Beschluss: Kenntnis genommen

Sachverhalt:

Frau Martin erklärt, dass durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof eine überörtliche Prüfung zur „Bewirtschaftung von Schulbudgets über kommunale Schulgirokonten“ stattgefunden hat. Die ausführliche Prüfungsmitteilung über die durchgeführte Prüfung lag der Einladung als Anlage bei.

Frau Martin möchte nur kurz Stellung zur Kurzfassung der Prüfungsergebnisse nehmen.

  1. Die Samtgemeinde Elbtalaue sollte die pauschale, ohne konkrete Berechnung bzw. Feststellung von tatsächlichen Bedarfen vorgenommene Budgetierung ihrer Schulen hinterfragen und diese Praxis durch ein Verfahren zur Ermittlung von bedarfsorientierten Einzelbudgets für die Schulen ersetzen.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue möchte an ihren bisherigen Budgets nichts verändern und ist mit den ermittelten Summen sehr zufrieden. Deshalb wird hier auch nichts verändert.

 

Rh Thiele ergänzt, dass er dieses Prüfungsergebnis sehr fragwürdig und auch nicht als konform mit dem Schulgesetz empfindet.

 

  1. Die Samtgemeinde Elbtalaue sollte ihre in 2008/2009 mit den Schulen getroffenen und seitdem unverändert geltenden Vereinbarungen zur Bewirtschaftung der Schulbudgets über Schulgirokonten überarbeiten und den veränderten Anforderungen und Gegebenheiten anpassen.

 

Diesen Hinweis nimmt die Samtgemeinde Elbtalaue zum Anlass die Vereinbarungen den Neuerungen wie z.B. Einführung Onlinebanking und Umstellung auf Onlinekontoauszüge jedoch ohne Anpassung der Summen.

 

  1. Die Samtgemeinde Elbtalaue muss die zum Bilanzstichtag noch auf den Schulgirokonten vorhandene Liquidität bilanzieren.

 

Dies wird zukünftig so durchgeführt.

 

  1. Die Samtgemeinde Elbtalaue muss, soweit noch nicht geschehen, die Übertragung der Kassengeschäfte ihrer Kommunalaufsichtsbehörde nachträglich anzeigen.

 

Die Übertragung der Kassengeschäfte wurde der Kommunalaufsichtsbehörde angezeigt.

Dies ist somit bereits geschehen.

 

  1. Das Rechnungsprüfungsamt muss Prüfungs- und Aufsichtstätigkeiten für die Schulgirokonten wahrnehmen.

 

Die Unterlagen werden dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt.

 

Der Ausschuss nimmt dies zur Kenntnis.