Sitzung: 08.07.2019 Rat der Gemeinde Karwitz
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 30/0283/2019
Bgm Harms erläutert den Sachverhalt.
Zum besseren Verständnis sind der Sachverhalt sowie der Vorgang hierzu der Niederschrift als Anlage 1 bis 4 beigefügt.
Aufgrund von Anfragen der Einwohner erfolgt um 19.51 Uhr eine Sitzungsunterbrechung.
Bgm Harms erläutert eine Nachfrage des Ehepaares Lange, Thunpadel, zu der sanierungsbedürftigen Brücke.
Herr Lange weist weiterhin auf die schlechte Wegstrecke nach Schmarsau hin. Er stellt sich die Frage, wer für zerfahrene Reifen zuständig ist. Bgm Harms verweist ihn an die Samtgemeinde Elbtalaue. Diese ist bei eventuellen Schäden zuständig.
Herr Muthke fragt nach, ob die Brücke dann so aussieht, wie die in Karwitz.
Bgm Harms erklärt, dass die Thunpadeler Brücke im Moorgebiet steht und einer anderen Gründung bedarf. Auch werden die Kosten höher sein.
Bgm Harms führt die Sitzung um 19.57 Uhr fort.
Bgm Harms gibt die beiden Beschlussvorschläge zur Kenntnis.
(a) Es wird ein
Antrag an die Samtgemeinde Elbtalaue auf Umstufung der
Gemeindeverbindungsstraße KA 6 zur Gemeindestraße gestellt. Die Flurstücke
106/68, 107/70 und 6/2, der Flur 2 der Gemarkung Thunpadel gehen in das
Eigentum und die Baulast der Gemeinde Karwitz über. Für die ausstehende
Unterhaltung, einschließlich des Brückenbauwerkes wird von der Samtgemeinde
einmalig ein Betrag in Höhe von 300.000 EURO an die Gemeinde Karwitz gezahlt.
b) Es wird ein Antrag an die Samtgemeinde
Elbtalaue auf Umstufung der Gemeindeverbindungsstraße KA 6 zur Gemeindestraße
gestellt. Die Flurstücke 106/68, 107/70 und 6/2, der Flur 2 der Gemarkung
Thunpadel gehen in das Eigentum und die Baulast der Gemeinde Karwitz über. Die
Gemeindeverbindungsstraße wird vor der Umstufung saniert und das Brückenbauwerk
neu errichtet. Einstimmig beschlossen
Der Beschlussvorschlag zu a) wird einstimmig mit 9 Stimmen abgelehnt.
Der Rat fasst nach kurzer Aussprache den
Beschluss:
Es wird ein Antrag an die Samtgemeinde
Elbtalaue auf Umstufung der Gemeindeverbindungsstraße KA 6 zur Gemeindestraße
gestellt. Die Flurstücke 106/68, 107/70 und 6/2, der Flur 2 der Gemarkung
Thunpadel gehen in das Eigentum und die Baulast der Gemeinde Karwitz über. Die
Gemeindeverbindungsstraße wird vor der Umstufung saniert und das Brückenbauwerk
neu errichtet.