Sitzung: 27.08.2019 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 5, Enthaltungen: 2
Vorlage: 30/0375/2019
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
für den Kauf eines Wegegrundstückes, bestehend aus den Flurstücken 150 und
151/1, Flur 2 der Gemarkung Tießau, vor. Der Antrag ist der Vorlage als Anlage
I beigefügt. Außerdem ist der Vorlage
als Anlage II ein Lageplan des Weges beigefügt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Bis auf ein
Flurstück befinden sich alle an den Weg angrenzenden Flurstücke im Eigentum der
Familie des Antragstellers. Bei dem nicht im Eigentum der Familie des
Antragstellers befindlichen Flurstückes
handelt es sich um das Flurstück 84/3, Flur 2 der Gemarkung Tießau. Der
Antragsteller erklärt sich bereit, im Falle des Verkaufs, dem jeweiligen
Eigentümer des Flurstückes ein Wegerecht einzuräumen. Dieses Flurstück wird
allerdings auch über die Gemeindestraße „Im Nietzing“ erschlossen. Als Anlage
III ist der Vorlage ein Lageplan mit
Einzeichnung des betroffenen Flurstückes beigefügt.
Da der Weg keine
weitere Erschließungsfunktion mehr besitzt, bestehen aus Sicht der Verwaltung
keine Bedenken gegen den Verkauf der beiden Wegegrundstücke. Auf telefonische
Nachfrage teilte der Antragsteller mit, dass seinerseits ein Kaufpreisangebot
in Höhe 1,30 € pro Quadratmeter angedacht ist. Die Kosten für die
Vertragsabwicklung sind vom Käufer zutragen.
FBL Hesebeck
erläutert den Antrag anhand des vorliegenden Planes. Er weist noch einmal
darauf hin, dass sich bis auf das Flurstück 84/3 alle angrenzenden Flurstücke
bereits im Eigentum des Antragstellers befinden. Um dies zu erreichen kann ein
Wegerecht zugesichert werden. Auf Nachfrage von Rh Zühlke erläutert FBL
Hesebeck, dass sich der Preis nach dem wirtschaftlichen Nutzen der Fläche
richtet.
Der stellv. AV
Walter weist ausdrücklich auf den Grundsatzbeschluss hin, keine Flächen aus dem
Eigentum der Stadt Hitzacker (Elbe) zu verkaufen. Um den tatsächlichen Nutzen
der Fläche zu beurteilen, beantragt der stellv. AV Walter eine Vertagung des
Tagesordnungspunktes und eine Ortsbesichtigung.
Der Vertagung wird
mit 5 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.
Beschlussvorschlag:
Nach Beratung in
der Sitzung.