Sitzung: 14.05.2019 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Kenntnis genommen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 22/0196/2019
Herr Maatsch erläutert den
Sachverhalt.
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Für die im Gewerbegebiet
laut Bebauungsplan vorgesehene Stichstraße (sh. der Vorlage beigefügten
Lageplan) ist die Berechnung der voraussichtlichen Erschließungskosten erfolgt.
Die Stichstraße ist bislang nicht hergestellt, weil dafür bislang kein Bedarf
bestand. Für Kaufinteressenten ist jedoch die Kenntnis der anfallenden
Erschließungskosten ein wesentlicher Entscheidungsfaktor für die Ansiedlung.
Zur Ermittlung des Beitragssatzes für die selbstständige Erschließungsanlage
wurden die voraussichtlichen Herstellungskosten vom Fachdienst 30 – Bau und
Planung der Samtgemeinde – ermittelt. Der ermittelte Beitragssatz beträgt 0,90
€ je Maßstabseinheit (Vollgeschossmaßstab) der Erschließungsbeitragssatzung
(sh. der Vorlage beigefügte Beitragskalkulation). Daraus ergibt sich ein
durchschnittlicher Beitragssatz von 2,85 € je m² Grundstücksfläche.
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Die Industriestraße liegt
in voller Länge im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Göhrdestraße“ (sh. der
Vorlage beigefügten Kartenauszug). Die Fahrbahn der Erschließungsanlage ist
bislang nicht auf voller Länge ausgebaut, es fehlt noch die Asphaltbefestigung
der östlichen Reststrecke von ca. 90 m in Richtung Biogasanlage. Eine
Entwässerungsanlage ist nur auf ca. 95 m Länge im westlichen Teilstück der
Straße vorhanden. Die Straße ist bislang nicht entsprechend den Merkmalen der
Erschließungsbeitragssatzung endgültig hergestellt. Es ist vorgesehen, die
Beitragserhebung nach vollständigem Fahrbahnausbau vorzunehmen. Die dazu erforderliche
Ermittlung der Herstellungskosten und Grundstücksdaten im Abrechnungsgebiet
(sh. Anlage zur Vorlage) ist zurzeit in Arbeit. Das Problem hierbei ist, dass
die Industriestraße bereits ca. 50 Jahre alt ist und noch nicht veranlagt
wurde. Weiterhin fehlen Unterlagen, so dass es notwendig wird, eine
Kostenschätzung vorzunehmen. Im Zuge des Ausbaues der Gewerbestraße wurde die
Anbindung zum Kreuzungsbereich hergestellt. Der vorläufig ermittelte
Beitragssatz beträgt 0,38 € je Maßstabseinheit (Vollgeschossmaßstab) der
Erschließungskostenbeitragssatzung; dies entspricht durchschnittlich 1,19 € je
m² Grundstücksfläche.
Stellv. Bgm Beutler weist darauf hin, dass die Industriestraße
bereits ca. 50 Jahre alt ist. Die Straße ist zum Teil bereits fertiggestellt, jedoch
wurde von einer Beitragserhebung bisher abgesehen. Allerdings würden bei einer
Veranlagung jetzt mehrere tausend Euro auf den jeweiligen Anlieger zukommen.
Stellv. Bgm K. Schulz
bemerkt, dass diese Erschließungskostenbeiträge bzw. Vorausleistungen bereits
vor vielen Jahren hätten erhoben werden können.
Rh Kurth weist auf die
fehlenden Unterlagen hin und zweifelt eine gerechte Kostenschätzung an. Des
Weiteren erinnert er an die Verjährung.
Herr Maatsch erläutert,
dass die Kostenschätzung nach den damaligen Baukosten gem. des Baukostenindex
für diesen Zeitraum erfolgt. Eine Verjährung beginnt erst zu laufen, wenn die
Straße endgültig hergestellt ist.
Stellv. Bgm Beutler merkt
an, dass evtl. bereits einige Anlieger ihre Beiträge entrichtet haben und ihre
Unterlagen, genau wie die Baurechnungen, verlorengegangen sind.
Herr Maatsch zweifelt das
an, da die Beitragsakten komplett sind. Die Anlieger müssten hier dann den
Gegenbeweis führen.
Bgm Schulz unterbricht die
Sitzung um 21.06 Uhr und lässt Fragen aus der Zuhörerschaft zu.
Frau Kerstin Körtke,
Industriestraße 6, weist darauf hin, dass die Industriestraße bereits seit
Jahren eine Gosse hat, also in dem Sinne fertiggestellt ist.
Herr Maatsch erläutert,
dass die Gosse 1978 nur auf einer Teilstrecke von ca. 95 m nachgerüstet wurde und es hier um die
Herstellung aller Anlagenteile in der Gesamtlänge der Straße geht.
Herr Dierks, Anlieger an
der alten Industriestraße, weist darauf hin, dass jede Straße in einem gewissen
Alter den Status einer historischen Straße bekommen kann. Dieses ist hier nicht der Fall, jedoch sehen Gerichte
diese Dinge zum Teil auch als Untätigkeit der Gemeinde an, da hier ca. 50 Jahre
kein Abschluss erfolgt ist. Weiterhin stellt er klar, dass die alte
Industriestraße mit der neuen Industriestraße nichts gemein hat, da die alte
Planung nicht mehr vorhanden ist und die Funktion sich geändert hat.
Eike Pröhl, Betreiber der
Biogasanlage, nimmt mit Verwunderung zur Kenntnis, dass der Weg zur
Biogasanlage hin ausgebaut werden soll, was seinerzeit als die Biogasanlage
gebaut wurde, nicht möglich war.
Bgm Schulz erläutert, dass
die Straße dort endet, da sich sonst kein Gewerbebetrieb dort ansiedeln kann.
Es entsteht eine kurze Debatte über den Verkauf der dort vorhandenen
Grundstücke zwecks Gewerbeansiedlung.
Rh Ahrens verweist auf die
gut ausgebaute Straße „Lange Stücke“, wo noch ausreichend Platz für die
Ansiedlung eines Gewerbebetriebes ist. Somit könnte auf den Ausbau der
Industriestraße verzichtet werden.
Herr Maatsch weist darauf
hin, dass es sich um gewerbliche Flächen handelt und es nicht im Sinne der
gemeindlichen Entwicklung ist, auf die Nutzung dieser Flächen bzw. die
Umsetzung des vorhandenen Bebauungsplanes zu verzichten.
Herr Pröhl bringt mit
Befremden zum Ausdruck, dass lediglich ein Vorabgespräch mit der Familie Dierks
geführt wurde.
Herr Maatsch weist explizit
darauf hin, dass am heutigen Abend keine Beschlussfassung erfolgen wird,
sondern eine Information darüber stattfindet, was bei der Herstellung der
Straßen auf die Gemeinde zukommt. Mit der Familie Dierks musste gesprochen
werden, weil sich ihr Grundstück zum Teil innerhalb und außerhalb des
Bebauungsplanes befindet und ganz verschiedene Gebäude darauf erstellt wurden.
Hier bestand Klärungsbedarf. Eine Beitragserhebung steht bisher nicht an.
Nach weiterer Diskussion
schließt Bgm Schulz die Öffentlichkeit um 21.31 Uhr wieder aus und führt die
Ratssitzung fort.
Der Rat der Gemeinde
Zernien nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.