Bgm Harms berichtet, dass wegen der Brücke im Mühlenweg – Grundstück Dübler eine Ortsbesichtigung mit der Samtgemeinde, dem Landkreis, dem Eigentümer sowie der Gemeinde stattgefunden hat. Hier wurde die Aussage seitens des Landkreises getroffen, dass sowohl eine Verrohrung als auch die Einrichtung einer Furt an diesem Graben erfolgen kann. Seitens der Samtgemeinde muss ein entsprechender Antrag an den Landkreis gestellt werden und es bleibt dann abzuwarten, was der Landkreis genehmigt. In der nächsten Wochen findet nochmals ein Termin mit dem Wasser- und Bodenverband statt und diese sind dann aufgefordert, eine Kostenschätzung vorzunehmen.