Sitzung: 26.03.2019 Rat der Gemeinde Zernien
Bgm Schulz berichtet, dass
mit einigen Grundeigentümern bei der im letzten Jahr durchgeführten Begehung
keine Gespräche aus den unterschiedlichsten Gründen geführt werden konnten.
Hier wird eine abschließende Begehung mit dem Fachbereich der Samtgemeinde durchgeführt.
Zur Rechtslage ist
anzumerken, dass die bereits im Vorfeld bei der letzten Begehung geäußerten
Zweifel der Anlieger an der Rechtmäßigkeit der Kostenübernahme durch
umfangreiche Rechtsprechungen zugunsten der Kommunen bewiesen werden kann.