Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Sachverhalt:

In der Vergangenheit hat es immer wieder Probleme mit der Gestaltung der Grabmale bei den Urnengrabstellen unter Rasen gegeben. Die bisherigen Maße der Grabstellen (Breite 0,60 m und Länge 0,60 m) haben eine Gestaltung nach den Vorstellungen der Nutzungsberechtigten nicht immer zugelassen. Bei der Sockelplatte ist seitlich und hinten jeweils ein Überstand zum Grabstein von 15 cm einzuhalten, um das Mähen der Rasenflächen nicht zu beinträchtigen. Bei einer Gesamtbreite der Grabstelle von 0,60 m gibt es daher nur sehr eingeschränkte Gestaltungsmöglichkeiten für ein Grabmal.

Auch der bisherige Abstand der Grabstellen untereinander hat die Unterhaltungs- und Mäharbeiten erschwert. Der Abstand sollte daher auf 0,60 m erhöht werden.

Der geänderte Satzungstext ist als Anlage in der 3. Änderungssatzung der Vorlage beigefügt.

 

 

Ohne Aussprache fasst der Samtgemeinderat folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Die als Anlage beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Satzung über das Friedhofswesen der Samtgemeinde Elbtalaue (Friedhofsordnung) wird beschlossen.