Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

 

Die Vorlage wurde vor der Sitzung an alle Ratsmitglieder verteilt.

 

Für die Kleinkläranlage auf dem Grundstück der „Alten Schule“ in Siemen liegt seit mehreren Jahren keine Betriebserlaubnis vor; eine solche Erlaubnis konnte auch nicht verlängert werden.

Daher haben die jetzigen Eigentümer die Kleinkläranlage entsprechend nachrüsten lassen.

 

Da die Gemeinde Gusborn die Kläranlage in den letzten Jahren ohne wasserrechtliche Genehmigung betrieben und keine Nachrüstung vorgenommen hat, wurde im Kaufvertrag vom 28.08.2019 unter § 7 „Sachmängel“ vereinbart, dass bei Errichtung einer neuen Kleinkläranlage die Kosten je zur Hälfte von den neuen Eigentümern und der Gemeinde Gusborn getragen werden.

 

 

Auszug aus dem Kaufvertrag vom 28.08.2019:

„§7 Sachmängel

Den Käufern ist bekannt, dass das Grundstück mit einer Kleinkläranlage ausgestattet

ist, aber die wasserrechtliche Genehmigung für diese Kleinkläranlage seit dem

31.07.2016 abgelaufen ist. Es liegt keine Betriebserlaubnis mehr vor.

Die Käufer müssen also notfalls eine neue Kläranlage errichten, bei hälftiger Kostenteilung zwischen Verkäuferin und Käufer.“

 

 

Die Rechnung der Fachfirma für die Nachrüstung der Kläranlage liegt bei 4.439,89 €; davon sind, wie im Kaufvertrag geregelt, 2.219,94 € von der Gemeinde Gusborn zu tragen.

Da die Rechnung an die neuen Eigentümer gerichtet ist, ist der Anteil der Gemeinde an die Eigentümer direkt zu zahlen.

 

SB Pauls gibt ergänzende Erläuterungen.
Für diese Auszahlung sind keine investiven Mittel im Haushalt 2019 vorhanden.

Die Vorlage wurde heute von der Kollegin Tollschnibbe gefertigt.

Herr Pauls hat im Nachhinein die Maßnahme kontrolliert und kalkuliert und es sind folgende Auszahlungen im Zusammenhang mit der Veräußerung des Gebäudes und des Grundstückes abzuwickeln. Dabei hat sich die Summe gegenüber dem dargestellten Sachverhalt wie folgt erhöht:

 

Aufwand für das Gutachten                                      2.731,05 €
Vermessung                                                                       234,15 €
Zerlegung                                                                          1.780,24 €
Anteil Kleinkläranlage                                                  2.219,94 €
Gesamt                                                                                              6.965,38 €

Dieser Summe muss buchungstechnisch als überplanmäßiger Auszahlung zugestimmt werden, wobei der tatsächliche Zahlungsverkehr bis auf die Zahlung hinsichtlich der Kläranlage bereits stattgefunden hat.

Rh Struck fragt nach dem Passus im Kaufvertrag und stellt infrage warum sich die Gemeinde an den Kosten beteiligen muss.

Bgm Ringel erläutert, dass die Wasserrechtliche Erlaubnis für die Kleinkläranlage bereits abgelaufen war, die Verlängerung hätte von der Verwaltung beantragt werden müssen. Im Hinblick auf die zu dem Zeitpunkt evtl. Veräußerung des Gebäudes ist das unterblieben, da sonst wieder hätte investiert werden müssen. Somit hat man sich mit dem Käufer auf diese Regelung geeinigt.

 

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 




 


Beschluss:

Für die Nachrüstung der Kläranlage der „Alten Schule“ in Siemen und der Abwicklung der investiven Maßnahme wird einer überplanmäßigen, investiven Auszahlung i.H.v. 7.000,-  € zugestimmt.