Sitzung: 24.07.2019 Rat der Gemeinde Jameln
Rh Klatt teilt mit, dass
ein Einwohner aus „Zieleitz II“ sein Regenwasser auf die öffentliche Straße
entwässert. Dieser Sachverhalt sollte noch vor Fertigstellung des Wohnhauses
geklärt werden. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, auf seinem eigenen
Grundstück zu entwässern.