Sitzung: 04.04.2019 Rat der Gemeinde Gusborn
Beschluss: Kenntnis genommen
Bgm Ringel begrüßt zu
diesem TOP Herrn Martin Rzepa, FDL Straßen und Verkehr,
Landkreis-Lüchow-Dannenberg.
Herr Rzepa gibt umfassende
Informationen zu den bisherigen Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörde des
Landkreises zur Ablehnung von Anträgen zur Verkehrsberuhigung und Beseitigung
von Gefahrenpunkten in der Gemeinde Gusborn.
Er erläutert und verdeutlicht
die Gesetzeslage dazu sowie die Voraussetzungen, die zu Entscheidungen geführt
haben bzw. führen.
Er erläutert die
Unterschiede zwischen dem qualifizierten Straßennetz (Bundes- Landes- u. Kreisstraßen) und dem gemeindlichen Straßennetz.
Das gemeindliche wird durch
die Samtgemeinde Elbtalaue als untere Verkehrsbehörde betreut.
Das qualifizierte regelt
den überörtlichen Verkehr, der auf dem genannten Straßennetz fließen soll.
Als Gemeinde können Wünsche
geäußert bzw. Anträge gestellt werden, aber die Entscheidung zum qualifizierten
Straßennetz erfolgt durch den Landkreis als zuständiger unterer
Verkehrsbehörde.
Um Verkehrsberuhigung geht
es, sobald von den vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen bei
außerorts von 100 km/h und innerorts von 50 km/h abgewichen werden soll.
Der Grundsatz ist: so wenig
Beschilderung wie möglich. Die bindenden
gesetzlichen Vorgaben sind unter anderem in der Straßenverkehrsordnung (StVO)
geregelt.
Des Weiteren gibt es bei
Entscheidungen bestimmte Voraussetzungen, z. B. wird der Gefahrenbegriff
geprüft, beteiligt werden der zuständige Straßenbaulastträger und die Polizei.
Im rahmen der Gefahrenüberprüfung ist die polizeiliche Unfallstatistik - Verkehrsunfallstatistik - ist maßgebend.
Sind die Voraussetzungen
nicht gegeben, kommt eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht in Betracht.
In Fällen von z. B.
Straßenschäden wird über eine Gefahrenbeschilderung und evtl. angemessene
Geschwindigkeitsbeschränkung entschieden.
Die beantragten
Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h in Quickborn und Zadrau am
qualifizierten Straßennetz kamen allein schon wegen der glücklicherweise
fehlenden Unfalllage nicht infrage.
Bei der im Dezember 2016
neu aufgenommene Regelung in die STVO über besondere Beurteilungen von Einrichtungen
wie z. B. Schulen, Kindergären u. Altenheimen
kam für das Altenheim in
Quickborn nicht in Betracht, da dieses keinen direkten Zugang zu einer
Kreisstraße hat. Von daher greift diese Regelung nicht für die
Kreisstraßen.
Es gab hiesige Beispiele an
Einrichtungen im Kreisgebiet, wie an der GS Clenze, hier wurde die Anordnung
durch die Fachaufsichtsbehörde genehmigt.
Bei allen anderen hiesigen
Einrichtungen sind die Anträge vom Straßenbaulastträger an die Fachaufsicht
gegeben worden, es ist noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden.
Zum Antrag auf Versetzung
der Ortstafeln in Zadrau und Gusborn erläutert Herr Rzepa die Vorschriften u.
Unterschiede der geschlossenen Bebauung und dass z. B. Einzelgehöfte in der Regel dafür keine Rolle spielen.
Eine evtl. denkbare Versetzung des Ortsschildes in Zadrau um 5-10 Meter wäre
dem Grundgedanken dieses Ansinnens wahrscheinlich nicht dienlich.
Herr Rzepa betont nochmals
explizit, dass es bei den Entscheidungen um reine Rechtsanwendung geht - die STVO, die Verwaltungsvorschriften dazu
und in bestimmten Fällen die Erlasse des Landesministeriums.
Im Gemeinderat u. Kreistag
können Beschlüsse gefasst werden, jedoch für diesen Bereich der staatlichen
Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises sind sie nicht bindend.
Wenn jemand dagegen
vorgehen möchte, kann vorm Verwaltungsgericht geklagt werden.
Nach seiner Einschätzung
herrscht bei allen hier bettreffenden Maßnahmen eine klare Aktenlage und er
sieht keine Aussicht auf Erfolg.
Abschließend gibt Herr
Rzepa Erläuterungen zu der Aufhebung der seinerzeitigen Gewichtsbeschränkung
Gr. Gusborn-Quickborn.
Nach einem seinerzeitigen
Ortstermin ist dieser Fall umfassend nach Aktenlage und Beteiligung des
Straßenbaulastträgers, in diesem Fall die Kreisstraßenmeisterei, geprüft
worden.
Nach einer seinerzeitigen
Baustelle an der B 191 gab es eine Umleitung, dadurch entstanden Schäden an der
Straße u. Seitenräumen, deswegen wurde eine Gewichtsbeschränkung verhängt.
In der damaligen Anordnung
war geregelt, dass nach Behebung der Schäden die Gewichtsbeschränkung wieder
aufgehoben werden musste.
