Sitzung: 26.03.2019 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 31/0124/2019
Bgm Schulz
erläutert den Sachverhalt.
Das Waldgrundstück
westlich der zu übertragenden Grundstücksfläche durch keinen Weg erschlossen,
und auch das Grundstück, auf dem sich das Regenrückhaltebecken befindet, ist
nur über ein fremdes Grundstück zu erreichen. Ebenso befindet sich unter der zu
tauschenden Wegefläche die Entwässerungsleitung für das in Zernien anfallende
Oberflächenwasser.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Zernien den
Beschluss:
Mit einem
Grundstückseigentümer aus der Gemarkung Sellien wird ein Tauschvertrag
geschlossen.
Der
Grundstückseigentümer erhält die Flurstücke 17 und 42 der Flur 1 der Gemarkung
Sellien.
Die Gemeinde
Zernien erhält im Gegenzug die in der Anlage als ‚Weg ca. 4.300 m²‘ bezeichnete
Fläche aus dem Grundstück Flur 1, Gemarkung Sellien, Flutstück 78/12.
Die
Vermessungskosten in Höhe von ca. 1.500 € sowie die mit der Umschreibung
verursachten Kosten trägt die Gemeinde Zernien.