Sitzung: 26.06.2019 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 23, Nein: 6, Enthaltungen: 1
Vorlage: 00/0137/2019
Sachverhalt:
Die Gremien des
Landkreises Lüchow-Dannenberg haben sich entschlossen, die benachbarten
Kommunen in Niedersachsen anzusprechen, um die grundsätzliche Bereitschaft zu
möglichen Kooperationen zu erkunden. Ziel der Kooperationen soll die Einsparung
von Personalkosten sein.
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg ist in diesem Zusammenhang offen für alle Aufgabenbereiche
und für alle möglichen Kooperationsformen. Konkrete Aufgaben sind bisher aber
weder von den Gremien des Landkreises noch von seinen politischen Gremien
genannt worden.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue ist mit Schreiben vom 12.02.2019 um Stellungnahme gebeten worden, ob
sie sich einer möglichen Kooperation mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg öffnen
und in Verhandlungen eintreten will.
Im Fall einer
bejahenden Antwort wird darum gebeten, Bereiche vorzutragen, die aus Sicht der
Samtgemeinde Elbtalaue für eine Zusammenarbeit geeignet sind. Gleichzeitig soll
der Umfang benannt werden, den die gemeinsame Aufgabenbewältigung haben sollte.
Die Verwaltung der
Samtgemeinde Elbtalaue steht dem Ziel einer Kooperation zur Einsparung von
Personalkosten grundsätzlich positiv gegenüber.
Eine Verwaltung,
die aktuellen Anforderungen entsprechen soll, muss seine Arbeitsprozesse
laufend selbst hinterfragen und sich laufend selbst erneuern. Daher
modernisiert die Samtgemeinde Elbtalaue die eigene Verwaltung kontinuierlich
und bringt insbesondere die Digitalisierung voran. Ein modernes
Dokumentenmanagementsystem, ein digitaler Rechnungsworkflow sowie Vorbereitungen
zur Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) sind nur einige Punkte, die
hier genannt werden können.
Das OZG wird im
Rahmen eines Portalverbundes sicher stellen, dass Nutzer über
Verwaltungsportale einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu elektronischen
Verwaltungsleistungen aller Verwaltungsträger von Bund, Ländern und Kommunen
erhalten.
Ziel des Gesetzes
ist es, Verwaltungsprozesse zu straffen und zu optimieren und medienbruchfreie
Serviceleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu
schaffen.
Beim jetzigen
Ansatz des Landkreises Lüchow-Dannenberg sieht die Verwaltung jedoch keine
Möglichkeit, Personaleinsparungen im nennenswerten Umfang zu generieren.
Hintergrund dieser Auffassung ist die Tatsache, dass in vergangenen Struktur-
und Verwaltungsmodernisierungsprozessen alle möglichen Kooperationen und
Einsparmöglichkeiten bereits detailliert untersucht wurden. Die seinerzeit
möglichen Kooperationen wurden umgesetzt. Eine noch engere Zusammenarbeit
scheiterte insbesondere an rechtlichen Hürden. So dürfen zum Beispiel
Zweckvereinbarungen nicht über vertikale Verwaltungsebenen hin abgeschlossen
werden.
Zwischen
Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden können im Wege der Zweckvereinbarung
mithin keine Aufgaben übertragen oder gemeinsame kommunale Anstalten oder
Zweckverbände als neue Aufgabenträger gebildet werden.
Von daher sieht die
Verwaltung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit momentan keine weiteren
Handlungsmöglichkeiten.
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg sollte aber dennoch aufgefordert werden, selbst mögliche
Handlungsfelder zu benennen, auf denen er noch Einsparpotenzial im Rahmen einer
interkommunalen Zusammenarbeit sieht. Diese Vorschläge können dann in den
Gremien der Samtgemeinde Elbtalaue intensiv diskutiert werden.
Finanzielle Auswirkungen
bei Beschlussfassung:
·
Keine!
