Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2

Sachverhalt:

In seiner Sitzung vom 29.08.2019 hat der Rat der Gemeinde Gusborn folgenden Beschluss zur geplanten Änderung der Hauptsatzung gefasst:

 

„Die Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue wird beauftragt, eine entsprechende Formulierung zu entwickeln, die angelehnt an die Agenda 21, die Auswirkungen auf den Klima- und Artenschutz berücksichtigt. Über diese Formulierung zur Ergänzung der Hauptsatzung soll dann in der nächsten Sitzung abgestimmt werden. (Antrag Rh Struck)“

 

Mittlerweile liegt der Verwaltung ein Formulierungsvorschlag des Ratsherrn Struck vor, dem sich die Verwaltung anschließt. So soll dem § 3 der Hauptsatzung folgender Satz 2 zugefügt werden:

 

''Sämtliche Entscheidungen sind im Vorfeld hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf Klima- und Artenschutz zu überprüfen.''

 

Da die Hauptsatzung der Gemeinde Gusborn im Jahr 2009 erlassen wurde und zu dieser Zeit noch die Niedersächsische Gemeindeordnung galt, schlägt die Verwaltung vor, im Zuge der jetzigen Änderung auch die alten Paragraphenbezeichnungen zu ändern. Einzelheiten sind dem der Vorlage anliegenden Entwurf der 1. Änderungssatzung zur Hauptsatzung zu entnehmen.

 

Abschließend sei an dieser Stelle nochmals angemerkt, dass gem. § 12 Abs. 2 NKomVG für Beschlüsse über die Hauptsatzung die Mehrheit der Mitglieder der Vertretung (§ 45 Abs. 2 NKomVG) erforderlich ist.

 

 

Rh Struck trägt vor, dass das Thema Klima- u. Artenschutz auf der Agenda 21 auch in der Hauptsatzung der Gemeinde Gusborn steht und in Anlehnung daran diese Formulierung gefunden werden soll, dass der Rat sich mit dem Klima- und Artenschutz befasst. In der Niederschrift der letzten Sitzung wurde beschlossen, dass ein entsprechender Passus in der Hauptsatzung verankert werden soll. Der Satz wurde im Sachverhalt genannt und soll so mit der Satzungsänderung heute beschlossen werden.

 

Stellv. Bgm Burmester führt aus, dass er dem vorgeschlagenen Wortlaut so nicht zustimmen könne, denn damit würde die Gemeinde nichts mehr entscheiden können, ohne eine vorherige Prüfung, ggf. auch gutachterliche Stellungnahme einzuholen. Dies würde sich evtl. nachteilig auf alle künftigen Beschlüsse bzw. Entscheidungen auswirken bzw. auch mit Kosten verbunden sein.

 

Rf Geuder ist dafür, sich dazu vorher z. B. von der Klimaschutzleitstelle des Landkreises beraten zu lassen und evtl. könnte man auch mit anderen Gemeinden kommunizieren, ob und wie diese das Thema verarbeitet haben.
Außerdem habe der Rat es doch in der Hand, wie die Überprüfungen im Vorfeld aussehen sollen.

Dass etwas für den Klima- u. Artenschutz getan werden müsse, darin seien sich doch wohl alle einig.  Sie schlägt folgende Änderung der Formulierung vor :“Der Rat der Gemeinde wird zukünftig bei jeder Entscheidung /Abstimmung die Folgen für den Klima- u. Artenschutz überprüfen, abwägen und wenn möglich, fachlichen Rat einholen.“

Stellv. Bgm Fahren ist auch dafür, sich für den Klima-u. Artenschutz einzusetzen, jedoch hält er eine solche Bindung in der Hauptsatzung für nicht praktikabel und Entscheidungen sind dann kaum noch zu treffen. Der Formulierung „zu überprüfen“ würde er nicht zustimmen.

Er schlägt vor, sich dazu weitere Gedanken zu machen, die Klimaschutzleitstelle extra zu diesem Thema einzuladen und sich ggf. z. B. selbst als Gemeinde ein Konzept aufzuerlegen. In NRW gibt es z. B. auch einen Praxisleitfaden zum Klimaschutz i. d. Kommunen. Er würde der Formulierung mit der Überprüfung nicht zustimmen können und beantragt die Aufnahme des folgenden Passus:

Der Satz in § 3 der Hauptsatzung: „Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben orientiert sich die Gemeinde an den Grundsätzen einer nachhaltigen, ökologischen und sozialgerechten Entwicklung (Agenda 21) …  wird ergänzt :  sowie den Belangen des Klima- u. Artenschutzes.“

 

Rh Beckmann führt aus, dass der im Sachverhalt vorgeschlagene Satz seiner Meinung nach unverbindlich sei. Der Rat würde doch festlegen, wie was überprüft werde. Die Verpflichtung würde für ihn nicht bestehen, jeweils externe Gutachten einzuholen.

So könne man z. B. bei der Dorfwoche entscheiden, dass kein Plastikgeschirr zum Einsatz kommen soll.

Die Klimaschutzleitstelle würde sich für viel mehr weitreichende Maßnahmen einsetzen. Er spricht sich dafür aus, dass der Rat in Einzelfällen entscheiden sollte.

