Sitzung: 26.06.2019 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Herr Säuberlich aus Siemen
beschwert sich über Lärmbelästigung bei der Stampfnacht am 15./16. Juni 2019.
Die Samtgemeinde Elbtalaue hat für die Veranstaltung eine Gestattung erteilt.
Herr Säuberlich hat eine Ordnungswidrigkeitsanzeige gestellt. Aus seiner Sicht
gab es hier u.a. einen Verstoß gegen § 9 der Gefahrenabwehrverordnung. Er fragt
an, ob es eine Ausnahmegenehmigung von der Samtgemeinde gab und ob man
derartige Veranstaltungen aufgrund der Lärmbelästigung für die Anwohner
verbieten kann. Vom Ordnungsamt wurde ihm mitgeteilt, dass eine
Schallpegelmessung durchgeführt wurde und die Lautstärke im zulässigen Rahmen
war.
Frau Ringel erläutert, dass
Mitarbeiter der Samtgemeinde aufgrund der Beschwerde von Herrn Säuberlich in
den vergangenen Jahren in diesem Jahr
bei der Schallpegelmessung vor Ort waren.
Die gemessenen Werte waren innerhalb des zulässigen Rahmens bis 40
dB. Bei der nächsten Stampfnacht wird
auch eine Messung in Siemen während des Soundchecks erfolgen.