Bgm Harms berichtet, dass der Rat kurzfristig eine Besichtigung der Bachläufe II. Ordnung vornehmen muss. Hier sind an etlichen Stellen Beschädigungen und Hindernisse vorhanden, bei denen der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände eine Grabenräumung ablehnt. Diese sind zuvor festzustellen und zu beseitigen.