Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

StDir Meyer stellt den Sachverhalt vor:

Die Stadt beabsichtigt, die gesamte bebaubare Fläche der „Essowiese“ zu vermarkten. Dazu möchte die Stadt ein Teilstück des Flurstückes 5/3, Flur 10, Gemarkung Dannenberg, von der Wasserverband kAöR erwerben.

Die Wasserverband kAöR plant auf den Flächen neben dem Freibad (Fl.st. 10/2,10/3,13/5, Flur 10, Gemarkung Dannenberg), welche sich im Eigentum der Stadt befinden, Parkmöglichkeiten anzulegen.

In Gesprächen wurde sich geeinigt, die genannten Flächen zu tauschen.

Jedoch ist aufgrund der Flächengröße und der unterschiedlichen Bodenrichtwerte kein gleichwertiger Tausch möglich.

 

Flächen der Wasserverband kAöR, welche an die Stadt übergehen sollen

(Flurstück: 5/3, Flur 10, Gemarkung Dannenberg > in der Anlage durch horizontale Linien gekennzeichnet):

Bauland:                             ca. 1.890 m² - 66,-€/m²                 = 124.740,00 €

Weg:                                    ca.    437 m² -   7,- €/m² =     3.059,00 €

Grünstreifen:                   ca.    537 m² -   7,- €/m² =     3.759,00 €

Insgesamt:                         ca. 2.864 m²                                       =  131.558,- €

 

Flächen der Stadt, welche an die Wasserverband kAöR übergeben werden sollen

(Flurstücke: 10/2, 10/3 und 13/5, Flur 10, Gemarkung Dannenberg > in der Anlage durch vertikale Linien gekennzeichnet):

Parkfläche:                        ca. 1.160 m² - 66,- €/m²                = 76.560,- €

restliche Fläche:              ca. 2.470 m² -   7,- €/m²                 = 17.290,- €

Insgesamt:                         ca. 3.630 m²                                       = 93.850,- €

 

Differenzbetrag= ca. 37.700,- €

Um einen gleichwertigen „Tausch“ zu vollziehen, müsste die Stadt an die Wasserverband kAöR somit ca. 37.700,- € zahlen.

 

In einem Gespräch mit der Wasserverband kAöR wurde vorgeschlagen, dass die Stadt an die Wasserverband kAöR nur 30.000,- € zahlt, die Stadt dafür aber die Vermessungskosten übernimmt.

 

Auf dem Flurstück 5/3, befindet sich aktuell ein Zaun, der den See auf diesem Grundstück abgrenzt.

In einem entsprechenden Kaufvertrag soll festgehalten werden, dass der Zaun von der Stadt geduldet wird, die Mäharbeiten hinter dem Zaun am See und die Unterhaltung des Zaunes jedoch bei der Wasserverband kAöR verbleiben, solange die Fläche für einen Weiterverkauf benötigt wird.

 

 

Rh Brüggemann hat eine Frage zur Vorlage. In dieser heißt es, dass der Zaun auf dem Grundstück geduldet wird. Sämtliche Pflichten aber bis zum Weiterverkauf beim Wasserverband bleiben. Dies bedeutet, dass die Pflichten der Duldung nach Weiterverkauf auf dem Käufer übergehen. Rh Brüggemann fragt, ob er dies so richtig verstanden hat. StDir Meyer bestätigt dies.

Rh Hanke kann nicht ganz nachvollziehen, warum die Stadt die Ausgleichszahlungen tätigen muss, obwohl sie flächenmäßig mehr abgibt. StDir Meyer erklärt, dass die Stadt vom Wert her mehr übernimmt als sie abgibt. Somit ist die Ausgleichszahlung gerechtfertigt.

Rh Schultz bemerkt, dass der Tausch eine sehr gute Sache ist. Für den Wasserverband ist er sehr wertvoll. StDir Meyer ist der gleichen Meinung. Der Tausch ist für beide Seiten ein Gewinn.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt folgenden


Beschluss:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) (Stadt)übernimmt von der Wasserverband Dannenberg-Hitzacker kommunale Anstalt öffentlichen Rechts (kAöR) (Wasserverband kAöR) eine Teilfläche des Flurstückes 5/3, Flur 10 mit einer Größe von ca. 2.900 m² in der Gemarkung Dannenberg.

 

Im Gegenzug dazu erhält die Wasserverband kAöR von der Stadt die Flurstücke 10/2, 10/3 und 13/5 (Gesamtgröße: ca. 3.600 m²), der Flur 10 in der Gemarkung Dannenberg.

 

Da es sich nicht um einen gleichwertigen Tausch handelt, zahlt die Stadt Dannenberg an die Wasserverband  kAöR 30.000,00 € als Ausgleich.,

 

Die Stadt Dannenberg (Elbe) übernimmt die Vermessungskosten.