Sitzung: 07.05.2019 Ausschuss für interkommunale Zusammenarbeit, Finanzen, Controlling, Personal und Tourismus der Samtgemeinde Elbtalaue
Beschluss: Geändert empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 00/0137/2019
Sachverhalt:
Die Gremien des
Landkreises Lüchow-Dannenberg haben sich entschlossen, die benachbarten
Kommunen in Niedersachsen anzusprechen, um die grundsätzliche Bereitschaft zu
möglichen Kooperationen zu erkunden. Ziel der Kooperationen soll die Einsparung
von Personalkosten sein.
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg ist in diesem Zusammenhang offen für alle Aufgabenbereiche
und für alle möglichen Kooperationsformen. Konkrete Aufgaben sind bisher aber
weder von den Gremien des Landkreises noch von seinen politischen Gremien
genannt worden.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue ist mit Schreiben vom 12.02.2019 um Stellungnahme gebeten worden, ob
sie sich einer möglichen Kooperation mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg öffnen
und in Verhandlungen eintreten will.
Im Fall einer
bejahenden Antwort wird darum gebeten, Bereiche vorzutragen, die aus Sicht der
Samtgemeinde Elbtalaue für eine Zusammenarbeit geeignet sind. Gleichzeitig soll
der Umfang benannt werden, den die gemeinsame Aufgabenbewältigung haben sollte.
Die Verwaltung der
Samtgemeinde Elbtalaue steht dem Ziel einer Kooperation zur Einsparung von
Personalkosten grundsätzlich positiv gegenüber.
Eine Verwaltung,
die aktuellen Anforderungen entsprechen soll, muss seine Arbeitsprozesse
laufend selbst hinterfragen und sich laufend selbst erneuern. Daher
modernisiert die Samtgemeinde Elbtalaue die eigene Verwaltung kontinuierlich
und bringt insbesondere die Digitalisierung voran. Ein modernes
Dokumentenmanagementsystem, ein digitaler Rechnungsworkflow sowie Vorbereitungen
zur Umsetzung des Online-Zugangs-Gesetzes (OZG) sind nur einige Punkte, die
hier genannt werden können.
Das OZG wird im
Rahmen eines Portalverbundes sicher stellen, dass Nutzer über
Verwaltungsportale einen barriere- und medienbruchfreien Zugang zu elektronischen
Verwaltungsleistungen aller Verwaltungsträger von Bund, Ländern und Kommunen
erhalten.
Ziel des Gesetzes
ist es, Verwaltungsprozesse zu straffen und zu optimieren und medienbruchfreie
Serviceleistungen für alle Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen zu
schaffen.
Beim jetzigen
Ansatz des Landkreises Lüchow-Dannenberg sieht die Verwaltung jedoch keine
Möglichkeit, Personaleinsparungen im nennenswerten Umfang zu generieren.
Hintergrund dieser Auffassung ist die Tatsache, dass in vergangenen Struktur-
und Verwaltungsmodernisierungsprozessen alle möglichen Kooperationen und
Einsparmöglichkeiten bereits detailliert untersucht wurden. Die seinerzeit
möglichen Kooperationen wurden umgesetzt. Eine noch engere Zusammenarbeit
scheiterte insbesondere an rechtlichen Hürden. So dürfen zum Beispiel
Zweckvereinbarungen nicht über vertikale Verwaltungsebenen hin abgeschlossen
werden.
Zwischen
Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden können im Wege der Zweckvereinbarung
mithin keine Aufgaben übertragen oder gemeinsame kommunale Anstalten oder
Zweckverbände als neue Aufgabenträger gebildet werden.
Von daher sieht die
Verwaltung im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit momentan keine weiteren
Handlungsmöglichkeiten.
Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg sollte aber dennoch aufgefordert werden, selbst mögliche
Handlungsfelder zu benennen, auf denen er noch Einsparpotenzial im Rahmen einer
interkommunalen Zusammenarbeit sieht. Diese Vorschläge können dann in den
Gremien der Samtgemeinde Elbtalaue intensiv diskutiert werden.
Ratsherr Siebolds
fragt nach was sich an Einsparungen im Bereich der Hard- und Software ergibt
und was sich an Einsparungen im Bereich Personal ergibt.
Ratsfrau
Unterste-Wilms fragt nach, wieviel von den Leistungen die man in einer Kooperation
zusammenlegen kann prozentual genutzt wird und wo noch Potentiale gesehen
werden und wieviel Prozent IT dabei gesehen wird.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue steht einer interkommunalen Kooperation zur Einsparung von Personalkosten
grundsätzlich positiv gegenüber. Es werden momentan jedoch weder in sachlicher
noch rechtlicher Hinsicht Aufgabenbereiche gesehen, die im Rahmen einer
erweiterten interkommunalen Zusammenarbeit zu nenneswerten Personaleinsparungen
führen würden. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg wird gebeten, seinerseits
Aufgabenbereiche zu benennen, die dem gewünschten Ziel Rechnung tragen könnten.
Diese werden von der Samtgemeinde Elbtalaue intensiv geprüft.
Nach ausführlicher
Aussprache empfiehlt der Ausschuss folgenden geänderten
Beschluss:
Die Samtgemeinde
Elbtalaue steht einer interkommunalen Kooperation zur Einsparung von
Personalkosten grundsätzlich positiv gegenüber. Es werden momentan jedoch weder
in sachlicher noch rechtlicher Hinsicht Aufgabenbereiche gesehen, die im Rahmen
einer erweiterten interkommunalen Zusammenarbeit zu nenneswerten
Personaleinsparungen führen würden. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg wird
gebeten, seinerseits Aufgabenbereiche zu benennen, die dem gewünschten Ziel
Rechnung tragen könnten. Diese werden von der Samtgemeinde Elbtalaue intensiv
geprüft. Grundsätzlich werden weitere Potentiale in der Zusammenarbeit im
IT-Bereich gesehen.