Beschluss: Geändert empfohlen

Sachverhalt:

Die Bauernstraße in Hitzacker, insbesondere der Seitenraum und die Wasserführung sind in einem desolaten Zustand. Das Niederschlagswasser bleibt im Seitenraum und auf der Straße stehen. Der nur zum Teil befestigte Seitenraum muss daher regelmäßig ausgebessert werden. Die Wasserführung der Fahrbahn vor der Bernhard-Varenius-Schule ist durch die Wurzeln der Kastanien zerstört. Der Gehweg von der Schule zur Dannenberger Straße ist abgängig. Die Bushaltestelle entspricht nicht den aktuellen Anforderungen. Das Natursteinpflaster der Fahrbahn weist viele Fehlstellen und Löcher auf.

 

Zur Verbesserung der Situation wird folgendes empfohlen: siehe auch die Anlage 1 (Planauszug)

 

Abschnitt 1:  Der Seitenraum von der „Neuen Straße“ zum Bahnhofsweg wird in einer Länge von etwa 350m durch eine 5-reihige Gosse ergänzt. Das Niederschlagswasser wird dann jeweils bis kurz vor die im Seitenraum vorhandenen Schmutzwasserschächte geführt und dort in den Seitengraben abgeleitet. Die Schmutzwasserschächte werden durch Bordsteine eingefasst und mit einer Bake versehen und dienen zusätzlich der Verkehrsberuhigung.

 

Abschnitt 2: Die Wasserführung an der gegenüberliegenden Seite der Schule vom Bahnhofsweg zur Dannenberger Str. kann in einer Länge von 220m mit einer 3-reihigen Gosse hergestellt werden.

 

Abschnitt 3: Die Wasserführung auf der Schulseite kann durch Fällung von 10 Kastanien zwischen Fahrbahn und Gehweg und wiederherstellen von etwa 100m Naturbordsteine mit anschließender Reparatur der Natursteinpflasterfahrbahn hergestellt werden. Die betreffenden Kastanien sind von der Moniermotte befallenen, an denen sich immer wieder Totholz bildet und die Bäume ggf. ganz absterben lässt. Diese Bäume sind im Planauszug rot markiert)

 

Abschnitt 4: Erneuerung von etwa 240m des Gehwegs von der Dannenberger Str. bis zur Schule.

 

Abschnitt 5: Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle im Zuge der Erneuerung des Gehwegs. Hier müssen dann 2 weitere von der Moniermotte befallenen Kastanien weichen.

 

Die Kostenschätzung beträgt:

·         Abschnitt 1                                          65.000€

·         Abschnitt 2                                          25.000€

·         Abschnitt 3                                          25.000€

·         Abschnitt 4                                          25.000€

·         Abschnitt 5                                          20.000€

 

Summe                                               160.000€

 

Die Kosten der Gossenherstellung von Abschnitt 1 und 2 ist zu 50% beitragspflichtig. Der Anliegeranteil beträgt 45.000 €. Die Gehwegerneuerung der Kostenschätzung von Abschnitt 4 beträgt 25.000 €. Hier ist mit 60% Anliegeranteil eine Summe von  15.000 € beitragspflichtig.

 

Vor der Sitzung hat eine Ortsbesichtigung stattgefunden. Der technische Mitarbeiter Herr Busse hat die einzelnen Bauabschnitte vor Ort erläutert.

 

Rh Zühlke stellt seinen Antrag vor.

Er erläutert, dass für die Beschaffenheit der Bauernstraße eine Lösung gefunden werden muss.

Er schlägt vor, wie im Bahnhofsweg die Asphaltdecke und die Basaltdecke durch eine Gosse zu erweitern.

FBL Hesebeck erläutert noch einmal kurz die einzelnen Maßnahmen.

Die fünf Abschnitte können jeweils als Einzelmaßnahme durchgeführt werden. Er führt weiter aus, dass einige Abschnitte beitragspflichtig sind.

Die zu errichtende Gosse im Abschnitt 1 soll sich an die Gosse im Bahnhofsweg anschließen. Die entstehende Gosse bietet mehr Platz für Begegnungsverkehr. Das Niederschlagswasser wird in den vorhandenen Graben abgeschlagen.

Der stellv. AV Walter äußert sich positiv zu den geplanten Maßnahmen. Auf Nachfrage vom stellv. AV Walter erläutert FBL Hesebeck, dass sich in der neu errichteten Gosse Schmutzwasserschächte befinden. Die Gosse soll um den jeweiligen Schacht zum Schmutzwasserkanal herumgeführt werden. Hierzu wird ein Bordstein um den Schacht gesetzt.

Damit dieser Bordstein umfahren wird, werden hier straßenseitig Baken aufgestellt.

Diese sollen zur Verkehrsberuhigung im Bereich der Bauernstraße beitragen.

 

Der stellv. AV Walter merkt zudem an, dass der Graben bereits jetzt mit dem vorhandenen Niederschlagswasser überlastet ist. Er möchte wissen, wie die Sicherstellung des Abflusses gewährleistet ist.

FBL Hesebeck erläutert, dass die Frage des Wasserabflusses generell noch zu klären ist, da sich der Graben nicht im Eigentum der Stadt Hitzacker (Elbe) befindet. 

