Sitzung: 26.03.2019 Rat der Gemeinde Zernien
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 31/0536/2018
Bgm Schulz
erläutert den Sachverhalt.
Vor dem Auspflocken
ist jedoch der Bewuchs zu reduzieren. Der Bodenrichtwert beträgt in beiden
Bereichen 21,00 € je m². Wenn man jedoch bestrebt ist günstigen Wohnraum zur
Verfügung zu stellen, ist der Verkaufspreis angesichts des günstigen Erwerbs
und der unten aufgeführten Kalkulation durchaus zu rechtfertigen.
In die Berechnungen
ist ein Zinsaufwand für 5 Jahre eingeflossen.
Bezeichnung |
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Gesamtkosten |
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Kosten je m² |
Erwerbspreis |
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75.000,00 € |
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8,30 € |
Vermessung |
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1.000,00 € |
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0,11 € |
Nebenkosten |
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1.000,00 € |
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0,11 € |
Grunderwerbsteuer |
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3.750,00 € |
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0,41 € |
Baumfällungen |
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4.000,00 € |
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0,44 € |
Zinsaufwand |
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4.110,32 € |
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0,45 € |
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9,83 € |
Erläuterungen zum Bebauungsplan:
Baugebiet
Erlenbruch:
Die Grundstücke
liegen im Bereich des Bebauungsplanes "Am Fischteich". Festgesetzt
ist ein Allgemeines Wohngebiet mit einem Vollgeschoss, einer Grundflächenzahl
(GRZ) von 0,3 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) von 0,5 sowie offener
Bauweise. Die Baugrenze ist mit einem Abstand von 7,5 m zur Straße Erlenbruch
und 10 m zur hinter den Grundstücken liegenden Grünfläche gelegen. (Siehe
Auszug)
Baugebiet
"Am Fischteich"
Die
Grundstücke liegen im Bereich des Bebauungsplanes "Am Fischteich".
Dieser hat folgende Festsetzungen:
-
Grundstück 20/22: Allgemeines Wohngebiet, 2 Vollgeschosse, GRZ von 0,3, GFZ von
0,4 sowie offene Bauweise. Baugrenze siehe Abb.
-
Grundstück 20/19 und 20/20: Mischgebiet, 2 Vollgeschosse, GRZ von 0,4, GFZ von
0,8 sowie offene Bauweise. Baugrenze siehe Abb.
Bei
zwei Vollgeschossen handelt es sich um das Höchstmaß.
-Grundstücke 20/23, 20/24, 20/25 und 20/26: Allgemeines
Wohngebiet, 1 Vollgeschoss, GRZ von 0,3, GFZ von 0,5 sowie offene Bauweise.
Baugrenze siehe Abb.
Nach Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Zernien den
Beschluss:
Die Baugrundstücke werden zu einem Preis von 13,00 €/m² zum Verkauf angeboten. Die Grenzen der Baugrundstücke werden durch das Vermessungsbüro Frick-Lull ‚ausgepflockt‘.
Im Kaufvertrag ist darauf hinzuweisen, dass die Grundstücke innerhalb von 5 Jahren zu bebauen sind.