Sitzung: 21.10.2019 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 08/0437/2019
Die Gebührenkalkulation über die Erhebung
von Gebühren für die öffentliche Straßenreinigung für die Jahre 2020 und 2021
hat ergeben, dass sich die Gebühr für die Leistung erhöht. Die Unterdeckung der
Vorperiode wurde bei der Ermittlung des Gebührenbedarfs berücksichtigt.
Die Berechnung der Gebühr ist aus den
Unterlagen zur Gebührenkalkulation ersichtlich.
Durch die Änderung der Gebühren ist es auch
erforderlich die Gebührensatzung zu ändern.
Ohne weitere Aussprache empfiehlt
der Betriebsausschuss folgenden
Beschlussvorschlag:
Die 3. Satzung zur
Änderung der Satzung der Samtgemeinde Elbtalaue über die Erhebung von Gebühren
für die öffentliche Straßenreinigung (Straßenreinigungsgebührensatzung), wird
beschlossen.