Sitzung: 28.03.2019 Rat der Gemeinde Damnatz
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 31/0063/2019
Sachverhalt:
Gemäß der
Richtlinien für die Anmeldung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen i.S. des
BauGB zur Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm des Landes, ist das
Fördergebiet räumlich abzugrenzen.
(Nds. MBI, Bek.d.MU
v. 04.01.2018 – 61.11-21205.1.19.1-)
Die Räumliche
Abgrenzung kann als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB, Erhaltungsgebiet nach §
172 BauGB, Maßnahmegebiet nach § 171 b oder § 171 e BauGB oder durch Beschluss
der Gemeinde erfolgen.
In
der Anlage der Vorlage war die ursprüngliche Abgrenzung des Fördergebietes
(Gemeindegrundstück) beigefügt.
Bgm Schulz gibt ergänzende Erläuterungen.
Die
Begehung mit dem Rat und der Verwaltung hat am 21.01.2019 stattgefunden, die
mit dem Planungsbüro am 19.02.2019. Der Bestandsplan liegt inzwischen vor.
Die
Vorgehensweise wurde mit Frau Lütge von der Verwaltung besprochen. Der
Bauantrag zum Umbau in ein Mehrzweckgebäude muss zu gegebener Zeit gestellt
werden. Ziel ist es, im Jahr 2020 mit den Bauarbeiten beginnen zu können.
Der
ursprüngliche Plan des Fördergebietes (das Grundstück ist nicht mit dem Zaun
identisch) soll hinsichtlich der Abgrenzung verändert werden, so dass ein Teil
des Flurstückes 102/1 der Kirche einfließen soll. Im Rahmen dieser Maßnahme
soll in Absprache mit der Kirche eine Grenzkorrektur angestrebt werden.
Dieser
geänderte Plan ist dieser Niederschrift als Anlage beigefügt.
Die
Ratsmitglieder sind mit der Änderung einverstanden.
Der
Rat der Gemeinde Damnatz fasst folgenden
Beschluss:
Der
Rat der Gemeinde Damnatz beschließt, die Flurstücke 100/2 , 164/1 und teilweise
102/1, Flur 3, Gemarkung Damnatz (gemäß
anl. Lageplan) als ein „abgegrenztes Fördergebiet“ im Rahmen des Förderprogramms „Kleinere
Städte und Gemeinden“ festzulegen.
Das
Fördergebiet hat eine Größe von ca. 2.100 m².