Beschluss: Bei Stimmengleichheit abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 3, Enthaltungen: 4

Stellv. Bgm Beutler erläutert, dass im Verwaltungsausschuss darüber nachgedacht wurde, dass sich die Gemeinde an der Reparatur der Straße zur Biogasanlage beteiligt.

Sozusagen als freundliche Geste, er hält einen Zuschuss in Höhe von 500,- Euro durchaus für vertretbar.

 

Dies wird im Rat sehr gemischt gesehen.

 

Rh L.-O. Schulz sowie Rh Meine sehen den Zuschuss durchaus als gerechtfertigt an, da die Betreiber der Biogasanlage sich stets freundlich und großzügig präsentieren.

 

Desweiteren handelt es sich um einen Gemeindeweg und es gibt durchaus weitere Nutzer.

 

Bgm Schulz verweist auf die geschlossene Übereinkunft, in dieser ist deutlich geregelt, dass die Betreiber der Biogasanlage für den Weg zuständig sind. Ein Zuschuss ist deshalb seiner Ansicht nach auch nicht notwendig.

 

Stellv. Bgm Beutler stellt dennoch den Antrag, dass die Gemeinde einen Zuschuss in Höhe von 500,- Euro zu den Kosten zur Reparatur der Straße zur Biogasanlage gewährt.

 

Der Rat der Gemeinde Zernien fasst folgenden

 

 


Die Gemeinde Zernien gewährt als Anerkennung einen Zuschuss in Höhe von 500,- Euro zu den Kosten zur Reparatur der Straße zur Biogasanlage. (Antrag stellv. Bgm Beutler)