Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 9

Sachverhalt:

Die Gebührenkalkulation für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue für die Jahre 2020 und 2021 hat ergeben, dass sich die Gebühren für einige Leistungen verändern.

Die Berechnung der Gebühren ist aus den Unterlagen zur Gebührenkalkulation ersichtlich. Auf der letzten Seite (Ziffer 6) der Unterlagen befindet sich die Gebührenübersicht mit den einzelnen Änderungsvorschlägen.

 

Durch die Änderung der Gebühren ist es auch erforderlich die Gebührensatzung zu ändern.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Betriebsausschuss folgenden

 

 


Beschlussvorschlag:

Die 5. Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Friedhöfe der Samtgemeinde Elbtalaue wird beschlossen.