Stellv. Bgm K. Schulz weist zum wiederholten Male darauf hin, dass trotz Abklärung keine geregelte Vertretungsübernahme erfolgt. So sind er und stellv. Bgm Beutler immer noch nicht in Angelegenheiten die Gemeinde betreffend, eingewiesen. Und bei der letzten Beregnungsverbandsversammlung hat der stellv. Gemeindedirektor die Vertretung übernommen.

Bgm Schulz erklärt, dass dies rechtens war, da es sich um eine Arbeitssitzung gehandelt hat.

Dies wird von beiden stellv. Bgm bezweifelt. Es wird um Abklärung gebeten.