Rh Koopmann geht auf die derzeitige Lage der absterbenden Bäume durch Käferbefall u.a. ein. Er regt an, einen Beschluss zu fassen, dass Selbstwerber gemeindeeigene Flächen vom Totholz evtl. auch unentgeltlich befreien dürfen.

 

Stellv. Bgm’in Gröning bittet alle Ratsmitglieder, auf abgängige Bäume zu achten und zu melden. Dann besteht unbedingt Handlungsbedarf, da die Gemeinde für die Bäume verantwortlich ist.

 

Rh Görmann regt an, den Ratsmitgliedern einen Katasterauszug zu überlassen, aus dem hervorgeht, welche Flächen der Gemeinde gehören.

 

Stellv. Bgm’in Gröning schlägt vor, in der nächsten Sitzung einen entsprechenden Beschluss zu fassen und verschiedene Regularien festzulegen.

 

Herr Siems-Wedhorn weist darauf hin, dass beim Fällen der Bäume schon Unterschiede gemacht werden müssen. Ein Selbstwerber sollte nicht Bäume fällen, die an einer Straße stehen. Hier ist auch die Verkehrssicherheit zu beachten.

Rh Grunzke merkt an, dass gem. Nds. Waldgesetz auch innerhalb der Wälder eine gewisse Verkehrssicherheitspflicht zu beachten ist. Hier geht es um die Waldwege und den zu berücksichtigenden Brandschutz.