Sitzung: 12.06.2019 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 31/0259/2019
Bgm Sperling trägt
vor, dass eine Anfrage zur Anmietung von Räumlichkeiten im Gebäude Hauptstraße
12 in Jameln für gewerbliche Zwecke vorliegt.
Weiterhin teilt er
mit, dass der bisherige Mieter, der die Mietwohnung im ehemaligen
Volksbankgebäude bewohnt, zum Ende des Jahres den Wohnraum gekündigt hat.
Dieser Wohnraum sollte danach auch wieder vermietet werden.
Stellv. Bgm’in
Gröning merkt an, zuvor Angebote über eine Grundrenovierung einzuholen. Bgm
Sperling erläutert, dass die Reparatur der Elektroanlagen vorgesehen ist.
Rh Wiezorek weist
darauf hin, dass der Beschluss dahingehend geändert werden sollte, dass der Rat
über eine jeweilige Vermietung zu informieren ist.
Dem wird
zugestimmt.
Nach kurzer
Aussprache fasst der Rat der Gemeinde Jameln den
Beschluss:
Der Rat der
Gemeinde Jameln beschließt, die im anliegenden Lageplan diagonal schraffierten
Flächen im Gebäude Hauptstraße 12 in Jameln zur Vermietung für gewerbliche
Zwecke freizugeben. Es wird eine Pauschalmiete inklusive aller Nebenkosten
erhoben. Über die Höhe dieser Miete je nach Nutzungsart und Intensität der
Nutzung entscheidet der jeweilige Bürgermeister/die jeweilige Bürgermeisterin
im Rahmen des Geschäftes der laufenden
Verwaltung. Der jeweilige Bürgermeister/die jeweilige Bürgermeisterin entscheidet auch darüber, mit wem ein Vertrag abgeschlossen wird. Der Rat ist zukünftig vor dem Abschluss eines Mietvertrages zu informieren.