Sitzung: 25.03.2019 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 31/0112/2019
StDir Meyer
stellt den Sachverhalt vor:
Die Stadt
beabsichtigt, die gesamte bebaubare Fläche der „Essowiese“ zu vermarkten. Dazu
möchte die Stadt ein Teilstück des Flurstückes 5/3, Flur 10, Gemarkung
Dannenberg, von der Wasserverband kAöR erwerben.
Die Wasserverband
kAöR plant auf den Flächen neben dem Freibad (Fl.st. 10/2,10/3,13/5, Flur 10,
Gemarkung Dannenberg), welche sich im Eigentum der Stadt befinden,
Parkmöglichkeiten anzulegen.
In Gesprächen wurde
sich geeinigt, die genannten Flächen zu tauschen.
Jedoch ist aufgrund
der Flächengröße und der unterschiedlichen Bodenrichtwerte kein gleichwertiger
Tausch möglich.
Flächen der
Wasserverband kAöR, welche an die Stadt übergehen sollen
(Flurstück: 5/3,
Flur 10, Gemarkung Dannenberg > in der Anlage durch horizontale Linien
gekennzeichnet):
Bauland: ca. 1.890 m² -
66,-€/m² = 124.740,00 €
Weg: ca. 437 m² -
7,- €/m² = 3.059,00 €
Grünstreifen: ca. 537 m² -
7,- €/m² = 3.759,00 €
Insgesamt: ca.
2.864 m² = 131.558,- €
Flächen der
Stadt, welche an die Wasserverband kAöR übergeben werden sollen
(Flurstücke:
10/2, 10/3 und 13/5, Flur 10, Gemarkung Dannenberg > in der Anlage durch
vertikale Linien gekennzeichnet):
Parkfläche: ca. 1.160 m² - 66,- €/m²
= 76.560,- €
restliche Fläche: ca. 2.470 m² - 7,- €/m² =
17.290,- €
Insgesamt: ca.
3.630 m² =
93.850,- €
Differenzbetrag=
ca. 37.700,- €
Um einen
gleichwertigen „Tausch“ zu vollziehen, müsste die Stadt an die Wasserverband
kAöR somit ca. 37.700,- € zahlen.
In einem Gespräch mit
der Wasserverband kAöR wurde vorgeschlagen, dass die Stadt an die Wasserverband
kAöR nur 30.000,- € zahlt, die Stadt dafür aber die Vermessungskosten
übernimmt.
Auf dem Flurstück
5/3, befindet sich aktuell ein Zaun, der den See auf diesem Grundstück abgrenzt.
In einem
entsprechenden Kaufvertrag soll festgehalten werden, dass der Zaun von der
Stadt geduldet wird, die Mäharbeiten hinter dem Zaun am See und die
Unterhaltung des Zaunes jedoch bei der Wasserverband kAöR verbleiben, solange
die Fläche für einen Weiterverkauf benötigt wird.
Rh Brüggemann hat
eine Frage zur Vorlage. In dieser heißt es, dass der Zaun auf dem Grundstück
geduldet wird. Sämtliche Pflichten aber bis zum Weiterverkauf beim
Wasserverband bleiben. Dies bedeutet, dass die Pflichten der Duldung nach
Weiterverkauf auf dem Käufer übergehen. Rh Brüggemann fragt, ob er dies so
richtig verstanden hat. StDir Meyer bestätigt dies.
Rh Hanke kann nicht
ganz nachvollziehen, warum die Stadt die Ausgleichszahlungen tätigen muss,
obwohl sie flächenmäßig mehr abgibt. StDir Meyer erklärt, dass die Stadt vom
Wert her mehr übernimmt als sie abgibt. Somit ist die Ausgleichszahlung
gerechtfertigt.
Rh Schultz bemerkt,
dass der Tausch eine sehr gute Sache ist. Für den Wasserverband ist er sehr
wertvoll. StDir Meyer ist der gleichen Meinung. Der Tausch ist für beide Seiten
ein Gewinn.
Der Ausschuss empfiehlt folgenden
Beschluss:
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) (Stadt)übernimmt von der Wasserverband Dannenberg-Hitzacker
kommunale Anstalt öffentlichen Rechts (kAöR) (Wasserverband kAöR) eine
Teilfläche des Flurstückes 5/3, Flur 10 mit einer Größe von ca. 2.900 m² in der
Gemarkung Dannenberg.
Im Gegenzug dazu
erhält die Wasserverband kAöR von der Stadt die Flurstücke 10/2, 10/3 und 13/5
(Gesamtgröße: ca. 3.600 m²), der Flur 10 in der Gemarkung Dannenberg.
Da es sich nicht um
einen gleichwertigen Tausch handelt, zahlt die Stadt Dannenberg an die
Wasserverband kAöR 30.000,00 € als
Ausgleich.,
Die Stadt
Dannenberg (Elbe) übernimmt die Vermessungskosten.