Rh Hintzmann weist darauf hin, dass die von der Gemeinde verpachtete Röthekuhle versandet und von der Gemeinde ausgebaggert bzw. gepflegt werden müsse. Das gehöre auch zur Gewässerpflege als Pflicht der Gemeinde.

Bgm’in Deegen weist darauf hin, dass die Fläche ein Biotop ist und im Gebietsteil C Biosphärenreservat liegt.

Der Pächter hat sich auch bereits erkundigt, was dort gemacht werden darf.

Man könne da nur vorn ein kleines Stück bearbeiten, ansonsten könne man nicht einfach ausbaggern, das müsse mit der Biosphärenreservatsverwaltung besprochen werden.

Der ASPV pflegt das Grundstück, dafür wurde seinerzeit der Pachtpreis verringert.

 

Auf nochmalige Nachfrage von Rh Hintzmann zum Ausbaggern und zur Pflege entgegnet Bgm’in Deegen, dass er sich selbst darum bemühen könne und Auskünfte einholen könne.

Rh Freitag bemerkt, dass Rh Hintzmann selbst Herrn Dr. Prüter fragen könne. Daraufhin entgegnet Rh Hintzmann, dass er dazu nicht bevollmächtigt sei. Bgm’in Deegen erklärt, dass sie ihn dazu bevollmächtigt, die Auskunft einzuholen.