Sitzung: 13.06.2019 Rat der Stadt Dannenberg (Elbe)
Rh Herzog hinterfragt die
Haltemöglichkeiten der Autofahrer an den sogenannten Mitfahrbänken. Er möchte
wissen, ob es rechtlich zulässig ist, dass PKW zum Beispiel auf der
Jeetzelallee direkt auf der Fahrbahn halten dürfen, um bei Bedarf jemanden zusteigen
zu lassen. Zudem fragt er an, ob alternative Standortmöglichkeiten dieser
Mitfahrbänke geprüft worden sind (wie zum Beispiel in der Gartower Straße mit
der Möglichkeit den vorhandenen Seitenstreifen zu nutzen).
Fachbereichsleiter Hesebeck
führt aus, dass die Standorte nach den Wünschen der SG Gartow eingerichtet
worden sind. Diese hat durch entsprechende Beauftragte die Standorte prüfen
lassen. Für das Anhalten und Zusteigen ist zum Beispiel an der Jeetzelallee der
dahinterliegende Parkplatz vorgesehen, dennoch ist das Halten auf der Fahrbahn
nicht verboten.
Rh Herzog bittet darum, die
Aussage zu den Standortkriterien für die Einrichtung in Schriftform zu
erhalten. Seiner Meinung nach ist es kaum möglich, bei einer erlaubten
Geschwindigkeit von 50 km/h den Mitfahrenden zu erkennen und dann gleichzeitig
anzuhalten um einen Zustieg zu ermöglichen. Ein möglicher Halt erfolgt dann auf
der Einfahrt zum Parkplatz, der gleichzeitig ein kombinierter Fußgänger- und
Radweg ist. Das ist seiner Ansicht nach nicht zulässig und auch nicht
zielführend.