Beschluss: Geändert empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Ursula Fallapp erläutert:

Der Reit- und Fahrverein Dannenberg e.V. feiert im Jahre 2020 sein einhundertjähriges Bestehen.

Zwischen dem Reit- und Fahrverein Dannenberg e.V. und der Stadt Dannenberg (Elbe) besteht eine enge Verbundenheit, die in Tradition begründet ist.
Der Reit- und Fahrverein Dannenberg e.V. arbeitet derzeit intensiv an einer Chronik über seine 100jährige Vereinsarbeit.
Der Verwaltungsausschuss der Stadt hat beschlossen, die Schirmherrschaft im Zusammenhang mit dem 100jährigen Jubiläum zu übernehmen und ein gemeinsames Festprogramm auszuarbeiten. So haben der Vorstand des Reit- und Fahrvereins Dannenberg e.V. und das Marketing der Stadt vereinbart, alle Veranstaltungen der Stadt Dannenberg (Elbe) von Seiten des Vereines zu unterstützen und unter den Tenor „100 Jahre Reit- und Fahrverein Dannenberg e.V.“ zu stellen.
Die zu erstellende Chronik wird einen elementaren Anteil enthalten, der die Zusammenarbeit zwischen Reit- und Fahrverein und der Stadt darstellt.
Die Verwaltung empfiehlt den Gremien der Stadt Dannenberg (Elbe), einen Zuschuss in Höhe von 5000,00 Euro für die Erstellung der Chronik zu gewähren.

 

Ursula Fallapp erläutert, dass auch hier der Sparzwang bedacht ist.  Der Reit- und Fahrverein Dannenberg e.V. hat erklärt, die gesamte städtische Veranstaltungsfolge 2020 zu unterstützen und unter dem Motto „100 Jahre Reit- und Fahrverein Dannenberg e.V.“, diese Veranstaltungen mit zu organisieren und durchzuführen. Aus diesem Grund kann ein einmaliger Zuschuss aus den Marketingmitteln zur Verfügung gestellt werden.

 

Stellv Bgm Hanke befürwortet diesen Vorschlag. Das 100-jährige Bestehen ist eine einmalige Angelegenheit, die von Seiten der Stadt Dannenberg (Elbe) auf jeden Fall unterstützt werden muss. Auch stellv. AV`e Rohwedder unterstützt diese Aussage.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Soziales empfiehlt folgenden


Beschluss:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) unterstützt das Vereinsjubiläum des Reit- und Fahrvereins Dannenberg e.V. mit einem Betrag von 5000,00 Euro, sofern entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.