Rh Klatt teilt mit, dass ein Einwohner aus „Zieleitz II“ sein Regenwasser auf die öffentliche Straße entwässert. Dieser Sachverhalt sollte noch vor Fertigstellung des Wohnhauses geklärt werden. Jeder Grundstückseigentümer ist verpflichtet, auf seinem eigenen Grundstück zu entwässern.