Sitzung: 11.09.2019 Ausschuss für Schulen und Sportstätten der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: 14/0198/2019
Sachverhalt:
Frau Martin
erklärt, dass durch den Niedersächsischen Landesrechnungshof eine überörtliche
Prüfung zur „Bewirtschaftung von Schulbudgets über kommunale Schulgirokonten“
stattgefunden hat. Die ausführliche Prüfungsmitteilung über die durchgeführte
Prüfung lag der Einladung als Anlage bei.
Frau Martin möchte
nur kurz Stellung zur Kurzfassung der Prüfungsergebnisse nehmen.
- Die
Samtgemeinde Elbtalaue sollte die pauschale, ohne konkrete Berechnung bzw.
Feststellung von tatsächlichen Bedarfen vorgenommene Budgetierung ihrer
Schulen hinterfragen und diese Praxis durch ein Verfahren zur Ermittlung
von bedarfsorientierten Einzelbudgets für die Schulen ersetzen.
Die Samtgemeinde Elbtalaue möchte an ihren bisherigen Budgets nichts
verändern und ist mit den ermittelten Summen sehr zufrieden. Deshalb wird hier
auch nichts verändert.
Rh Thiele ergänzt,
dass er dieses Prüfungsergebnis sehr fragwürdig und auch nicht als konform mit
dem Schulgesetz empfindet.
- Die
Samtgemeinde Elbtalaue sollte ihre in 2008/2009 mit den Schulen
getroffenen und seitdem unverändert geltenden Vereinbarungen zur
Bewirtschaftung der Schulbudgets über Schulgirokonten überarbeiten und den
veränderten Anforderungen und Gegebenheiten anpassen.
Diesen Hinweis nimmt die Samtgemeinde Elbtalaue zum Anlass die
Vereinbarungen den Neuerungen wie z.B. Einführung Onlinebanking und Umstellung
auf Onlinekontoauszüge jedoch ohne Anpassung der Summen.
- Die
Samtgemeinde Elbtalaue muss die zum Bilanzstichtag noch auf den
Schulgirokonten vorhandene Liquidität bilanzieren.
Dies wird zukünftig so durchgeführt.
- Die
Samtgemeinde Elbtalaue muss, soweit noch nicht geschehen, die Übertragung
der Kassengeschäfte ihrer Kommunalaufsichtsbehörde nachträglich anzeigen.
Die Übertragung der Kassengeschäfte wurde der Kommunalaufsichtsbehörde
angezeigt.
Dies ist somit bereits geschehen.
- Das
Rechnungsprüfungsamt muss Prüfungs- und Aufsichtstätigkeiten für die
Schulgirokonten wahrnehmen.
Die Unterlagen werden dem Rechnungsprüfungsamt vorgelegt.
Der Ausschuss nimmt
dies zur Kenntnis.