Sachverhalt:

Die Gremien des Landkreises Lüchow-Dannenberg haben sich entschlossen, die benachbarten Kommunen in Niedersachsen anzusprechen, um die grundsätzliche Bereitschaft zu möglichen Kooperationen zu erkunden. Ziel der Kooperationen soll die Einsparung von Personalkosten sein.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist in diesem Zusammenhang offen für alle Aufgabenbereiche und für alle möglichen Kooperationsformen. Konkrete Aufgaben sind bisher aber weder von den Gremien des Landkreises noch von seinen politischen Gremien genannt worden.

Die Samtgemeinde Elbtalaue ist mit Schreiben vom 12.02.2019 um Stellungnahme gebeten worden, ob sie sich einer möglichen Kooperation mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg öffnen und in Verhandlungen eintreten will.

 

Im Fall einer bejahenden Antwort wird darum gebeten, Bereiche vorzutragen, die aus Sicht der Samtgemeinde Elbtalaue für eine Zusammenarbeit geeignet sind. Gleichzeitig soll der Umfang benannt werden, den die gemeinsame Aufgabenbewältigung haben sollte.

Die Verwaltung der Samtgemeinde Elbtalaue steht dem Ziel einer Kooperation zur Einsparung von Personalkosten grundsätzlich positiv gegenüber.

 

Eine Verwaltung, die aktuellen Anforderungen entsprechen soll, muss seine Arbeitsprozesse laufend selbst hinterfragen und sich laufend selbst erneuern. Daher modernisiert die Samtgemeinde Elbtalaue die eigene Verwaltung kontinuierlich und bringt insbesondere die Digitalisierung voran. Ein modernes Dokumentenmanagementsystem, ein digitaler Rechnungsworkflow sowie Vorbereitungen zur Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) sind nur einige Punkte, die hier genannt werden können.

 

Das OZG wird im Rahmen eines Portalverbundes sicher stellen, dass Nutzer über Verwaltungsportale einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu elektronischen Verwaltungsleistungen aller Verwaltungsträger von Bund, Ländern und Kommunen erhalten.

 

Ziel des Gesetzes ist es, Verwaltungsprozesse zu straffen und zu optimieren und medienbruchfreie Serviceleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu schaffen.

 

Beim jetzigen Ansatz des Landkreises Lüchow-Dannenberg sieht die Verwaltung jedoch keine Möglichkeit, Personaleinsparungen im nennenswerten Umfang zu generieren. Hintergrund dieser Auffassung ist die Tatsache, dass in vergangenen Struktur- und Verwaltungsmodernisierungsprozessen alle möglichen Kooperationen und Einsparmöglichkeiten bereits detailliert untersucht wurden. Die seinerzeit möglichen Kooperationen wurden umgesetzt. Eine noch engere Zusammenarbeit scheiterte insbesondere an rechtlichen Hürden. So dürfen zum Beispiel Zweckvereinbarungen nicht über vertikale Verwaltungsebenen hin abgeschlossen werden.

 

Zwischen Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden können im Wege der Zweckvereinbarung mithin keine Aufgaben übertragen oder gemeinsame kommunale Anstalten oder Zweckverbände als neue Aufgabenträger gebildet werden.

 

Von daher sieht die Verwaltung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit momentan keine weiteren Handlungsmöglichkeiten.

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg sollte aber dennoch aufgefordert werden, selbst mögliche Handlungsfelder zu benennen, auf denen er noch Einsparpotenzial im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit sieht. Diese Vorschläge können dann in den Gremien der Samtgemeinde Elbtalaue intensiv diskutiert werden.

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

·         Keine!

Anlagen zur Vorlage:

·         Schreiben des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 12.02.2019

·         Verwaltungsmodernisierung Lüchow-Dannenberg Abschlussbericht mit Anlagen                  

 

Beschlussvorschlag aus der Vorlage :

Die Samtgemeinde Elbtalaue steht einer interkommunalen Kooperation zur Einsparung von Personalkosten grundsätzlich positiv gegenüber. Es werden momentan jedoch weder in sachlicher noch rechtlicher Hinsicht Aufgabenbereiche gesehen, die im Rahmen einer erweiterten interkommunalen Zusammenarbeit zu nenneswerten Personaleinsparungen führen würden. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg wird gebeten, seinerseits Aufgabenbereiche zu benennen, die dem gewünschten Ziel Rechnung tragen könnten. Diese werden von der Samtgemeinde Elbtalaue intensiv geprüft.

 

 

SgBgm Meyer erläutert den Sachverhalt. Umfangreiche Unterlagen (Verwaltungsmodernisierung Lüchow-Dannenberg, Abschlussbericht mit Anlagen ) mit Ausarbeitungen über mögliche interkommunale Kooperationen, die im Vorwege der Zusammenlegung der Samtgemeinden nach dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz im Jahr 2006 erarbeitet wurden, liegen den Ratsmitgliedern vor. Landkreis und Samtgemeinde haben teilweise unterschiedliche Aufgaben und vieles ist auch rechtlich ausgeschlossen. Im Bereich EDV erfolgt teilweise eine Zusammenarbeit mit dem Landkreis. Eine Kooperation der Standesämter Elbtalaue und Gartow wurde in den letzten Jahren vereinbart. Zusammenlegung von Bauhöfen wurde geprüft und als nicht sinnvoll erachtet. Im AIZE wurde zweimal intensiv diskutiert. Von AIZE und SgA wurde empfohlen, den  Beschlussvorschlag aus der Vorlage um den Satz „Grundsätzlich werden weitere Potentiale in der Zusammenarbeit im IT-Bereich gesehen.“ zu ergänzen.

