im Stadtrat

5.8.19

hiermit beantragen wir für die kommende Sitzung des Umweltausschusses folgende TOPs:

(…)

6) Ausschluss einer Drogerie im Bereich Mühlentor

Vorstellung rechtlicher Möglichkeiten durch die Verwaltung

 

Kurt Herzog

 

Antwort der Verwaltung:

Im Bereich Mühlentor setzt der Bebauungsplan Mühlentor i.d.F. der 2. Änderung ein Kerngebiet (MK) fest. Laut textlicher Festsetzung sind Wohnungen gem. § 7 Abs. 2 Nr. 7 BauNVO oberhalb des Erdgeschosses allgemein zulässig und die nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 BauNVO zulässige Nutzung Vergnügungsstätten ist unzulässig.

 

Zulässig sind damit folgende Nutzungen:

1. Geschäfts- , Büro- und Verwaltungsgebäude,

2. Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes

3. sonstige nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe,

4. Anlagen für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,

5. Tankstellen im Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen,

6. Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter,

7. sonstige Wohnungen oberhalb des Erdgeschosses

 

Ausnahmsweise können zugelassen werden

1. Tankstellen, die nicht unter Absatz 2 Nummer 5 fallen,

2. Wohnungen, die nicht unter Absatz 2 Nummer 6 und 7 fallen.

 

Eine Drogerie kann nur über eine Änderung des Bebauungsplanes ausgeschlossen werden.

 

 

 

 

 

Beschlussempfehlungen des UBD/X/15 vom 20.08.2019 sowie VAD/X/31 vom 26.08.2019:

Die Verwaltung wird beauftragt zur nächsten Sitzung zu prüfen, welche rechtssicheren Möglichkeiten bestehen, einen Drogeriemarkt am Mühlentor zu verhindern, ohne dass der Bebauungsplan geändert werden muss.

 

Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am 10.09.2019 zunächst vertagt.

 

Auf die hierzu vorliegenden Niederschriften wird verwiesen.

 

 

Rh Herzog bittet darum, die Tagesordnungspunkte 12 und 13 gemeinsam zu behandeln, da sie inhaltlich im Zusammenhang stehen.

Diesem Vorschlag wird nicht widersprochen.

 

Da sich die Wortbeiträge und die Diskussion überwiegend auf den TOP 13 beziehen, sind diese unter TOP 13 protokolliert und niedergeschrieben.

 

 

 


Beschluss:

 

Über den Antrag ist nicht mehr gesondert abgestimmt worden.