Sitzung: 24.07.2019 Rat der Gemeinde Jameln
Rh Koopmann geht auf die
derzeitige Lage der absterbenden Bäume durch Käferbefall u.a. ein. Er regt an,
einen Beschluss zu fassen, dass Selbstwerber gemeindeeigene Flächen vom Totholz
evtl. auch unentgeltlich befreien dürfen.
Stellv. Bgm’in Gröning bittet
alle Ratsmitglieder, auf abgängige Bäume zu achten und zu melden. Dann besteht
unbedingt Handlungsbedarf, da die Gemeinde für die Bäume verantwortlich ist.
Rh Görmann regt an, den
Ratsmitgliedern einen Katasterauszug zu überlassen, aus dem hervorgeht, welche
Flächen der Gemeinde gehören.
Stellv. Bgm’in Gröning
schlägt vor, in der nächsten Sitzung einen entsprechenden Beschluss zu fassen
und verschiedene Regularien festzulegen.
Herr Siems-Wedhorn weist
darauf hin, dass beim Fällen der Bäume schon Unterschiede gemacht werden
müssen. Ein Selbstwerber sollte nicht Bäume fällen, die an einer Straße stehen.
Hier ist auch die Verkehrssicherheit zu beachten.
Rh Grunzke merkt an, dass
gem. Nds. Waldgesetz auch innerhalb der Wälder eine gewisse Verkehrssicherheitspflicht
zu beachten ist. Hier geht es um die Waldwege und den zu berücksichtigenden
Brandschutz.