Stellv. AV Schaper-Biemann verpflichtet das beratende Mitglied Herrn Manfred R. Dannenberg gemäß § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes die Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die Gesetze zu beachten und weist darauf hin gemäß § 40 die Amtsverschwiegenheit zu wahren, das Mitwirkungsverbot gemäß § 41 zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gemäß § 42 einzuhalten.