Herr Maatsch erläutert den Sachverhalt.

-       Für die im Gewerbegebiet laut Bebauungsplan vorgesehene Stichstraße (sh. der Vorlage beigefügten Lageplan) ist die Berechnung der voraussichtlichen Erschließungskosten erfolgt. Die Stichstraße ist bislang nicht hergestellt, weil dafür bislang kein Bedarf bestand. Für Kaufinteressenten ist jedoch die Kenntnis der anfallenden Erschließungskosten ein wesentlicher Entscheidungsfaktor für die Ansiedlung. Zur Ermittlung des Beitragssatzes für die selbstständige Erschließungsanlage wurden die voraussichtlichen Herstellungskosten vom Fachdienst 30 – Bau und Planung der Samtgemeinde – ermittelt. Der ermittelte Beitragssatz beträgt 0,90 € je Maßstabseinheit (Vollgeschossmaßstab) der Erschließungsbeitragssatzung (sh. der Vorlage beigefügte Beitragskalkulation). Daraus ergibt sich ein durchschnittlicher Beitragssatz von 2,85 € je m² Grundstücksfläche.

 

-       Die Industriestraße liegt in voller Länge im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Göhrdestraße“ (sh. der Vorlage beigefügten Kartenauszug). Die Fahrbahn der Erschließungsanlage ist bislang nicht auf voller Länge ausgebaut, es fehlt noch die Asphaltbefestigung der östlichen Reststrecke von ca. 90 m in Richtung Biogasanlage. Eine Entwässerungsanlage ist nur auf ca. 95 m Länge im westlichen Teilstück der Straße vorhanden. Die Straße ist bislang nicht entsprechend den Merkmalen der Erschließungsbeitragssatzung endgültig hergestellt. Es ist vorgesehen, die Beitragserhebung nach vollständigem Fahrbahnausbau vorzunehmen. Die dazu erforderliche Ermittlung der Herstellungskosten und Grundstücksdaten im Abrechnungsgebiet (sh. Anlage zur Vorlage) ist zurzeit in Arbeit. Das Problem hierbei ist, dass die Industriestraße bereits ca. 50 Jahre alt ist und noch nicht veranlagt wurde. Weiterhin fehlen Unterlagen, so dass es notwendig wird, eine Kostenschätzung vorzunehmen. Im Zuge des Ausbaues der Gewerbestraße wurde die Anbindung zum Kreuzungsbereich hergestellt. Der vorläufig ermittelte Beitragssatz beträgt 0,38 € je Maßstabseinheit (Vollgeschossmaßstab) der Erschließungskostenbeitragssatzung; dies entspricht durchschnittlich 1,19 € je m² Grundstücksfläche.

 

Stellv. Bgm Beutler  weist darauf hin, dass die Industriestraße bereits ca. 50 Jahre alt ist. Die Straße ist zum Teil bereits fertiggestellt, jedoch wurde von einer Beitragserhebung bisher abgesehen. Allerdings würden bei einer Veranlagung jetzt mehrere tausend Euro auf den jeweiligen Anlieger zukommen.

Stellv. Bgm K. Schulz bemerkt, dass diese Erschließungskostenbeiträge bzw. Vorausleistungen bereits vor vielen Jahren hätten erhoben werden können.

Rh Kurth weist auf die fehlenden Unterlagen hin und zweifelt eine gerechte Kostenschätzung an. Des Weiteren erinnert er an die Verjährung.

Herr Maatsch erläutert, dass die Kostenschätzung nach den damaligen Baukosten gem. des Baukostenindex für diesen Zeitraum erfolgt. Eine Verjährung beginnt erst zu laufen, wenn die Straße endgültig hergestellt ist.

Stellv. Bgm Beutler merkt an, dass evtl. bereits einige Anlieger ihre Beiträge entrichtet haben und ihre Unterlagen, genau wie die Baurechnungen, verlorengegangen sind.

Herr Maatsch zweifelt das an, da die Beitragsakten komplett sind. Die Anlieger müssten hier dann den Gegenbeweis führen.

 

Bgm Schulz unterbricht die Sitzung um 21.06 Uhr und lässt Fragen aus der Zuhörerschaft zu.

 

Frau Kerstin Körtke, Industriestraße 6, weist darauf hin, dass die Industriestraße bereits seit Jahren eine Gosse hat, also in dem Sinne fertiggestellt ist.

Herr Maatsch erläutert, dass die Gosse 1978 nur auf einer Teilstrecke von ca. 95 m  nachgerüstet wurde und es hier um die Herstellung aller Anlagenteile in der Gesamtlänge der Straße geht.

 

Herr Dierks, Anlieger an der alten Industriestraße, weist darauf hin, dass jede Straße in einem gewissen Alter den Status einer historischen Straße bekommen kann. Dieses ist  hier nicht der Fall, jedoch sehen Gerichte diese Dinge zum Teil auch als Untätigkeit der Gemeinde an, da hier ca. 50 Jahre kein Abschluss erfolgt ist. Weiterhin stellt er klar, dass die alte Industriestraße mit der neuen Industriestraße nichts gemein hat, da die alte Planung nicht mehr vorhanden ist und die Funktion sich geändert hat.

 

Eike Pröhl, Betreiber der Biogasanlage, nimmt mit Verwunderung zur Kenntnis, dass der Weg zur Biogasanlage hin ausgebaut werden soll, was seinerzeit als die Biogasanlage gebaut wurde, nicht möglich war.

Bgm Schulz erläutert, dass die Straße dort endet, da sich sonst kein Gewerbebetrieb dort ansiedeln kann. Es entsteht eine kurze Debatte über den Verkauf der dort vorhandenen Grundstücke zwecks Gewerbeansiedlung.

 

Rh Ahrens verweist auf die gut ausgebaute Straße „Lange Stücke“, wo noch ausreichend Platz für die Ansiedlung eines Gewerbebetriebes ist. Somit könnte auf den Ausbau der Industriestraße verzichtet werden.

Herr Maatsch weist darauf hin, dass es sich um gewerbliche Flächen handelt und es nicht im Sinne der gemeindlichen Entwicklung ist, auf die Nutzung dieser Flächen bzw. die Umsetzung des vorhandenen Bebauungsplanes zu verzichten.

 

Herr Pröhl bringt mit Befremden zum Ausdruck, dass lediglich ein Vorabgespräch mit der Familie Dierks geführt wurde.

Herr Maatsch weist explizit darauf hin, dass am heutigen Abend keine Beschlussfassung erfolgen wird, sondern eine Information darüber stattfindet, was bei der Herstellung der Straßen auf die Gemeinde zukommt. Mit der Familie Dierks musste gesprochen werden, weil sich ihr Grundstück zum Teil innerhalb und außerhalb des Bebauungsplanes befindet und ganz verschiedene Gebäude darauf erstellt wurden. Hier bestand Klärungsbedarf. Eine Beitragserhebung steht bisher nicht an.

 

Nach weiterer Diskussion schließt Bgm Schulz die Öffentlichkeit um 21.31 Uhr wieder aus und führt die Ratssitzung fort.

 

Der Rat der Gemeinde Zernien nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.