Beschluss: Kenntnis genommen

Bgm Ringel begrüßt zu diesem TOP Herrn Martin Rzepa, FDL Straßen und Verkehr, Landkreis-Lüchow-Dannenberg.

 

Herr Rzepa gibt umfassende Informationen zu den bisherigen Entscheidungen der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises zur Ablehnung von Anträgen zur Verkehrsberuhigung und Beseitigung von Gefahrenpunkten in der Gemeinde Gusborn. 

Er erläutert und verdeutlicht die Gesetzeslage dazu sowie die Voraussetzungen, die zu Entscheidungen geführt haben bzw. führen.

 

Er erläutert die Unterschiede zwischen dem qualifizierten Straßennetz  (Bundes- Landes- u. Kreisstraßen)  und dem gemeindlichen Straßennetz.

Das gemeindliche wird durch die Samtgemeinde Elbtalaue als untere Verkehrsbehörde betreut. 

Das qualifizierte regelt den überörtlichen Verkehr, der auf dem genannten Straßennetz fließen soll.

Als Gemeinde können Wünsche geäußert bzw. Anträge gestellt werden, aber die Entscheidung zum qualifizierten Straßennetz erfolgt durch den Landkreis als zuständiger unterer Verkehrsbehörde. 

 

Um Verkehrsberuhigung geht es, sobald von den vorgeschriebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen bei außerorts von 100 km/h und innerorts von 50 km/h abgewichen werden soll.

Der Grundsatz ist: so wenig Beschilderung wie möglich.  Die bindenden gesetzlichen Vorgaben sind unter anderem in der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt.

 

Des Weiteren gibt es bei Entscheidungen bestimmte Voraussetzungen, z. B. wird der Gefahrenbegriff geprüft, beteiligt werden der zuständige Straßenbaulastträger und die Polizei. Im rahmen der Gefahrenüberprüfung ist die polizeiliche Unfallstatistik -  Verkehrsunfallstatistik -  ist maßgebend.

Sind die Voraussetzungen nicht gegeben, kommt eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht in Betracht.

In Fällen von z. B. Straßenschäden wird über eine Gefahrenbeschilderung und evtl. angemessene Geschwindigkeitsbeschränkung entschieden.

 

Die beantragten Geschwindigkeitsreduzierungen auf 30 km/h in Quickborn und Zadrau am qualifizierten Straßennetz kamen allein schon wegen der glücklicherweise fehlenden Unfalllage nicht infrage.

 

Bei der im Dezember 2016 neu aufgenommene Regelung in die STVO über besondere Beurteilungen von Einrichtungen wie z. B. Schulen, Kindergären u. Altenheimen

kam für das Altenheim in Quickborn nicht in Betracht, da dieses keinen direkten Zugang zu einer Kreisstraße hat. Von daher greift diese Regelung nicht für die Kreisstraßen. 

Es gab hiesige Beispiele an Einrichtungen im Kreisgebiet, wie an der GS Clenze, hier wurde die Anordnung durch die Fachaufsichtsbehörde genehmigt. 

Bei allen anderen hiesigen Einrichtungen sind die Anträge vom Straßenbaulastträger an die Fachaufsicht gegeben worden, es ist noch keine abschließende Entscheidung getroffen worden.

 

Zum Antrag auf Versetzung der Ortstafeln in Zadrau und Gusborn erläutert Herr Rzepa die Vorschriften u. Unterschiede der geschlossenen Bebauung und dass z. B.  Einzelgehöfte in der Regel dafür keine Rolle spielen. Eine evtl. denkbare Versetzung des Ortsschildes in Zadrau um 5-10 Meter wäre dem Grundgedanken dieses Ansinnens wahrscheinlich nicht dienlich.

 

Herr Rzepa betont nochmals explizit, dass es bei den Entscheidungen um reine Rechtsanwendung geht -  die STVO, die Verwaltungsvorschriften dazu und in bestimmten Fällen die Erlasse des Landesministeriums.

Im Gemeinderat u. Kreistag können Beschlüsse gefasst werden, jedoch für diesen Bereich der staatlichen Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises sind sie nicht bindend.

 

Wenn jemand dagegen vorgehen möchte, kann vorm Verwaltungsgericht geklagt werden. 

Nach seiner Einschätzung herrscht bei allen hier bettreffenden Maßnahmen eine klare Aktenlage und er sieht keine Aussicht auf Erfolg.

 

Abschließend gibt Herr Rzepa Erläuterungen zu der Aufhebung der seinerzeitigen Gewichtsbeschränkung Gr. Gusborn-Quickborn.

Nach einem seinerzeitigen Ortstermin ist dieser Fall umfassend nach Aktenlage und Beteiligung des Straßenbaulastträgers, in diesem Fall die Kreisstraßenmeisterei, geprüft worden.

Nach einer seinerzeitigen Baustelle an der B 191 gab es eine Umleitung, dadurch entstanden Schäden an der Straße u. Seitenräumen, deswegen wurde eine Gewichtsbeschränkung verhängt.

In der damaligen Anordnung war geregelt, dass nach Behebung der Schäden die Gewichtsbeschränkung wieder aufgehoben werden musste.

