Sitzung: 28.05.2019 Rat der Gemeinde Karwitz
Bgm Harms berichtet, dass
der Rat kurzfristig eine Besichtigung der Bachläufe II. Ordnung vornehmen muss.
Hier sind an etlichen Stellen Beschädigungen und Hindernisse vorhanden, bei
denen der Kreisverband der Wasser- und Bodenverbände eine Grabenräumung ablehnt.
Diese sind zuvor festzustellen und zu beseitigen.