Sitzung: 23.05.2019 Rat der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 28
Vorlage: 40/0167/2019
Ratsherr Frank
Löter hat schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat im Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue niederlegt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG). Der Sitzverlust ist gem.
§ 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue per Beschluss
festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des
Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit
zur Stellungnahme zu geben.
Die Nachfolge
richtet sich nach § 38 Abs. 3 NKWG. Ersatzpersonen für die durch Listenwahl
gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind alle nicht gewählten Bewerberinnen
und Bewerber des Wahlvorschlags. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der im
Wahlvorschlag angegebenen Reihenfolge.
Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite Person der Listenwahl des Wahlvorschlags
BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, auf Herrn Torsten Block, Nebenstedt, Rotdornweg 34,
29451 Dannenberg (Elbe) über.
RV Sperling
übermittelt herzliche Grüße von Herrn Löter. Dieser lässt ausrichten, dass er
sich bei allen Ratsmitgliedern und vor allem bei der Verwaltung für die gute
Zusammenarbeit in der Vergangenheit bedankt. Er wünscht dem Rat und den
Mitarbeitern der Verwaltung alles Gute für die Zukunft.
Der Samtgemeinderat
fasst folgenden
Beschluss:
Es wird
festgestellt, dass Ratsherr Frank Löter seinen Sitz im Rat der Samtgemeinde
Elbtalaue durch Verzicht gem. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG verliert.