 

Zum Abschnitt 2 erläutert FBL Hesebeck, dass durch die 3-reihige Gosse das Niederschlagswasser mit weniger Verschmutzung in den Kanal der Dannenberger Straße geleitet wird. Der stellv. AV Walter kritisiert, dass die Pfützenbildung lediglich verschoben wird, da der Kanal die Wassermassen nicht auffangen kann.

FBL Hesebeck ergänzt, dass für die Abschnitte 1 und 2 zum jetzigen Zeitpunkt Anliegerbeiträge in Höhe von 50% fällig werden.

Er ergänzt, dass die Beitragserhebung inhaltlich nicht verändert wurde, lediglich eine großzügigere Stundungsregelung vorliegt.

 

FBL Hesebeck erläutert, dass im Abschnitt 3 ein Teil der vorhandenen Kastanien gefällt werden müsste, hier eine Ersatzpflanzung an anderer Stelle durchaus möglich ist.

Die weiteren Abschnitte werden erläutert. Die Anliegerbeiträge für den Abschnitt 4 liegen bei 60%.

Es wird erläutert, dass jeder Abschnitt für sich ausgebaut werden kann, die finanziellen Mittel jedoch nicht im Haushaltsplan 2019 eingestellt wurden. Die finanziellen Mittel können in der Haushaltsberatung für das Jahr 2020 ff. vorgemerkt werden. 

Rh Schulz fragt an, ab welchem Zeitpunkt die Anliegerbeiträge fällig werden. Hierzu erläutert FBL Hesebeck, dass nach der Baumaßnahme zunächst die entsprechenden Rechnungen vorliegen müssen und die Maßnahme komplett fertiggestellt sein muss. Das ganze kann einen Zeitraum von eineinhalb Jahren umfassen.

 

Rh Weiss merkt zum Abschnitt 1 an, dass der Seitenstreifen in der Bauernstraße bereits ausgefahren ist und fragt in diesem Zuge an, ob die neu errichtete Gosse zum Befahren geeignet ist. Weiterhin führt er aus, dass bei der Fällung der Kastanien eine Neupflanzung sichergestellt werden muss. 

FBL Hesebeck ergänzt, dass die Gosse befahrbar sein wird und hier auch ein entsprechender Unterbau vorhanden ist. Bei der Neupflanzung handelt es sich um eine politische Entscheidung. 

Rh Zühlke stellt den Antrag, die Mittel für den Abschnitt 1 in den Haushalt 2020 einzuplanen. Die weiteren Bauabschnitte sind später zu realisieren. Die einzelnen Maßnahmen sind dann jeweils im Ausschuss zu beraten.

 

Rh Filndt kritisiert die einzelnen Abschnitte zu trennen, da für jeden Abschnitt erneut die Baustelleneinrichtung berechnet wird, was höhere Kosten mit sich bringt. Des Weiteren muss die Beitragspflicht betrachtet werden. Die gesamte Baumaßnahme sollte in einem Jahr finanziert werden.

Er stellt den Antrag die Maßnahme komplett in den Haushalt 2020 einzustellen und umzusetzen.

 

Stellv. AV Walter findet den Ausbau in Abschnitten vorteilhaft. Zum einen aufgrund der Finanzierung und zum anderen um eventuelle Fragestellungen noch zu erörtern.

Er ergänzt den vorliegenden Beschlussvorschlag:

Die Bauernstraße wird in allen 5 Abschnitten ausgebaut. Abschnitt 1 wird in den Haushalt 2020 eingestellt und umgesetzt. Der Ausbau erfolgt wie im Sachverhalt dargestellt. Die Kosten belaufen sich nach derzeitiger Schätzung auf 160.000€.

Rh Zühlke ergänzt zusätzlich:

Der weitere Ausbau wird in die Finanzplanung der Folgejahre aufgenommen.

 

Rh Flindt fordert, den kompletten Ausbau in den Haushalt einzustellen und den Kämmerer entscheiden zu lassen.

Dazu ergänzt der stellv. AV Walter, dass es nicht an der Finanzierung sondern an der Problemlösung scheitert. 

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet:

 

Die Bauernstraße wird in allen 5 Abschnitten ausgebaut. Der Ausbau erfolgt wie im Sachverhalt dargestellt. Die Kosten belaufen sich nach derzeitiger Schätzung auf 160.000€.

 

Der Antrag von Rh Flindt lautet die Maßnahme komplett in den Haushalt 2020 einzustellen und umzusetzen.

 

2 Ja 1 Enthaltung 4 Nein

 

Der geänderte Beschlussvorschlag lautet:

 

Die Bauernstraße wird in allen 5 Abschnitten ausgebaut. Abschnitt 1 wird in den Haushalt 2020 eingestellt und umgesetzt. Der Ausbau erfolgt wie im Sachverhalt dargestellt. Die Kosten belaufen sich nach derzeitiger Schätzung auf 160.000€. Der weitere Ausbau wird in die Finanzplanung der Folgejahre aufgenommen.

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden geänderten

 

 


Beschluss:

 

Die Bauernstraße wird in allen 5 Abschnitten ausgebaut. Abschnitt 1 wird in den Haushalt 2020 eingestellt und umgesetzt. Der Ausbau erfolgt wie im Sachverhalt dargestellt. Die Kosten belaufen sich nach derzeitiger Schätzung auf 160.000€. Der weitere Ausbau wird in die Finanzplanung der Folgejahre aufgenommen.