Herr Säuberlich aus Siemen beschwert sich über Lärmbelästigung bei der Stampfnacht am 15./16. Juni 2019. Die Samtgemeinde Elbtalaue hat für die Veranstaltung eine Gestattung erteilt. Herr Säuberlich hat eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gestellt. Aus seiner Sicht gab es hier u.a. einen Verstoß gegen § 9 der Gefahrenabwehrverordnung. Er fragt an, ob es eine Ausnahmegenehmigung von der Samtgemeinde gab und ob man derartige Veranstaltungen aufgrund der Lärmbelästigung für die Anwohner verbieten kann. Vom Ordnungsamt wurde ihm mitgeteilt, dass eine Schallpegelmessung durchgeführt wurde und die Lautstärke im zulässigen Rahmen war.

Frau Ringel erläutert, dass Mitarbeiter der Samtgemeinde aufgrund der Beschwerde von Herrn Säuberlich in den vergangenen Jahren   in diesem Jahr bei der Schallpegelmessung vor Ort waren.  Die gemessenen Werte waren innerhalb des zulässigen Rahmens bis 40 dB.  Bei der nächsten Stampfnacht wird auch eine Messung in Siemen während des Soundchecks erfolgen.