Bgm Schulz berichtet, dass mit einigen Grundeigentümern bei der im letzten Jahr durchgeführten Begehung keine Gespräche aus den unterschiedlichsten Gründen geführt werden konnten. Hier wird eine abschließende Begehung mit dem Fachbereich der Samtgemeinde durchgeführt.

Zur Rechtslage ist anzumerken, dass die bereits im Vorfeld bei der letzten Begehung geäußerten Zweifel der Anlieger an der Rechtmäßigkeit der Kostenübernahme durch umfangreiche Rechtsprechungen zugunsten der Kommunen bewiesen werden kann.