Sitzung: 21.10.2019 Betriebsausschuss Kommunale Dienste der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 08/0435/2019
Die Gebührenkalkulation für die Friedhöfe
der Samtgemeinde Elbtalaue für die Jahre 2020 und 2021 hat ergeben, dass sich
die Gebühren für einige Leistungen verändern.
Die Berechnung der Gebühren ist aus den
Unterlagen zur Gebührenkalkulation ersichtlich. Auf der letzten Seite (Ziffer
6) der Unterlagen befindet sich die Gebührenübersicht mit den einzelnen
Änderungsvorschlägen.
Durch die Änderung der Gebühren ist es auch
erforderlich die Gebührensatzung zu ändern.
Ohne weitere Aussprache empfiehlt
der Betriebsausschuss folgenden
Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über
die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue wird
beschlossen.