Die Schäden wurden später behoben, es ist dann aber versäumt worden, die Gewichtsbeschränkung zu entfernen. Das wurde dann später nachgeholt.

Nach der Entscheidung des Straßenbaulastträgers ist die Straße geeignet, den Verkehr aufzunehmen.

Aufgrund vorheriger Nachfragen eines Bürgers in der Einwohnerfragestunde führt Herr Rzepa aus, dass die Gemeindevertreter versucht haben, in Form von Anträgen etwas zu unternehmen. Das konnte jedoch nicht durchgesetzt werden.

 

 

Auf das von Rh Beckmann angeführte Verkehrskonzept entgegnet Herr Rzepa, was für ihn in ein Verkehrskonzept gehöre, z. B. eine Bestandsaufnahme, eine aussagekräftige Planung und Zielangaben. Diese gäbe es für ihn aber nicht, deswegen könne kein Verkehrskonzept im eigentlichen Sinne gesehen werden.

 

Rh Beckmann verliest für die anwesenden Bürgerinnen und Bürger ein Protokoll von Ortsterminen in 2014 und 2015, mit den anwesenden Teilnehmern und den Besprechungsthemen. Dieses ist den Ratsmitgliedern bekannt.

Beschwerden von Anwohnern und die Problemdarstellungen wurden mehrfach im Rat der Gemeinde Gusborn behandelt. Ein Konzept wurde erarbeitet und beschlossen. Diese sind in den Protokollen nachzulesen.

Er führt in Beispielen auf, was beantragt war, was abgelehnt wurde und auch was zugesagt war und nicht ausgeführt worden ist.  

 

So habe z. B. die Gemeinde Gusborn rd. 30.000,- € in Maßnahmen zur Einrichtung von 30-km/h-Zonen, den Einbau des „Huckels“ oder in Aufstellung von Blumenkübeln investiert. In Zusammenarbeit mit der Samtgemeinde wurden Geschwindigkeitsreduzierungen geschaffen.

 

An Herrn Rzepa gerichtet äußert er, dass überwiegend die Sicht auf den fließenden Verkehr gerichtet werde, er vermisse aber die Belange der Menschen, die hier wohnen und den Gefahren ausgesetzt seien.

 

Herr Rzepa wiederholt, dass er bzw. der Landkreis an die gesetzlichen Vorgaben gebunden sei.

 

Auf weitere Nachfragen von Rh Beckmann und Rh Struck zu den Definitionen wie Ermessen, Lärmbelästigung, geschlossene Bebauung oder Einzelgehöft erläutert Herr Rzepa die Vorgaben.

 

Für eine Lärmberechnung werden die Belastungen über den Straßenbaulastträger geprüft und nach Durchschnittswerten und Verkehrsmengen und z. B. abhängig vom Straßenbelag errechnet.

Zum Begriff Einzelgehöft würde es sich um einen Hof handeln, der sich einzeln an einer Straße befinde.

Rh Struck äußert, dass er dazu eine andere Einschätzung habe.

 

Rh Beckmann wiederholt, dass er im Sinne der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Bürgerinnen und Bürger erwarte, dass versucht werden müsse, Ermessensspielräume auszuloten und Gefährdungen auszuschließen.

 

Auch hierzu wiederholt Herr Rzepa, dass die Vorstellungen schlichtweg nicht umsetzbar seien.

 

Auf Nachfrage von Bgm Ringel zu der Möglichkeit der Erhöhung von mobilen Geschwindigkeitsmessungen wie in Zadrau und/oder Standorten von festen Blitzern erläutert Herr Rzepa die finanziellen, personellen und politischen Vorgaben sowie die Rentabilität solcher festen Blitzanlagen. Die Standorte wurden vor einer Ausschreibung festgeelgt, eine Änderung ist mit den Betreibern nur einvernehmlich unter Zugrundelegung von Fallzahlen möglich.

 

Bgm Ringel und Rf Geuder entgegnen, dass aber der Gesichtspunkt der wesentlichen Zunahme des überörtlichen Verkehrs doch wohl berücksichtigt werden müsse.

 

Es erfolgt eine kurze Sitzungsunterbrechung um 21.03 Uhr.

 

Ein Bürger trägt Erfahrungen vom Einsatz von mobilen Blitzern vor, die seiner Meinung nach nicht zu verkehrsträchtigen Zeiten durchgeführt werden würden.

Herr Rzepa erläutert die Vorgaben hinsichtlich der Arbeitszeiten des Personals. Es gäbe aber Überlegungen, Messungen zu ausgedehnten Zeiten durchzuführen.

 

Nach Fortführung der Sitzung um 21.08 Uhr erläutert Herr Rzepa auf Nachfrage von Rh Beckmann die Vorgaben für die überörtlichen Vorwegweiser /Fernziele. Hier sei die Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr zuständig.

 

Abschließend richtet Bgm Ringel seinen Dank an Herrn Rzepa für seine Teilnahme und für die umfassenden Informationen.

Er äußert die Bitte, dass er sich wegen der vermehrten Zunahme des überörtlichen Verkehrs für die Möglichkeiten zur Versetzung eines festen Blitzers nach Zadrau bzw. Durchführung vermehrter Messungen einsetzen möge und im Kreisausschuss/Kreistag vorbringen möge.