Bgm Schulz berichtet, dass die Gemeinde erneut ein Schreiben des Anwaltes erhalten hat, der die Interessen eines Eigentümers aus der „Gartenstraße“ vertritt. In diesem Schreiben ist erkennbar, dass alle Darstellungen der Gemeinde und die der seinerzeit tätig gewesenen Deutschen Bahn nicht zu der Einsicht geführt haben, dass bei der Gemeinde kein Verschulden, was zum Eindringen des Schichtenwassers in den Keller des Mandanten führt, vorliegt. Von dem Anwalt wird ein Ortstermin mit dem Mandanten, der Gemeinde und dem Landkreis vorgeschlagen. Allerdings sollte vorher eine Nivellierung durchgeführt werden, um den Höhenunterschied von der Kellersohle des betroffenen Gebäudes bis zur Sohle des südlich gelegenen Bahngrabens festzustellen. Dieses wurde bisher außer Acht gelassen.