Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1

Bgm Sperling trägt vor, dass eine Anfrage zur Anmietung von Räumlichkeiten im Gebäude Hauptstraße 12 in Jameln für gewerbliche Zwecke vorliegt.

Weiterhin teilt er mit, dass der bisherige Mieter, der die Mietwohnung im ehemaligen Volksbankgebäude bewohnt, zum Ende des Jahres den Wohnraum gekündigt hat. Dieser Wohnraum sollte danach auch wieder vermietet werden.

Stellv. Bgm’in Gröning merkt an, zuvor Angebote über eine Grundrenovierung einzuholen. Bgm Sperling erläutert, dass die Reparatur der Elektroanlagen vorgesehen ist.

Rh Wiezorek weist darauf hin, dass der Beschluss dahingehend geändert werden sollte, dass der Rat über eine jeweilige Vermietung zu informieren ist.

Dem wird zugestimmt.

Nach kurzer Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Jameln den

 

 


Beschluss:

Der Rat der Gemeinde Jameln beschließt, die im anliegenden Lageplan diagonal schraffierten Flächen im Gebäude Hauptstraße 12 in Jameln zur Vermietung für gewerbliche Zwecke freizugeben. Es wird eine Pauschalmiete inklusive aller Nebenkosten erhoben. Über die Höhe dieser Miete je nach Nutzungsart und Intensität der Nutzung entscheidet der jeweilige Bürgermeister/die jeweilige Bürgermeisterin im Rahmen des Geschäftes der laufenden

Verwaltung. Der jeweilige Bürgermeister/die jeweilige Bürgermeisterin entscheidet auch darüber, mit wem ein Vertrag abgeschlossen wird. Der Rat ist zukünftig vor dem Abschluss eines Mietvertrages zu informieren.