Beschluss: Vertagung

Abstimmung: Ja: 7

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 03.07.2019 ist eine Kaufanfrage für das Grundstück in der Gemarkung Hitzacker, Flur 7, Fl.st. 34/11 bei der Stadt Hitzacker (Elbe) eingegangen, ersatzweise ist beantragt, eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit einzuräumen. Das Nutzungsrecht für das Grundstück wurde bereits vor dem Eigentumswechsel von Bund auf Land durch eine Genehmigung für den Fähranleger gesichert. Durch den Eigentümerwechsel nunmehr auf die Stadt Hitzacker (Elbe) ist dieses Nutzungsrecht nicht mehr vorhanden.

 

Im Rahmen der Übernahme der Jeetzel durch das NLWKN wurde eine Grundstücksteilung für die Landfläche vorgenommen. Daraus ist das Grundstück 34/11 in der Flur 7 mit einer Größe von 489 m² entstanden (siehe Lageplan).

 

Mit Kaufvertrag vom 28.06.2019 wurde dieses Grundstück zum Preis von 3,50 Euro/m² vom NLWKN an die Stadt Hitzacker (Elbe) verkauft.

 

Das Grundstück wird für gemeindeeigene Zwecke nicht benötigt.

 

StDir Meyer trägt den Sachverhalt vor.

Das genannte Grundstück befand sich vorher im Eigentum des Bundes. Um auf die Fähre zu kommen, muss man die Fläche nutzen. Durch den Eigentümerwechsel nunmehr auf die Stadt Hitzacker (Elbe) ist dieses Nutzungsrecht nicht mehr vorhanden.

Rh Flindt weist darauf hin, dass ein Verkauf nicht in Frage kommt, falls es irgendwann zu einem Betreiberwechsle der Fähre kommt. Er spricht sich für eine Grunddienstbarkeit aus.

AV Walter weist auf den Grundsatzbeschluss hin, keine städtischen Flächen zu verkaufen. Zudem liegt bereits eine Genehmigung vor, die Fläche als Zugang zu der Fähre zu nutzen.

StDir Meyer entgegnet, dass die Fährgenehmigung einen eigenen Rechtsakt darstellt. Er betont, dass die Zuwegung gewährleistet sein muss.

 

Der stellv. AV Walter stellt den Antrag, die alte Genehmigung (in Textform) vorgelegt zu bekommen und diese Genehmigung analog neu auszustellen.

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet:

Das Grundstück der Gemarkung Hitzacker, Flur 7, Fl.Stck. 34/11, mit einer Größe von 489 m² wird zu einem Kaufpreis von 1.711,50 Euro (3,50 Euro/ m²) an einen Interessenten verkauft. Die Kosten werden vom Interessenten getragen.

 

 

Bis zur Vorlage der Genehmigung wird der Tagesordnungspunkt vertagt.