Sitzung: 24.06.2019 Rat der Gemeinde Langendorf
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 4, Enthaltungen: 1
Vorlage: 20/0269/2019
SB Pauls erläutert den Sachverhalt.
Aufgrund einer abgeschlossenen Insolvenz können offene
Gewerbesteuerforderungen und entsprechende Zinsen nicht beigetrieben werden und
sind niederzuschlagen. Diese belaufen sich auf insgesamt 154.719,90 € und
belasten das Jahresergebnis 2018, so dass dieses entsprechend schlechter
ausfallen wird.
Das Budget 61 hat
im Haushaltsjahr 2018 Minderaufwendungen von 11.077,01 €, welche den Aufwand
geringfügig abfangen.
Eine komplette
Deckung der Mehraufwendungen aufgrund der Insolvenz ist nicht möglich und
stellt sich wie folgt dar:
154.719,90 € |
Mehraufwendungen durch Insolvenz |
- 11.077,01
€ |
Minderaufwendungen Budget 61 |
143.642,89
€ |
Zwischenergebnis |
- 8.748,45
€ |
Minderaufwendungen Budgets 0, 1 und 3 |
134.894,44
€ |
Zwischenergebnis |
- 87.678,60
€ |
Mehrerträge im Gesamthaushalt 2018 |
47.215,84 € |
Fehlbetrag |
Der verbleibende
ungedeckte Betrag erhöht zunächst die Fehlbeträge in der Bilanz und ist gem. §
24 Abs. 2 Nds. KomHKVO durch Mehrerträge und Minderaufwendungen in den
folgenden sechs Haushaltsjahren auszugleichen.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Langendorf folgenden
Beschluss:
Die überplanmäßigen
Aufwendungen in Höhe von 143.642,89 EUR im Haushaltsjahr 2018 werden genehmigt.