Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10

 

Bgm Schulz erläutert den Sachverhalt.

Das Waldgrundstück westlich der zu übertragenden Grundstücksfläche durch keinen Weg erschlossen, und auch das Grundstück, auf dem sich das Regenrückhaltebecken befindet, ist nur über ein fremdes Grundstück zu erreichen. Ebenso befindet sich unter der zu tauschenden Wegefläche die Entwässerungsleitung für das in Zernien anfallende Oberflächenwasser.

 

Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Zernien den

 


Beschluss:

Mit einem Grundstückseigentümer aus der Gemarkung Sellien wird ein Tauschvertrag geschlossen.

Der Grundstückseigentümer erhält die Flurstücke 17 und 42 der Flur 1 der Gemarkung Sellien.

Die Gemeinde Zernien erhält im Gegenzug die in der Anlage als ‚Weg ca. 4.300 m²‘ bezeichnete Fläche aus dem Grundstück Flur 1, Gemarkung Sellien, Flutstück 78/12.

Die Vermessungskosten in Höhe von ca. 1.500 € sowie die mit der Umschreibung verursachten Kosten trägt die Gemeinde Zernien.