Anlagen zur Vorlage:
· Schreiben des Landkreises Lüchow-Dannenberg vom 12.02.2019
· Verwaltungsmodernisierung Lüchow-Dannenberg Abschlussbericht mit Anlagen
Beschlussvorschlag
aus der Vorlage :
Die Samtgemeinde
Elbtalaue steht einer interkommunalen Kooperation zur Einsparung von
Personalkosten grundsätzlich positiv gegenüber. Es werden momentan jedoch weder
in sachlicher noch rechtlicher Hinsicht Aufgabenbereiche gesehen, die im Rahmen
einer erweiterten interkommunalen Zusammenarbeit zu nenneswerten
Personaleinsparungen führen würden. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg wird
gebeten, seinerseits Aufgabenbereiche zu benennen, die dem gewünschten Ziel
Rechnung tragen könnten. Diese werden von der Samtgemeinde Elbtalaue intensiv
geprüft.
SgBgm Meyer erläutert den
Sachverhalt. Umfangreiche Unterlagen (Verwaltungsmodernisierung
Lüchow-Dannenberg, Abschlussbericht mit Anlagen ) mit Ausarbeitungen über
mögliche interkommunale Kooperationen, die im Vorwege der Zusammenlegung der
Samtgemeinden nach dem Lüchow-Dannenberg-Gesetz im Jahr 2006 erarbeitet wurden,
liegen den Ratsmitgliedern vor. Landkreis und Samtgemeinde haben teilweise
unterschiedliche Aufgaben und vieles ist auch rechtlich ausgeschlossen. Im
Bereich EDV erfolgt teilweise eine Zusammenarbeit mit dem Landkreis. Eine
Kooperation der Standesämter Elbtalaue und Gartow wurde in den letzten Jahren
vereinbart. Zusammenlegung von Bauhöfen wurde geprüft und als nicht sinnvoll
erachtet. Im AIZE wurde zweimal intensiv diskutiert. Von AIZE und SgA wurde
empfohlen, den Beschlussvorschlag aus
der Vorlage um den Satz „Grundsätzlich
werden weitere Potentiale in der Zusammenarbeit im IT-Bereich gesehen.“ zu
ergänzen.
Stellv. RV Siemke
erklärt, dass er dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen wird.
In den nächsten 10
Jahren werden viele erfahrene Verwaltungsmitarbeiter in den Ruhestand gehen. Es
gibt jetzt schon Probleme frei werdende Stellen zu besetzen. Der Landkreis ist
als Arbeitsort nicht attraktiv. Eine engere Zusammenarbeit der Kommunen in den
bestehenden Strukturen ist erforderlich, um sie mittelfristig erhalten zu
können. Die Verwaltungsmodernisierung im LK war im Jahr 2006. So alt sind die
vorliegenden Unterlagen. Im IT-Bereich hat sich seither viel verändert. Der
Breitbandausbau erfolgt zzt., so dass die Bürger im LK größtenteils gute
Internetanschlüsse haben und vieles online erledigen könnten. Mögliche Kooperationen u.a. in den Bereichen
Personalverwaltung, Bauhöfe, EDV, Immobilienverwaltung müssen geprüft werden,
um mit noch vorhandenen Personal weiterarbeiten zu können.
Rh Mattiesch nimmt an der Sitzung teil.
Rh Siebolds stimmt
den Ausführungen von stellv. RV Siemke grundsätzlich zu. Er hatte dem vorliegenden Beschlussvorschlag
auch nur mit der Ergänzung zugestimmt. Die Informationstechnologie ist weit
fortgeschritten. Bürger können auf entsprechend eingerichteten Plattformen
Verwaltungsdienstleistungen online ein Anspruch nehmen. Dieses Vorgehen ist
auch ein Teil von Landesprojekten. Es ist zu prüfen, welche Verwaltungsbereiche
dann noch mit wieviel Personal besetzt werden müssen. Rh Siebolds wird dem
vorliegenden erweiterten
Beschlussvorschlag zustimmen. Es darf aber nicht abgewartet werden,
sondern muss weiter geprüft werden, wo Zusammenarbeit möglich ist.
