Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 28

Der Eigentümer der Dömitzer Eisenbahnbrücke, Dr. Bienemann, hat zwischenzeitlich für

ca. 630.000,00 Euro die Kasematte saniert. Anlässlich der Einweihung der Kasematte ist vereinbart worden, auch die weitere Nutzung der eigentlichen Brücke zu prüfen. Hier geht es darum, die Standfestigkeit der 16 Brückenpfeiler und die Tragfähigkeit der Metallkonstruktion in ein entsprechendes Konzept der Nachnutzung einzubinden.

Auf einem sogenannten Skywalk soll es den Besuchern und Touristen möglich sein, ein paar Meter über dem Elbvorland z.B. bei Hochwasser laufen und somit dieses einmalige „Highlight“ wahrnehmen zu können.

Außerdem soll der geschichtliche Teil der Brücke noch stärker herausgestellt werden (u.a. Bau zur Kaiserzeit, Zerstörung im 2. Weltkrieg, Mahnmal der deutschen Teilung). Als Baudenkmal von nationaler Bedeutung spiegelt die Brücke diese Facetten wie kein anderes wider.

In diesem Projekt sind neben der Samtgemeinde Elbtalaue, der Eigentümer, der Landkreis Lüchow-Dannenberg , die Biosphärenreservatsverwaltung Nds. Elbtalaue, das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL) und die Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg eingebunden. Auch die Abgeordneten des Bundes-und Landtages sind entsprechend involviert.

Die Studie ist erforderlich, um die weitere Nutzung einschließlich des Umfeldes u.a. Zufahrt, Parkplätze, barrierefreier Zugang und deren Kosten abschätzen zu können.

Ursprünglich war eine Finanzierung aus Leader zu 60 % vorgesehen. Durch die Richtlinie aus „Natur erleben“ konnte die Förderquote auf 75 % erhöht werden. Der Eigenanteil der SG i.H.v. 8.125,00 Euro wird aber aus dem Leader-Kofinanzierungskontingent entnommen.

 

Da die Samtgemeinde die Machbarkeitsstudie in Auftrag gibt und der private Eigentümer

aufgrund der Ergebnisse dieser Studie, die er kostenlos zur Verfügung gestellt

bekommt, entscheiden kann, ob und wie er investiert, handelt es sich haushaltsrechtlich

um eine Investitionszuweisung.

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

·         Gesamtkosten der Machbarkeitsstudie             130.000,00 Euro

 

Finanzierung:

·         SG Eigenmittel Leader Kofinanzierungskontin.       8.125,00 Euro

·         75% Richtlinie Landschaftswerte des Landes      97.500,00 Euro

·         12,5 % MRH HH-Nds.Fonds                               16.250,00 Euro

·         Zuschuss Landkreis als Eigenmittelersatz SG        8.125,00 Euro

 

 

Auch wenn die Studie insgesamt zu 87,5% fremdfinanziert wird, muss die Samtgemeinde die

die genannten 130.000 Euro auszahlen.

 

Mittel hierfür stehen im Haushalt 2019 der Samtgemeinde Elbtalaue nicht zur Verfügung, da anfangs davon ausgegangen worden ist, dass nur eine Zuweisung aus dem LEADER-Ko-Finanzierungs-Budget gezahlt werden müsse.

 

Da im Budget 0 Verwaltungsvorstand, Stab im Haushalt 2019 keine investiven Mittel eingeplant sind, handelt es sich um eine außerplanmäßige Auszahlung.

 

 

SgBgm Meyer erläutert den Sachverhalt wie beschrieben.

 

Rh Zühlke hält die Vorgehensweise prinzipiell für gut, hinterfragt dennoch die Beteiligung der Samtgemeinde Elbtalaue an möglichen Folgekosten, wenn die beabsichtigte Gesamtmaßnahme erfolgversprechend ist.

 

SgBgm Meyer erwidert, dass dem Eigentümer dargelegt wurde, dass die Samtgemeinde lediglich die Machbarkeitsstudie vorantreibt, alles Weitere obliegt dann dem Eigentümer. Nach Aussage des Landrates ist in dieser Hinsicht dann ohnehin auch der Landkreis in der weiteren möglichen Verpflichtung.

Aufgrund der historischen Begebenheiten dieser Brücke und vor dem Hintergrund der geschichtlichen Bedeutung in Bezug auf eines der letzten nationalen Baudenkmäler  aus der Vergangenheit, ist vorgesehen entsprechende Bundesmittel einzuwerben und sogar den Bundespräsidenten als Schirmherren zu gewinnen.

 

Stellv. RV Siemke hält die Maßnahme für angemessen, um für die spätere Weiterverfolgung dieses Projektes eine möglichst konkrete Kostensicherheit zu erlangen. Gerade bei derartigen komplexen Bauwerken ist eine sachgerechte und sorgfältige Voruntersuchung unerlässlich und notwendig.

 

RV Sperling lässt über die Beschlussteile a) und b) gemeinsam abstimmen.

Der Rat der Samtgemeinde Elbtalaue fasst folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

a)      Die Machbarkeitsstudie „Dömitzer Eisenbahnbrücke“ ist auszuschreiben.

b)      Der außerplanmäßigen Auszahlung i.H.v. 130.000,00 Euro wird zugestimmt.