Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28

Ratsherr Frank Löter hat schriftlich mitgeteilt, dass er sein Mandat im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue niederlegt (§ 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG). Der Sitzverlust ist gem. § 52 Abs. 2 NKomVG vom Rat der Samtgemeinde Elbtalaue per Beschluss festzustellen. Der Sitzverlust tritt erst nach Fassung des Feststellungsbeschlusses ein. Vor dem Beschluss ist dem Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Die Nachfolge richtet sich nach § 38 Abs. 3 NKWG. Ersatzpersonen für die durch Listenwahl gewählten Bewerberinnen und Bewerber sind alle nicht gewählten Bewerberinnen und Bewerber des Wahlvorschlags. Ihre Reihenfolge richtet sich nach der im Wahlvorschlag angegebenen Reihenfolge.
Das Mandat geht demnach, als nächste dazu bereite Person der Listenwahl des Wahlvorschlags BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, auf Herrn Torsten Block, Nebenstedt, Rotdornweg 34, 29451 Dannenberg (Elbe) über.

 

RV Sperling übermittelt herzliche Grüße von Herrn Löter. Dieser lässt ausrichten, dass er sich bei allen Ratsmitgliedern und vor allem bei der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit in der Vergangenheit bedankt. Er wünscht dem Rat und den Mitarbeitern der Verwaltung alles Gute für die Zukunft.

 

Der Samtgemeinderat fasst folgenden

 


Beschluss:

Es wird festgestellt, dass Ratsherr Frank Löter seinen Sitz im Rat der Samtgemeinde Elbtalaue durch Verzicht gem. § 52 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 NKomVG verliert.