Sitzung: 24.04.2019 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert empfohlen
Vorlage: 30/0126/2019
Sachverhalt:
Die Bauernstraße in
Hitzacker, insbesondere der Seitenraum und die Wasserführung sind in einem
desolaten Zustand. Das Niederschlagswasser bleibt im Seitenraum und auf der
Straße stehen. Der nur zum Teil befestigte Seitenraum muss daher regelmäßig
ausgebessert werden. Die Wasserführung der Fahrbahn vor der
Bernhard-Varenius-Schule ist durch die Wurzeln der Kastanien zerstört. Der
Gehweg von der Schule zur Dannenberger Straße ist abgängig. Die Bushaltestelle
entspricht nicht den aktuellen Anforderungen. Das Natursteinpflaster der
Fahrbahn weist viele Fehlstellen und Löcher auf.
Zur Verbesserung
der Situation wird folgendes empfohlen: siehe auch die Anlage 1 (Planauszug)
Abschnitt 1: Der Seitenraum von der „Neuen Straße“ zum
Bahnhofsweg wird in einer Länge von etwa 350m durch eine 5-reihige Gosse
ergänzt. Das Niederschlagswasser wird dann jeweils bis kurz vor die im
Seitenraum vorhandenen Schmutzwasserschächte geführt und dort in den
Seitengraben abgeleitet. Die Schmutzwasserschächte werden durch Bordsteine
eingefasst und mit einer Bake versehen und dienen zusätzlich der
Verkehrsberuhigung.
Abschnitt 2: Die
Wasserführung an der gegenüberliegenden Seite der Schule vom Bahnhofsweg zur
Dannenberger Str. kann in einer Länge von 220m mit einer 3-reihigen Gosse
hergestellt werden.
Abschnitt 3: Die
Wasserführung auf der Schulseite kann durch Fällung von 10 Kastanien zwischen
Fahrbahn und Gehweg und wiederherstellen von etwa 100m Naturbordsteine mit
anschließender Reparatur der Natursteinpflasterfahrbahn hergestellt werden. Die
betreffenden Kastanien sind von der Moniermotte befallenen, an denen sich immer
wieder Totholz bildet und die Bäume ggf. ganz absterben lässt. Diese Bäume sind
im Planauszug rot markiert)
Abschnitt 4:
Erneuerung von etwa 240m des Gehwegs von der Dannenberger Str. bis zur Schule.
Abschnitt 5:
Barrierefreier Umbau der Bushaltestelle im Zuge der Erneuerung des Gehwegs.
Hier müssen dann 2 weitere von der Moniermotte befallenen Kastanien weichen.
Die
Kostenschätzung beträgt:
·
Abschnitt 1 65.000€
·
Abschnitt 2 25.000€
·
Abschnitt 3 25.000€
·
Abschnitt 4 25.000€
·
Abschnitt 5 20.000€
Summe 160.000€
Die
Kosten der Gossenherstellung von Abschnitt 1 und 2 ist zu 50%
beitragspflichtig. Der Anliegeranteil beträgt 45.000 €. Die Gehwegerneuerung
der Kostenschätzung von Abschnitt 4 beträgt 25.000 €. Hier ist mit 60%
Anliegeranteil eine Summe von 15.000 €
beitragspflichtig.
Vor der
Sitzung hat eine Ortsbesichtigung stattgefunden. Der technische Mitarbeiter
Herr Busse hat die einzelnen Bauabschnitte vor Ort erläutert.
Rh
Zühlke stellt seinen Antrag vor.
Er
erläutert, dass für die Beschaffenheit der Bauernstraße eine Lösung gefunden
werden muss.
Er
schlägt vor, wie im Bahnhofsweg die Asphaltdecke und die Basaltdecke durch eine
Gosse zu erweitern.
FBL
Hesebeck erläutert noch einmal kurz die einzelnen Maßnahmen.
Die
fünf Abschnitte können jeweils als Einzelmaßnahme durchgeführt werden. Er führt
weiter aus, dass einige Abschnitte beitragspflichtig sind.
Die zu
errichtende Gosse im Abschnitt 1 soll sich an die Gosse im Bahnhofsweg
anschließen. Die entstehende Gosse bietet mehr Platz für Begegnungsverkehr. Das
Niederschlagswasser wird in den vorhandenen Graben abgeschlagen.
Der
stellv. AV Walter äußert sich positiv zu den geplanten Maßnahmen. Auf Nachfrage
vom stellv. AV Walter erläutert FBL Hesebeck, dass sich in der neu errichteten
Gosse Schmutzwasserschächte befinden. Die Gosse soll um den jeweiligen Schacht
zum Schmutzwasserkanal herumgeführt werden. Hierzu wird ein Bordstein um den
Schacht gesetzt.
Damit
dieser Bordstein umfahren wird, werden hier straßenseitig Baken aufgestellt.
Diese
sollen zur Verkehrsberuhigung im Bereich der Bauernstraße beitragen.
Der
stellv. AV Walter merkt zudem an, dass der Graben bereits jetzt mit dem
vorhandenen Niederschlagswasser überlastet ist. Er möchte wissen, wie die
Sicherstellung des Abflusses gewährleistet ist.
FBL
Hesebeck erläutert, dass die Frage des Wasserabflusses generell noch zu klären
ist, da sich der Graben nicht im Eigentum der Stadt Hitzacker (Elbe)
befindet.