Die Schäden wurden später
behoben, es ist dann aber versäumt worden, die Gewichtsbeschränkung zu
entfernen. Das wurde dann später nachgeholt.
Nach der Entscheidung des
Straßenbaulastträgers ist die Straße geeignet, den Verkehr aufzunehmen.
Aufgrund vorheriger
Nachfragen eines Bürgers in der Einwohnerfragestunde führt Herr Rzepa aus, dass
die Gemeindevertreter versucht haben, in Form von Anträgen etwas zu
unternehmen. Das konnte jedoch nicht durchgesetzt werden.
Auf das von Rh Beckmann angeführte Verkehrskonzept
entgegnet Herr Rzepa, was für ihn in ein Verkehrskonzept gehöre, z. B. eine
Bestandsaufnahme, eine aussagekräftige Planung und Zielangaben. Diese gäbe es
für ihn aber nicht, deswegen könne kein Verkehrskonzept im eigentlichen Sinne
gesehen werden.
Rh Beckmann verliest für die anwesenden Bürgerinnen
und Bürger ein Protokoll von Ortsterminen in 2014 und 2015, mit den anwesenden
Teilnehmern und den Besprechungsthemen. Dieses ist den Ratsmitgliedern bekannt.
Beschwerden von Anwohnern und die Problemdarstellungen
wurden mehrfach im Rat der Gemeinde Gusborn behandelt. Ein Konzept wurde
erarbeitet und beschlossen. Diese sind in den Protokollen nachzulesen.
Er führt in Beispielen auf, was beantragt war, was
abgelehnt wurde und auch was zugesagt war und nicht ausgeführt worden ist.
So habe z. B. die Gemeinde Gusborn rd. 30.000,- € in
Maßnahmen zur Einrichtung von 30-km/h-Zonen, den Einbau des „Huckels“ oder in
Aufstellung von Blumenkübeln investiert. In Zusammenarbeit mit der Samtgemeinde
wurden Geschwindigkeitsreduzierungen geschaffen.
An Herrn Rzepa gerichtet äußert er, dass überwiegend
die Sicht auf den fließenden Verkehr gerichtet werde, er vermisse aber die
Belange der Menschen, die hier wohnen und den Gefahren ausgesetzt seien.
Herr Rzepa wiederholt, dass er bzw. der Landkreis an
die gesetzlichen Vorgaben gebunden sei.
Auf weitere Nachfragen von Rh Beckmann und Rh Struck
zu den Definitionen wie Ermessen, Lärmbelästigung, geschlossene Bebauung oder
Einzelgehöft erläutert Herr Rzepa die Vorgaben.
Für eine Lärmberechnung werden die Belastungen über
den Straßenbaulastträger geprüft und nach Durchschnittswerten und
Verkehrsmengen und z. B. abhängig vom Straßenbelag errechnet.
Zum Begriff Einzelgehöft würde es sich um einen Hof
handeln, der sich einzeln an einer Straße befinde.
Rh Struck äußert, dass er dazu eine andere
Einschätzung habe.
Rh Beckmann wiederholt, dass er im Sinne der
Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Bürgerinnen und Bürger erwarte, dass versucht
werden müsse, Ermessensspielräume auszuloten und Gefährdungen auszuschließen.
Auch hierzu wiederholt Herr Rzepa, dass die Vorstellungen
schlichtweg nicht umsetzbar seien.
Auf Nachfrage von Bgm Ringel zu der Möglichkeit der
Erhöhung von mobilen Geschwindigkeitsmessungen wie in Zadrau und/oder
Standorten von festen Blitzern erläutert Herr Rzepa die finanziellen,
personellen und politischen Vorgaben sowie die Rentabilität solcher festen
Blitzanlagen. Die Standorte wurden vor einer Ausschreibung festgeelgt, eine
Änderung ist mit den Betreibern nur einvernehmlich unter Zugrundelegung von
Fallzahlen möglich.
Bgm Ringel und Rf Geuder entgegnen, dass aber der
Gesichtspunkt der wesentlichen Zunahme des überörtlichen Verkehrs doch wohl
berücksichtigt werden müsse.
Es erfolgt eine kurze Sitzungsunterbrechung um 21.03
Uhr.
Ein Bürger trägt Erfahrungen vom Einsatz von mobilen
Blitzern vor, die seiner Meinung nach nicht zu verkehrsträchtigen Zeiten
durchgeführt werden würden.
Herr Rzepa erläutert die Vorgaben hinsichtlich der
Arbeitszeiten des Personals. Es gäbe aber Überlegungen, Messungen zu
ausgedehnten Zeiten durchzuführen.
Nach Fortführung der Sitzung um 21.08 Uhr erläutert
Herr Rzepa auf Nachfrage von Rh Beckmann die Vorgaben für die überörtlichen
Vorwegweiser /Fernziele. Hier sei die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
zuständig.
Abschließend richtet Bgm Ringel seinen Dank an Herrn
Rzepa für seine Teilnahme und für die umfassenden Informationen.
Er äußert die Bitte, dass er sich wegen der vermehrten
Zunahme des überörtlichen Verkehrs für die Möglichkeiten zur Versetzung eines
festen Blitzers nach Zadrau bzw. Durchführung vermehrter Messungen einsetzen
möge und im Kreisausschuss/Kreistag vorbringen möge.