Sitzung: 22.10.2019 Brandschutzausschuss der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 40/0414/2019
FBL Ringel trägt vor, dass die Aufwandsentschädigungen für die
Funktionsträger/innen der Freiwilligen Feuerwehr in der Satzung über Entschädigungen für Angehörige
der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Elbtalaue
(Aufwandsentschädigungssatzung FF) seit 2008 nicht geändert wurden.
Die Samtgemeinden
Gartow und Lüchow (Wendland) haben ihre entsprechenden Satzungen inzwischen
auch angepasst.
Eine Anpassung wird
durch die qualitative Änderung der Aufgaben als erforderlich angesehen.
Im Rahmen der
Sitzung wird eine Gegenüberstellung der aktuellen und der vorgeschlagenen
jährlichen Aufwandsentschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren
der Samtgemeinde Elbtalaue verteilt.
Besagte Übersicht
liegt in der Anlage zu dieser Niederschrift bei.
Darüber hinaus
ersetzt die Niedersächsische Reisekostenverordnung das
Bundesreisekosten-gesetz. Diese Begriffe werden in § 2 der Satzung
ausgetauscht.
Auf Anfrage von Rf
Neumann teilt FBL Ringel, dass die Aufwandsentschädigungen um rund 15 Prozent
erhöht und sodann auf volle Beträge gerundet wurden.
Anschließend
empfiehlt der Brandschutzausschuss folgenden
Beschluss:
Der Rat der
Samtgemeinde Elbtalaue beschließt die anliegende 3. Satzung zur Änderung der
Satzung über Entschädigungen für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr der
Samtgemeinde Elbtalaue.