Herr Schulz trägt
den Sachverhalt vor und stellt die neue Lage und die neue Planung nördlich des
Tennisplatzes vor.
Zu 1) Ursprünglich
sollte die Kultur-und Begegnungsstätte zwischen Umkleidegebäude und Sportplatz
errichtet und anschließend das Umkleidegebäude abgerissen werden. Diese Lage
ist nicht mehr möglich, da durch den Wegfall der Umkleiden in der Kultur-und Begegnungsstätte
das Umkleidegebäude erhalten werden muss.
Bgm Sperling trägt
außerdem vor, dass bereits ein Termin beim Landkreis wegen der Umplanung
stattgefunden hat und diese sehr entgegenkommend hinsichtlich des Standortes
waren.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Jameln zu 1 den Beschluss:
Die mit Ausbaubeschluss, Vorlage
31/0261/2019, vorgestellte Lage des Bürgerzentrums wird einstimmig aufgehoben.
Zu 2) In der
gemeinsamen Fraktionssitzung am 24.09.2019 wurde einstimmig bei einer
Enthaltung für die Errichtung der Kultur-und Begegnungsstätte auf dem
Mehrzweckplatz gestimmt.
Im
Abstimmungsgespräch mit dem Landkreis mussten also die Synergieeffekte des
geplanten Kindergartens neben der Kultur-und Begegnungsstätte dargestellt
werden. Denn nur in Verbindung mit dem Bau eines Kindergartens könnte es eine
Erleichterung zum Bau geben, da der Bedarf an Kindergärten kreisweit derzeit
besonders hoch ist.
Die Diskussion in
der Fraktionssitzung zum Bau der Kultur-und Begegnungsstätte als Anbau an die
Schule in Verbindung mit dem Kindergarten wurde kritisch betrachtet und eine
weitere Verfolgung dieser Möglichkeit verworfen.
Als Argumente gegen
einen Anbau wurde angeführt:
- Der Sportplatz (Trainingsplatz) würde
überbaut und der Sportverein verliert einen Trainingsplatz mit Flutlicht
- Der Anbau hat viele Flure und Anschlüsse
zwischen Gebäuden
- Den Klassenräumen wird Licht genommen an der
Nordseite
- Die lange Zufahrt über den Platz ist teuer
- Die Spielfläche des Kindergartens wäre
umzubauen
- Bei der Platzierung des Anbaus auf der
Klassenseite der Schule (Westen) ist ein Anbau an einen Flur nicht möglich und
eine Störung durch Sichtkontakt vorhanden.
Rh Grunzke spricht
an, dass auf dem vorliegenden Plan der vorgesehene Mehrzweckplatz noch mit
Feuerwehr bezeichnet ist.
Bgm Sperling
erläutert, dass vor vielen Jahren die Gemeinde vom Land 190.000 DM erhalten
hat. Der Bereich musste eine Bezeichnung erhalten und wurde mit Feuerwehr
betitelt. Die Feuerwehr selbst hat diesen Platz in den vergangenen Jahren nicht
für ihre Zwecke genutzt.
Der Rat selbst hat
am 27.02.2019 die Flurstücke 35/11 und 34/3 der Flur 1, Gemarkung Jameln, als
abgegrenztes Fördergebiet im Rahmen des Förderprogrammes „Kleine Städte und
Gemeinden“ beschlossen.
Rh Wiezorek
verweist auf die Vorlage, in der darauf verwiesen wird, dass die Planung an
dieser Stelle sich schwierig gestalten kann.
Herr Schulz
erläutert, dass die Vorlage insofern nicht mehr auf dem neuesten Stand ist. Bgm
Sperling hat bereits erläutert, dass ein Vorgespräch mit dem Landkreis stattgefunden
hat und diese erklärt haben, das Projekt hier zu unterstützen. Voraussetzung
ist, dass der Rat einen Beschluss nach § 34 BbauG fasst.
Nach eingehender
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Jameln den Beschluss zu 2)
Die verkleinerte Variante der Kultur- und
Begegnungsstätte wird mit 7 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung
auf dem Mehrzweckplatz gebaut.
Beschlüsse:
1)Die mit Ausbaubeschluss
–Vorlage 31/0261/2019 vorgestellte Lage des Bürgerzentrums wird einstimmig
aufgehoben.
2) Die verkleinerte
Variante der Kultur-und Begegnungsstätte wird mit 7 Stimmen bei 2 Gegenstimmen
und 1 Stimmenthaltung auf dem Mehrzweckplatz gebaut.