 

Bgm Ringel entgegnet, dass dann z. B. bei jedem Baum, der durch Sturmschaden u. dergleichen zu fällen ist, vorher geprüft werden müsse, ob der gefällt werden darf oder nicht und ob dort ein schützenswerter Käfer drin ist oder nicht. Oder bei einem Osterfeuer – soll dann die Gemeinde prüfen, ob dort z. B. verschiedene Tierarten zu schützen sind ?

Wenn dann die Gemeinde das geprüft hätte und die Entscheidung falsch war, könnte die Gemeinde z. B. verklagt werden.

Bgm Ringel führt aus, dass er dem in der Vorlage genannten vorgeschlagenen Satz nicht zustimmen wird.

 

Rh Beckmann entgegnet, dass das mit den Osterfeuern ganz klar gesetzlich geregelt sei.

 

SB Pauls führt aus, dass in der Vorlage die Kosten für die Verkündung der Satzung mit 150,- € angegeben sind, seiner Ansicht aber mit Kosten ungeahnten Ausmaßes zu rechnen wäre. Die Hauptsatzung hat für die Gemeinde einen gesetzlichen Charakter mit Innenwirkung für den Rat, d.h. der Rat hat sich daran zu halten, wenn er diese erlässt bzw. diese Änderung aufnimmt. Die Samtgemeinde ist z. B. nicht in der Lage, Gutachten zu erstellen, somit müssten diese in Auftrag gegeben werden.

Es würde auch z. B. bei investiven Maßnahmen zu Verzögerungen kommen können. Die Fristen bei Fördermaßnahmen sind sehr knapp bemessen, und wenn dann noch eine Überprüfung nötig wäre, würde das zeitlich nicht machbar sein, um die entsprechenden Fördermittel einzufordern.

Beispielsweise wäre es bei der Maßnahme ‚Steganlage in Groß Gusborn‘ nicht möglich gewesen, diese innerhalb kürzester Zeit abzuwickeln. Oder auch der Zaunbau der Quickborner Kuhle  - es hätte u. U. erst über die Holzart oder überhaupt über welches Material entschieden werden müssen.

Und z. B. im Rahmen des Verkehrssicherheitskonzeptes bei der Entscheidung über den Fußweg/Grünstreifen in Zadrau müsste eine Überprüfung stattfinden. Die Frage ist ja auch, wieweit will man das überprüfen, wie sind die Auswirkungen?

Eine Verankerung dieses Satzes in der Hauptsatzung hält er für absolut nicht praktikabel und im Hinblick auf etwaige Kosten, die auf die Gemeinde zukommen könnten, müsste er als Kämmerer widersprechen.

Vielmehr wäre seiner Einschätzung nach ein Ratsbeschluss ausreichend, dass der Rat sich künftig verpflichtet, im Einzelfall oder auf Antrag eines Ratsmitgliedes bei investiven Maßnahmen und Unterhaltungsmaßnahmen größeren Ausmaßes im Einzelfall darüber zu beraten und entscheiden, ob eine fachliche Überprüfung zur Auswirkung auf Klima- u. Artenschutz stattfinden soll.

Damit verpflichtet sich der Rat, zukünftig darüber zu entscheiden  -  im Einzelfall – und nicht bei jeder Maßnahme.

 

Rh Struck entgegnet, dass ja vorgeschlagen wurde, dass der Rat das überprüft und nicht „überprüfen lässt“ und es gehe ja auch um die moralische Verpflichtung zum Klima- u. Artenschutz.

 

Stellv. Bgm Fahren sieht auch, dass sich der Rat entscheidet, hält aber eine ‚Überprüfung‘ für nicht praktikabel. Vielmehr steht bereits in Hauptsatzung, dass der Rat sich an die Belange des Klima- u. Artenschutzes orientiert.

Bei der Formulierung „Überprüfung“ ist er dagegen und stellt den bereits o. a. formulierten Antrag.

 

Rh Struck führt nochmals aus, dass der Rat doch alle Entscheidungen überprüft.

Stellv. Bgm Fahren bezweifelt, ob der Rat in der Lage ist, alles fachlich zu überprüfen.

 

Rh Struck entgegnet, dass jedes Ratsmitglied vereidigt sei, und der Rat müsse nach besten Wissen und Gewissen entscheiden.

 

 

Abschließend lässt Bgm Ringel über den Antrag von stellv. Bgm Fahren abstimmen.

 

Der Rat der Gemeinde Gusborn fasst folgenden

 

 



 


Beschluss:

Die Hauptsatzung der Gemeinde Gusborn wird wie folgt geändert:

 

Der Satz in § 3 der Hauptsatzung: „Bei der Erfüllung ihrer Aufgaben orientiert sich die Gemeinde an den Grundsätzen einer nachhaltigen, ökologischen und sozialgerechten Entwicklung (Agenda 21) …  wird wie folgt ergänzt:  sowie den Belangen des Klima- u. Artenschutzes.“

 

Die geänderte Fassung der  „1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Gusborn“ wird beschlossen (sh. Anlage dieser Niederschrift).