Sitzung: 24.10.2019 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2
Vorlage: 31/0475/2019
Sachverhalt:
Die Vorlage wurde
vor der Sitzung an alle Ratsmitglieder verteilt.
Für die Kleinkläranlage auf dem Grundstück der „Alten Schule“ in Siemen
liegt seit mehreren Jahren keine Betriebserlaubnis vor; eine solche Erlaubnis
konnte auch nicht verlängert werden.
Daher haben die jetzigen Eigentümer die Kleinkläranlage entsprechend
nachrüsten lassen.
Da die Gemeinde Gusborn die Kläranlage in den letzten Jahren ohne
wasserrechtliche Genehmigung betrieben und keine Nachrüstung vorgenommen hat,
wurde im Kaufvertrag vom 28.08.2019 unter § 7 „Sachmängel“ vereinbart, dass bei
Errichtung einer neuen Kleinkläranlage die Kosten je zur Hälfte von den neuen
Eigentümern und der Gemeinde Gusborn getragen werden.
Auszug aus dem
Kaufvertrag vom 28.08.2019:
„§7 Sachmängel
…
Den Käufern ist bekannt, dass das Grundstück
mit einer Kleinkläranlage ausgestattet
ist, aber die wasserrechtliche Genehmigung
für diese Kleinkläranlage seit dem
31.07.2016 abgelaufen ist. Es liegt keine
Betriebserlaubnis mehr vor.
Die Käufer müssen also notfalls eine neue
Kläranlage errichten, bei hälftiger Kostenteilung zwischen Verkäuferin und
Käufer.“
Die Rechnung der
Fachfirma für die Nachrüstung der Kläranlage liegt bei 4.439,89 €; davon sind,
wie im Kaufvertrag geregelt, 2.219,94 € von der Gemeinde Gusborn zu tragen.
Da die Rechnung an
die neuen Eigentümer gerichtet ist, ist der Anteil der Gemeinde an die
Eigentümer direkt zu zahlen.
SB Pauls gibt ergänzende Erläuterungen.
Für diese Auszahlung sind keine investiven Mittel im Haushalt 2019
vorhanden.
Die Vorlage wurde heute von der Kollegin Tollschnibbe
gefertigt.
Herr Pauls hat im Nachhinein die Maßnahme kontrolliert und kalkuliert und es sind folgende Auszahlungen im Zusammenhang mit der Veräußerung des Gebäudes und des Grundstückes abzuwickeln. Dabei hat sich die Summe gegenüber dem dargestellten Sachverhalt wie folgt erhöht:
Aufwand für das Gutachten 2.731,05 €
Vermessung 234,15 €
Zerlegung 1.780,24
€
Anteil Kleinkläranlage 2.219,94
€
Gesamt 6.965,38
€
Dieser Summe muss buchungstechnisch als überplanmäßiger Auszahlung zugestimmt werden, wobei
der tatsächliche Zahlungsverkehr bis auf die Zahlung hinsichtlich der
Kläranlage bereits stattgefunden hat.
Rh Struck fragt nach dem Passus im Kaufvertrag und stellt infrage warum sich die Gemeinde an den Kosten beteiligen muss.
Bgm Ringel erläutert, dass die Wasserrechtliche Erlaubnis für die Kleinkläranlage bereits abgelaufen war, die Verlängerung hätte von der Verwaltung beantragt werden müssen. Im Hinblick auf die zu dem Zeitpunkt evtl. Veräußerung des Gebäudes ist das unterblieben, da sonst wieder hätte investiert werden müssen. Somit hat man sich mit dem Käufer auf diese Regelung geeinigt.
Der Rat der
Gemeinde Gusborn fasst folgenden
Beschluss:
Für die Nachrüstung
der Kläranlage der „Alten Schule“ in Siemen und der Abwicklung der investiven
Maßnahme wird einer überplanmäßigen, investiven Auszahlung i.H.v. 7.000,- € zugestimmt.