Rh Herzog weist darauf hin, dass durch ein Zusatzzeichen „Radverkehr frei“ das Befahren des nördlichen Bürgersteiges der Bahnhofstraße in entgegengesetzter Richtung zulässig ist und dort ein Zusammenstoß eines Fußgängers mit einem Fahrradfahrer war. Er fragt wer diese Regelung veranlasst hat und wer bei dadurch verursachten Schäden verantwortlich ist. Er bittet, in der Niederschrift festzuhalten wer das Zusatzzeichen veranlasst hat und wie die Haftungsfrage zu sehen ist.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Das Zusatzzeichen ist umgehend abgebaut worden. Es konnte nicht ermittelt werden wer das Zeichen angebracht hat. Die Verwaltung hat das Anbringen nicht veranlasst und weder der KDE noch der Straßenkontrolleur haben das Zeichen angebracht.

 

Die Haftungsfrage wird zurzeit geklärt. Hier hat der Fachdienst Ordnung eine Anfrage an den Kommunal Schadenausgleich gestellt. Über das Ergebnis mit im Rahmen einer Mitteilungsvorlage informiert.