Sachverhalt:
SOLI-Fraktion
im Stadtrat
5.8.19
hiermit
beantragen wir für die kommende Sitzung des Umweltausschusses folgende TOPs:
(…)
6)
Ausschluss einer Drogerie im Bereich Mühlentor
Vorstellung
rechtlicher Möglichkeiten durch die Verwaltung
Kurt
Herzog
Antwort der
Verwaltung:
Im Bereich
Mühlentor setzt der Bebauungsplan Mühlentor i.d.F. der 2. Änderung ein
Kerngebiet (MK) fest. Laut textlicher Festsetzung sind Wohnungen gem. § 7 Abs.
2 Nr. 7 BauNVO oberhalb des Erdgeschosses allgemein zulässig und die nach § 7
Abs. 2 Nr. 2 BauNVO zulässige Nutzung Vergnügungsstätten ist unzulässig.
Zulässig sind damit
folgende Nutzungen:
1.
Geschäfts- , Büro- und Verwaltungsgebäude,
2.
Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften, Betriebe des Beherbergungsgewerbes
3. sonstige nicht
wesentlich störende Gewerbebetriebe,
4. Anlagen für
kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke,
5. Tankstellen im
Zusammenhang mit Parkhäusern und Großgaragen,
6. Wohnungen für
Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und
Betriebsleiter,
7. sonstige
Wohnungen oberhalb des Erdgeschosses
Ausnahmsweise
können zugelassen werden
1. Tankstellen, die
nicht unter Absatz 2 Nummer 5 fallen,
2. Wohnungen, die
nicht unter Absatz 2 Nummer 6 und 7 fallen.
Eine Drogerie kann
nur über eine Änderung des Bebauungsplanes ausgeschlossen werden.
Beschlussempfehlungen des UBD/X/15 vom
20.08.2019 sowie VAD/X/31 vom 26.08.2019:
Die Verwaltung wird beauftragt zur nächsten
Sitzung zu prüfen, welche rechtssicheren Möglichkeiten bestehen, einen
Drogeriemarkt am Mühlentor zu verhindern, ohne dass der Bebauungsplan geändert
werden muss.
Der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
hat die Angelegenheit in seiner Sitzung am
10.09.2019 zunächst vertagt.
Auf die hierzu
vorliegenden Niederschriften wird verwiesen.
Rh Herzog bittet
darum, die Tagesordnungspunkte 12 und 13 gemeinsam zu behandeln, da sie
inhaltlich im Zusammenhang stehen.
Diesem Vorschlag
wird nicht widersprochen.
Da sich die
Wortbeiträge und die Diskussion überwiegend auf den TOP 13 beziehen, sind diese
unter TOP 13 protokolliert und niedergeschrieben.
Beschluss:
Über den Antrag ist nicht mehr gesondert abgestimmt worden.