Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Die Gebührenkalkulation über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung für die Jahre 2020 und 2021 hat ergeben, dass sich die Gebühr für die Leistung erhöht. Die Unterdeckung der Vorperiode wurde bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt.

Die Berechnung der Gebühr ist aus den Unterlagen zur Gebührenkalkulation ersichtlich.

 

 

Durch die Änderung der Gebühren ist es auch erforderlich die Gebührensatzung zu ändern.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Betriebsausschuss folgenden

 

 


Beschlussvorschlag:

Die 3. Satzung zur Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung), wird beschlossen.