Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

FBL Ringel trägt vor, dass die Aufwandsentschädigungen für die Funktionsträger/innen der Freiwilligen Feuerwehr in der Satzung über Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue (Aufwandsentschädigungssatzung FF) seit 2008 nicht geändert wurden.

Die Samtgemeinden Gartow und Lüchow (Wendland) haben ihre entsprechenden Satzungen inzwischen auch angepasst.

Eine Anpassung wird durch die qualitative Änderung der Aufgaben als erforderlich angesehen.

 

Im Rahmen der Sitzung wird eine Gegenüberstellung der aktuellen und der vorgeschlagenen jährlichen Aufwandsentschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren der Samtgemeinde Elbtalaue verteilt.

Besagte Übersicht liegt in der Anlage zu dieser Niederschrift bei.

 

Darüber hinaus ersetzt die Niedersächsische Reisekostenverordnung das Bundesreisekosten-gesetz. Diese Begriffe werden in § 2 der Satzung ausgetauscht.

 

Auf Anfrage von Rf Neumann teilt FBL Ringel, dass die Aufwandsentschädigungen um rund 15 Prozent erhöht und sodann auf volle Beträge gerundet wurden.

 

Anschließend empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden

 


Beschluss:

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die anliegende 3. Satzung zur Änderung der Satzung über Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue.