Sitzung: 04.07.2019 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Herr K.-O. Porip fragt
a)
ob es notwendig sei, dass
die Verwaltung für das Aufhängen von Wahlplakaten eine Sondergenehmigung
erteilen müsse und dieser Aufwand gerechtfertigt sei. Seiner Meinung nach sei
es sinnvoller, das generell zu genehmigen, um den bürokratischen Aufwand
aufzuheben,
b)
warum sich in Hitzacker
(Elbe) bei Plakataufstellung bzw. Wahlwerbung nicht an die Vorschriften
gehalten werde. Was werde bei Verstößen unternommen?
c)
Warum keine Wahl-Werbung
der politischen Parteien auf Trödelmärkten zugelassen werde und
d)
warum in Hitzacker (Elbe)
noch keine E-Tankstelle für PKW installiert wurde, obwohl darüber bereits vor
ca. einem Jahr beraten wurde.
Stellv. StDir Kern bemerkt zunächst zu den Fragen
a)-c), dass für die Durchführung der Wahlen grundsätzlich die Samtgemeinde
Elbtalaue zuständig ist.
Die Sondergenehmigungen seien notwendig, da sie
vorgeschrieben sind.
An die Vorschriften sollten sich alle Plakataufsteller
halten, es wird auch versucht, zu kontrollieren - eine Verfolgung ist evtl. in einigen Fällen
gemäß Auslastung des Personalbestandes nicht möglich oder läge auch daran, dass
einige keine Genehmigung beantragt haben.
Zur Wahlwerbung auf dem Flohmarkt am Hitzacker-See ist
zu bemerken, dass es einen gültigen Mietvertrag gibt, es muss geprüft werden,
ob darin Auflagen enthalten sind.
Bgm Mertins ergänzt zu c) , dass der Veranstalter die
Fläche für den Trödelmarkt gepachtet hat und dort das Hausrecht von ihm
ausgeübt wird.
Wegen der E-Ladestation ist die Stadt Hitzacker (Elbe)
seit längerem in Verhandlung mit dem Wasserverband Dannenberg-Hitzacker. Nach
seinem Kenntnisstand sollte die Installierung bald zum Abschluss kommen, es
geht jedoch noch darum, wer die Kosten trägt und welche Zuschüsse es gibt.