Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

Die Thematik wurde in der Einwohnerfragestunde der letzten Ratssitzung am 23.04.2019 durch einen in der Straße Bellmannsfeld wohnenden Einwohner vorgetragen. Er trug vor, dass die Grundstückseigentümer oft Schwierigkeiten hätten von ihren Grundstücken auf die Straße einzubiegen, da diese vermehrt und massiv von Fahrzeugen zugeparkt würde. Durch den dort zunehmenden Verkehr wies er zudem auf die Unfallschwerpunkte in den Kreuzungsbereichen hin, an denen die „Rechts-vor-Links-Regelung“ gilt.

Vom FBL 3 wurde zugesagt, die Thematik zur Beratung dem zuständigen Fachausschuss vorzulegen.

 

Stellungnahme der Verwaltung:

Die Fahrbahnbreite der Straße Bellmannsfeld beträgt ca. 6 m, selbst bei einem gegenüber parkenden Fahrzeug verbleibt noch eine Breite von ca. 4 m. Zum Unfallschwerpunkt „Kreuzungsbereich“ liegen der Verwaltung keine Kenntnisse vor, dass es sich hier um einen „Unfallschwerpunkt“ handelt. In der alljährlichen Liste der Unfallkommission des Landkreises war dieser Bereich noch nicht verzeichnet.

 

AV Siemke erläutert den Sachverhalt der Vorlage und das die Ausschussmitglieder vor der Sitzung eine Ortsbegehung durchgeführt haben. Die vorhandenen Straßenbreite wird als ausreichend angesehen, um auf die Grundstücke fahren zu können.

 

Rh Krull und Rh Block plädieren, keine Veränderungen der Situation vorzunehmen und verweisen auf eine Vielzahl von vergleichbaren Straßensituationen.

 

Ohne weitere Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden Beschluss

 

 


Beschluss:

In der Straße Bellmannsfeld werden keine verkehrsregelnden Maßnahmen durchgeführt.