Sitzung: 26.03.2019 Rat der Gemeinde Zernien
Bgm Schulz berichtet, dass
die Gemeinde erneut ein Schreiben des Anwaltes erhalten hat, der die Interessen
eines Eigentümers aus der „Gartenstraße“ vertritt. In diesem Schreiben ist
erkennbar, dass alle Darstellungen der Gemeinde und die der seinerzeit tätig
gewesenen Deutschen Bahn nicht zu der Einsicht geführt haben, dass bei der
Gemeinde kein Verschulden, was zum Eindringen des Schichtenwassers in den
Keller des Mandanten führt, vorliegt. Von dem Anwalt wird ein Ortstermin mit
dem Mandanten, der Gemeinde und dem Landkreis vorgeschlagen. Allerdings sollte
vorher eine Nivellierung durchgeführt werden, um den Höhenunterschied von der
Kellersohle des betroffenen Gebäudes bis zur Sohle des südlich gelegenen
Bahngrabens festzustellen. Dieses wurde bisher außer Acht gelassen.