Beschluss: Ohne Empfehlung

Ursula Fallapp erläutert:

Die SOLI-Fraktion im Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) hat am 13.11.2019 die Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) beantragt. Die Erhöhung der Steuer auf Apparate mit Gewinnmöglichkeit auf 20 % des Einspielergebnisses ist dabei die Grundlage.

 

Die SOLI-Fraktion beantragt weiterhin einen Zuschuss von 10.000,00 Euro an die Suchtberatung Lüchow-Dannenberg abzuführen, sofern der Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) die Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) beschließt.

 

Zunächst ist der Beschluss über die Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) abzuwarten. Sobald dieser Beschluss gefasst ist, ist die Suchtberatung Lüchow-Dannenberg in die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Soziales des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe) einzuladen, um über die Arbeit der Suchtberatung zu berichten. Der Beschlussvorschlag kann erst dann dem Rat der Stadt Dannenberg (Elbe) vorgelegt werden, wenn über die Änderung der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Dannenberg (Elbe) entschieden ist.

 

Rh Brüggemann begründet, dass er diesen Tagesordnungspunkt vor der Haushaltsberatung verlegt haben möchte. Nach der Berechnung des Kämmerers werden 19.000,00 € Vergnügungssteuer im Jahr zusätzlich durch die Neuregelung voraussichtlich eingenommen werden. Aus diesen zusätzlichen Mehreinnahmen möchten die SOLI-Fraktion 10.000,00 € für die Suchtberatung zur Verfügung stellen. Einige Ausschussmitglieder empfinden dies als überdimensional. Rf Freudenthal spricht die Arbeit der Guttempler an. Auch diese sollte Unterstützung erfahren. Rh Brüggemann zeigt Verständnis für die Aussage der Ausschussmitglieder, den Top erneut zu beraten, wenn die Einnahmen aus der Neuregelung zur Vergnügungssteuersatzung beziffert werden können. Diesem Vorschlag folgt Rh Brüggemann für die SOLI-Fraktion.

 

Der Antrag wird zurückgezogen.