Sitzung: 23.05.2019 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 29
Vorlage: 40/0168/2019
Ratsmitglieder sind
gem. § 60 NKomVG in der ersten Sitzung vom Samtgemeindebürgermeister förmlich
zu verpflichten, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch
wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Ferner sind die Ratsmitglieder über ihre
Pflichten nach §§ 40- 42 NKomVG zu belehren.
Die Belehrung ist
aktenkundig zu machen.
Die hat folgenden
Wortlaut:
„Hiermit verpflichte ich Ratsherrn Torsten
Block, wohnhaft in 29451 Dannenberg (Elbe), Nebenstedt, Rotdornweg 34 seine
Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch zu erfüllen und die
Gesetze zu beachten. Gem. § 60 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
(NKomVG) weise ich Sie darauf hin, gem. § 40 NKomVG die Amtsverschwiegenheit zu
wahren, das Mitwirkungsverbot gem.
§ 41 NKomVG zu beachten und das Vertretungsverbot (Treuepflicht) gem. § 42
NKomVG einzuhalten.“
SgBgm Meyer
verliest den Wortlaut und verpflichtet Rh Block mittels Handschlag.
Der Samtgemeinderat
nimmt Kenntnis.
Nunmehr sind 29
stimmberechtigte Mitglieder anwesend.