Zum
Abschnitt 2 erläutert FBL Hesebeck, dass durch die 3-reihige Gosse das
Niederschlagswasser mit weniger Verschmutzung in den Kanal der Dannenberger
Straße geleitet wird. Der stellv. AV Walter kritisiert, dass die Pfützenbildung
lediglich verschoben wird, da der Kanal die Wassermassen nicht auffangen kann.
FBL
Hesebeck ergänzt, dass für die Abschnitte 1 und 2 zum jetzigen Zeitpunkt
Anliegerbeiträge in Höhe von 50% fällig werden.
Er
ergänzt, dass die Beitragserhebung inhaltlich nicht verändert wurde, lediglich
eine großzügigere Stundungsregelung vorliegt.
FBL
Hesebeck erläutert, dass im Abschnitt 3 ein Teil der vorhandenen Kastanien
gefällt werden müsste, hier eine Ersatzpflanzung an anderer Stelle durchaus
möglich ist.
Die
weiteren Abschnitte werden erläutert. Die Anliegerbeiträge für den Abschnitt 4
liegen bei 60%.
Es wird
erläutert, dass jeder Abschnitt für sich ausgebaut werden kann, die
finanziellen Mittel jedoch nicht im Haushaltsplan 2019 eingestellt wurden. Die
finanziellen Mittel können in der Haushaltsberatung für das Jahr 2020 ff.
vorgemerkt werden.
Rh
Schulz fragt an, ab welchem Zeitpunkt die Anliegerbeiträge fällig werden.
Hierzu erläutert FBL Hesebeck, dass nach der Baumaßnahme zunächst die
entsprechenden Rechnungen vorliegen müssen und die Maßnahme komplett
fertiggestellt sein muss. Das ganze kann einen Zeitraum von eineinhalb Jahren
umfassen.
Rh
Weiss merkt zum Abschnitt 1 an, dass der Seitenstreifen in der Bauernstraße
bereits ausgefahren ist und fragt in diesem Zuge an, ob die neu errichtete
Gosse zum Befahren geeignet ist. Weiterhin führt er aus, dass bei der Fällung
der Kastanien eine Neupflanzung sichergestellt werden muss.
FBL
Hesebeck ergänzt, dass die Gosse befahrbar sein wird und hier auch ein
entsprechender Unterbau vorhanden ist. Bei der Neupflanzung handelt es sich um
eine politische Entscheidung.
Rh
Zühlke stellt den Antrag, die Mittel für den Abschnitt 1 in den Haushalt 2020
einzuplanen. Die weiteren Bauabschnitte sind später zu realisieren. Die
einzelnen Maßnahmen sind dann jeweils im Ausschuss zu beraten.
Rh
Filndt kritisiert die einzelnen Abschnitte zu trennen, da für jeden Abschnitt
erneut die Baustelleneinrichtung berechnet wird, was höhere Kosten mit sich
bringt. Des Weiteren muss die Beitragspflicht betrachtet werden. Die gesamte
Baumaßnahme sollte in einem Jahr finanziert werden.
Er
stellt den Antrag die Maßnahme komplett in den Haushalt 2020 einzustellen und
umzusetzen.
Stellv.
AV Walter findet den Ausbau in Abschnitten vorteilhaft. Zum einen aufgrund der
Finanzierung und zum anderen um eventuelle Fragestellungen noch zu erörtern.
Er
ergänzt den vorliegenden Beschlussvorschlag:
Die
Bauernstraße wird in allen 5 Abschnitten ausgebaut. Abschnitt 1 wird in den
Haushalt 2020 eingestellt und umgesetzt. Der Ausbau erfolgt wie im Sachverhalt
dargestellt. Die Kosten belaufen sich nach derzeitiger Schätzung auf 160.000€.
Rh
Zühlke ergänzt zusätzlich:
Der weitere Ausbau wird in die
Finanzplanung der Folgejahre aufgenommen.
Rh
Flindt fordert, den kompletten Ausbau in den Haushalt einzustellen und den
Kämmerer entscheiden zu lassen.
Dazu
ergänzt der stellv. AV Walter, dass es nicht an der Finanzierung sondern an der
Problemlösung scheitert.
Der
Beschlussvorschlag der Verwaltung lautet:
Die Bauernstraße wird in allen 5 Abschnitten ausgebaut. Der Ausbau
erfolgt wie im Sachverhalt dargestellt. Die Kosten belaufen sich nach
derzeitiger Schätzung auf 160.000€.
Der Antrag von Rh Flindt lautet die Maßnahme komplett in den Haushalt 2020 einzustellen und
umzusetzen.
2 Ja 1
Enthaltung 4 Nein
Der geänderte
Beschlussvorschlag lautet:
Die Bauernstraße wird in allen 5
Abschnitten ausgebaut. Abschnitt 1 wird in den Haushalt 2020 eingestellt und
umgesetzt. Der Ausbau erfolgt wie im Sachverhalt dargestellt. Die Kosten
belaufen sich nach derzeitiger Schätzung auf 160.000€. Der weitere Ausbau wird
in die Finanzplanung der Folgejahre aufgenommen.
Der BPSUH empfiehlt folgenden geänderten
Beschluss:
Die Bauernstraße wird in allen 5
Abschnitten ausgebaut. Abschnitt 1 wird in den Haushalt 2020 eingestellt und
umgesetzt. Der Ausbau erfolgt wie im Sachverhalt dargestellt. Die Kosten
belaufen sich nach derzeitiger Schätzung auf 160.000€. Der weitere Ausbau wird
in die Finanzplanung der Folgejahre aufgenommen.