Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Herr Schulz trägt den Sachverhalt vor und stellt die neue Lage und die neue Planung nördlich des Tennisplatzes vor.

Zu 1) Ursprünglich sollte die Kultur-und Begegnungsstätte zwischen Umkleidegebäude und Sportplatz errichtet und anschließend das Umkleidegebäude abgerissen werden. Diese Lage ist nicht mehr möglich, da durch den Wegfall der Umkleiden in der Kultur-und Begegnungsstätte das Umkleidegebäude erhalten werden muss.

Bgm Sperling trägt außerdem vor, dass bereits ein Termin beim Landkreis wegen der Umplanung stattgefunden hat und diese sehr entgegenkommend hinsichtlich des Standortes waren.

 

Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Jameln zu 1 den Beschluss:

Die mit Ausbaubeschluss, Vorlage 31/0261/2019, vorgestellte Lage des Bürgerzentrums wird einstimmig aufgehoben.

 

Zu 2) In der gemeinsamen Fraktionssitzung am 24.09.2019 wurde einstimmig bei einer Enthaltung für die Errichtung der Kultur-und Begegnungsstätte auf dem Mehrzweckplatz gestimmt.

Im Abstimmungsgespräch mit dem Landkreis mussten also die Synergieeffekte des geplanten Kindergartens neben der Kultur-und Begegnungsstätte dargestellt werden. Denn nur in Verbindung mit dem Bau eines Kindergartens könnte es eine Erleichterung zum Bau geben, da der Bedarf an Kindergärten kreisweit derzeit besonders hoch ist.  

Die Diskussion in der Fraktionssitzung zum Bau der Kultur-und Begegnungsstätte als Anbau an die Schule in Verbindung mit dem Kindergarten wurde kritisch betrachtet und eine weitere Verfolgung dieser Möglichkeit verworfen.

Als Argumente gegen einen Anbau wurde angeführt:

-       Der Sportplatz (Trainingsplatz) würde überbaut und der Sportverein verliert einen Trainingsplatz mit Flutlicht

-       Der Anbau hat viele Flure und Anschlüsse zwischen Gebäuden

-       Den Klassenräumen wird Licht genommen an der Nordseite

-       Die lange Zufahrt über den Platz ist teuer

-       Die Spielfläche des Kindergartens wäre umzubauen

-       Bei der Platzierung des Anbaus auf der Klassenseite der Schule (Westen) ist ein Anbau an einen Flur nicht möglich und eine Störung durch Sichtkontakt vorhanden.

 

Rh Grunzke spricht an, dass auf dem vorliegenden Plan der vorgesehene Mehrzweckplatz noch mit Feuerwehr bezeichnet ist.

Bgm Sperling erläutert, dass vor vielen Jahren die Gemeinde vom Land 190.000 DM erhalten hat. Der Bereich musste eine Bezeichnung erhalten und wurde mit Feuerwehr betitelt. Die Feuerwehr selbst hat diesen Platz in den vergangenen Jahren nicht für ihre Zwecke genutzt.

Der Rat selbst hat am 27.02.2019 die Flurstücke 35/11 und 34/3 der Flur 1, Gemarkung Jameln, als abgegrenztes Fördergebiet im Rahmen des Förderprogrammes „Kleine Städte und Gemeinden“ beschlossen.

Rh Wiezorek verweist auf die Vorlage, in der darauf verwiesen wird, dass die Planung an dieser Stelle sich schwierig gestalten kann.

Herr Schulz erläutert, dass die Vorlage insofern nicht mehr auf dem neuesten Stand ist. Bgm Sperling hat bereits erläutert, dass ein Vorgespräch mit dem Landkreis stattgefunden hat und diese erklärt haben, das Projekt hier zu unterstützen. Voraussetzung ist, dass der Rat einen Beschluss nach § 34 BbauG fasst.

 

Nach eingehender Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Jameln den Beschluss zu 2)

Die verkleinerte Variante der Kultur- und Begegnungsstätte wird mit 7 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung auf dem Mehrzweckplatz gebaut.

 

 

 

 


Beschlüsse:

 

1)Die mit Ausbaubeschluss –Vorlage 31/0261/2019 vorgestellte Lage des Bürgerzentrums wird einstimmig aufgehoben.

 

2) Die verkleinerte Variante der Kultur-und Begegnungsstätte wird mit 7 Stimmen bei 2 Gegenstimmen und 1 Stimmenthaltung auf dem Mehrzweckplatz gebaut.