 

Stellv. RV Siemke erklärt, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen wird.

In den nächsten 10 Jahren werden viele erfahrene Verwaltungsmitarbeiter in den Ruhestand gehen. Es gibt jetzt schon Probleme frei werdende Stellen zu besetzen. Der Landkreis ist als Arbeitsort nicht attraktiv. Eine engere Zusammenarbeit der Kommunen in den bestehenden Strukturen ist erforderlich, um sie mittelfristig erhalten zu können. Die Verwaltungsmodernisierung im LK war im Jahr 2006. So alt sind die vorliegenden Unterlagen. Im IT-Bereich hat sich seither viel verändert. Der Breitbandausbau erfolgt zzt., so dass die Bürger im LK größtenteils gute Internetanschlüsse haben und vieles online erledigen könnten.  Mögliche Kooperationen u.a. in den Bereichen Personalverwaltung, Bauhöfe, EDV, Immobilienverwaltung müssen geprüft werden, um mit noch vorhandenen Personal weiterarbeiten zu können. 

 

Rh Mattiesch nimmt an der Sitzung teil.

 

Rh Siebolds stimmt den Ausführungen von stellv. RV Siemke grundsätzlich zu.  Er hatte dem vorliegenden Beschlussvorschlag auch nur mit der Ergänzung zugestimmt. Die Informationstechnologie ist weit fortgeschritten. Bürger können auf entsprechend eingerichteten Plattformen Verwaltungsdienstleistungen online ein Anspruch nehmen. Dieses Vorgehen ist auch ein Teil von Landesprojekten. Es ist zu prüfen, welche Verwaltungsbereiche dann noch mit wieviel Personal besetzt werden müssen. Rh Siebolds wird dem vorliegenden erweiterten  Beschlussvorschlag zustimmen. Es darf aber nicht abgewartet werden, sondern muss weiter geprüft werden, wo Zusammenarbeit möglich ist.

 

Stellv. SgBgm Beckmann  erläutert, dass es in den Diskussionen in den Ausschüssen von der CDU/UWG keine Äußerung entsprechend des heutigen Einwands von stellv. RV Siemke gab über die man hätte beraten können.  Grundsätzlich stimmt er stellv. RV Siemke zu.  In den Vorberatungen wurde aber anderes empfohlen und so wird stellv. SgBgm Beckmann  heute auch abstimmen.

 

Rh Herzog erklärt, dass auch von Seiten des Landkreises kaum Möglichkeiten für weitere Kooperationen gesehen werden. Der Landrat hat auch ausgeführt, dass es sachliche und rechtliche Hinderungsgründe gibt.  Der Gesetzgeber ist gefordert, die rechtlichen Hinderungsgründe zu prüfen und  den aktuellen Gegebenheiten anzupassen.  Auf Antrag der CDU im Kreistag wird vom Landkreis ein Professor zu einem Vortrag eingeladen, der entspr. Möglichkeiten aufzeigen soll. Die Zusammenarbeit im IT-Bereich von LK und SGE wird positiv gesehen. In Zukunft werden immer mehr Verwaltungsdienstleistungen, wie z.B. Anmeldung von KFZ, online möglich sein. Kooperationen bei der Personalverwaltung und auch bei gemeinsamen Ausschreibungen wären aus Sicht von Rh Herzog möglich, beim Immobilienmanagement oder bei den Bauhöfen eher nicht.  Die Einsparungen durch Kooperationen werden teilweise überschätzt.

 

SgBgm Meyer erläutert, dass es bei der letzten Änderung des NKomVG den Vorschlag gab, eine Experimentierklausel aufzunehmen.  Das wurde von den Regierungspartien abgelehnt.  Somit  wäre eine probeweise Zusammenarbeit rechtlich nicht möglich. Über den Vortrag des Professors ist die SGE nicht informiert. Er fordert die KTA-Mitglieder auf, dafür Sorge zu tragen, dass in diesen Fragen die SG vom LK von Anfang an eingebunden werden. Die vorhandenen Strukturen im LK müssen erhalten bleiben. Ohne die kleinen Gliedgemeinden geht die Bürgernähe verloren. Veränderungen durch die fortschreitende Digitalisierung werden kommen. Ob dann aber weniger Personal in den Verwaltungen benötigt wird, ist fraglich.

 

Stellv. RV Siemke erklärt, dass er für den Erhalt der vorhandenen Strukturen ist. Wenn nicht alle möglichen Ressourcen zur Zusammenarbeit der Verwaltungen von LK und SG genutzt werden, wird das erforderliche  Personal zur Erfüllung aller Aufgaben nicht mehr vorhanden sein.  Er spricht sich für die Erarbeitung von Vorschlägen für interkommunale Kooperationen in allen Gremien im Landkreis aus, um dadurch  die Region langfristig als Einheit  zu erhalten. 

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden 

 

 

 

 

 

 

 


Beschluss:

Die Samtgemeinde Elbtalaue steht einer interkommunalen Kooperation zur Einsparung von Personalkosten grundsätzlich positiv gegenüber. Es werden momentan jedoch weder in sachlicher noch rechtlicher Hinsicht Aufgabenbereiche gesehen, die im Rahmen einer erweiterten interkommunalen Zusammenarbeit zu nennenswerten Personaleinsparungen führen würden. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg wird gebeten, seinerseits Aufgabenbereiche zu benennen, die dem gewünschten Ziel Rechnung tragen könnten. Diese werden von der Samtgemeinde Elbtalaue intensiv geprüft.  Grundsätzlich werden weitere Potentiale in der Zusammenarbeit im IT-Bereich gesehen.