Stellv. SgBgm
Beckmann erläutert, dass es in den
Diskussionen in den Ausschüssen von der CDU/UWG keine Äußerung entsprechend des
heutigen Einwands von stellv. RV Siemke gab über die man hätte beraten
können. Grundsätzlich stimmt er stellv.
RV Siemke zu. In den Vorberatungen wurde
aber anderes empfohlen und so wird stellv. SgBgm Beckmann heute auch abstimmen.
Rh Herzog erklärt,
dass auch von Seiten des Landkreises kaum Möglichkeiten für weitere
Kooperationen gesehen werden. Der Landrat hat auch ausgeführt, dass es
sachliche und rechtliche Hinderungsgründe gibt.
Der Gesetzgeber ist gefordert, die rechtlichen Hinderungsgründe zu
prüfen und den aktuellen Gegebenheiten
anzupassen. Auf Antrag der CDU im
Kreistag wird vom Landkreis ein Professor zu einem Vortrag eingeladen, der entspr.
Möglichkeiten aufzeigen soll. Die Zusammenarbeit im IT-Bereich von LK und SGE
wird positiv gesehen. In Zukunft werden immer mehr Verwaltungsdienstleistungen,
wie z.B. Anmeldung von KFZ, online möglich sein. Kooperationen bei der
Personalverwaltung und auch bei gemeinsamen Ausschreibungen wären aus Sicht von
Rh Herzog möglich, beim Immobilienmanagement oder bei den Bauhöfen eher
nicht. Die Einsparungen durch
Kooperationen werden teilweise überschätzt.
SgBgm Meyer
erläutert, dass es bei der letzten Änderung des NKomVG den Vorschlag gab, eine
Experimentierklausel aufzunehmen. Das
wurde von den Regierungspartien abgelehnt.
Somit wäre eine probeweise
Zusammenarbeit rechtlich nicht möglich. Über den Vortrag des Professors ist die
SGE nicht informiert. Er fordert die KTA-Mitglieder auf, dafür Sorge zu tragen,
dass in diesen Fragen die SG vom LK von Anfang an eingebunden werden. Die
vorhandenen Strukturen im LK müssen erhalten bleiben. Ohne die kleinen
Gliedgemeinden geht die Bürgernähe verloren. Veränderungen durch die
fortschreitende Digitalisierung werden kommen. Ob dann aber weniger Personal in
den Verwaltungen benötigt wird, ist fraglich.
Stellv. RV Siemke
erklärt, dass er für den Erhalt der vorhandenen Strukturen ist. Wenn nicht alle
möglichen Ressourcen zur Zusammenarbeit der Verwaltungen von LK und SG genutzt
werden, wird das erforderliche Personal
zur Erfüllung aller Aufgaben nicht mehr vorhanden sein. Er spricht sich für die Erarbeitung von
Vorschlägen für interkommunale Kooperationen in allen Gremien im Landkreis aus,
um dadurch die Region langfristig als
Einheit zu erhalten.
Der Samtgemeinderat
fasst folgenden
Beschluss:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue steht einer interkommunalen Kooperation zur Einsparung von
Personalkosten grundsätzlich positiv gegenüber. Es werden momentan jedoch weder
in sachlicher noch rechtlicher Hinsicht Aufgabenbereiche gesehen, die im Rahmen
einer erweiterten interkommunalen Zusammenarbeit zu nennenswerten
Personaleinsparungen führen würden. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg wird
gebeten, seinerseits Aufgabenbereiche zu benennen, die dem gewünschten Ziel
Rechnung tragen könnten. Diese werden von der Samtgemeinde Elbtalaue intensiv
geprüft. Grundsätzlich werden weitere
Potentiale in der Zusammenarbeit im IT-Bereich gesehen.