Sitzung: 27.08.2019 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Vertagung
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 31/0356/2019
Mit Schreiben vom 03.07.2019 ist eine Kaufanfrage für
das Grundstück in der Gemarkung Hitzacker, Flur 7, Fl.st. 34/11 bei der Stadt
Hitzacker (Elbe) eingegangen, ersatzweise ist beantragt, eine beschränkt
persönliche Dienstbarkeit einzuräumen. Das Nutzungsrecht für das Grundstück
wurde bereits vor dem Eigentumswechsel von Bund auf Land durch eine Genehmigung
für den Fähranleger gesichert. Durch den Eigentümerwechsel nunmehr auf die
Stadt Hitzacker (Elbe) ist dieses Nutzungsrecht nicht mehr vorhanden.
Im Rahmen der Übernahme der Jeetzel durch das NLWKN
wurde eine Grundstücksteilung für die Landfläche vorgenommen. Daraus ist das
Grundstück 34/11 in der Flur 7 mit einer Größe von 489 m² entstanden (siehe
Lageplan).
Mit Kaufvertrag vom 28.06.2019 wurde dieses Grundstück
zum Preis von 3,50 Euro/m² vom NLWKN an die Stadt Hitzacker (Elbe) verkauft.
Das Grundstück wird für gemeindeeigene Zwecke nicht
benötigt.
StDir
Meyer trägt den Sachverhalt vor.
Das
genannte Grundstück befand sich vorher im Eigentum des Bundes. Um auf die Fähre
zu kommen, muss man die Fläche nutzen. Durch den Eigentümerwechsel
nunmehr auf die Stadt Hitzacker (Elbe) ist dieses Nutzungsrecht nicht mehr
vorhanden.
Rh Flindt weist darauf hin, dass ein Verkauf nicht in
Frage kommt, falls es irgendwann zu einem Betreiberwechsle der Fähre kommt. Er
spricht sich für eine Grunddienstbarkeit aus.
AV Walter weist auf den Grundsatzbeschluss hin, keine
städtischen Flächen zu verkaufen. Zudem liegt bereits eine Genehmigung vor, die
Fläche als Zugang zu der Fähre zu nutzen.
StDir Meyer entgegnet, dass die Fährgenehmigung einen
eigenen Rechtsakt darstellt. Er betont, dass die Zuwegung gewährleistet sein
muss.
Der stellv. AV Walter stellt den Antrag, die alte
Genehmigung (in Textform) vorgelegt zu bekommen und diese Genehmigung analog
neu auszustellen.
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet:
Das Grundstück der
Gemarkung Hitzacker, Flur 7, Fl.Stck. 34/11, mit einer Größe von 489 m² wird zu
einem Kaufpreis von 1.711,50 Euro (3,50 Euro/ m²) an einen Interessenten
verkauft. Die Kosten werden vom Interessenten getragen.
Bis zur Vorlage der Genehmigung wird der
Tagesordnungspunkt vertagt.