Sitzung: 25.03.2019 Ausschuss für Finanzen und Controlling des Rates der Stadt Dannenberg (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 31/0109/2019
FBL Hesebeck
erläutert den Sachverhalt:
In den Sitzungen
des VA Dannenberg und des Ausschusses für Finanzen und Controlling am
15.01.2019 wurde der Antrag gestellt, dass zu dem Grundstück „ Am Markt 2“ in
Dannenberg Verhandlungen mit dem Verkäufer geführt werden sollen. Diese
Verhandlungen sollten enthalten, dass das Grundstück ohne Bebauung von der
Stadt erworben wird und das die Kosten i.H.v. 100.000,00 € für ein unbelastetes
Grundstück nicht überschritten werden sollen.
Nach mehreren
Gesprächen wurde dem Eigentümer das Angebot gemacht, das Objekt für 100.000,00
€ anzukaufen. Voraussetzung dabei ist, dass das Gebäude abgerissen wird und
freies Baufeld vorhanden ist.
Nach weiteren
Rücksprachen und Verhandlungen mit dem Eigentümer wurde sich auf einen
Kaufpreis i.H.v. 120.000,00 € geeinigt; das Gebäude muss vom jetzigen
Eigentümer abgerissen werden.
Eine Kopie der
Anzeige über den Abbruch / die Beseitigung des Gebäudes liegt der Stadt
Dannenberg bereits vor.
Der Eigentümer
verlangt für den Abriss des Gebäudes im Rahmen des Kaufvertrages eine Vorauszahlung
i.H.v. 40.000,00 €, da die Abrissfirmen vor Beginn der Arbeiten einen Vorschuss
verlangen. Dieses Geld wird anteilig aus dem Gesamtkaufpreis gezahlt werden.
Die Auszahlung wird
aber erst dann getätigt, wenn folgende Bedingungen erfüllt worden sind:
- Abrissgenehmigung muss der Stadt vorgelegt
werden
- ein Angebot einer entsprechenden Firma muss
der Stadt vorgelegt werden
- die Auftragserteilung für Abriss muss der
Stadt vorgelegt werden.
Diese Bedingungen
werden im Kaufvertrag festgehalten.
Rh Schultz weist
ergänzend darauf hin, dass in den zunächst angedachten Kosten i.H.v. 100.000,00
€ bereits jegliche Kosten bzgl. des Abrisses enthalten gewesen sind. Eine
Kaufpreishöhe ist im Vorfelde vom FCD schon befürwortet worden. Grund hierfür
ist, dass Rh Siemke bereits in der Sitzung des FCD vom 15.01.2019 auf die hohen
Kosten für einen Abriss hingewiesen hatte.
Rh Brüggemann fragt
an, wie es sich bzgl. der Nachbauregelung, als Auflage vom Denkmalschutz
verhält. StDir Meyer antwortet darauf, dass die Verwaltung sich in Bezug auf
die Vermarktung Zeit nehmen wird. Sollte eine Vermarktung nicht möglich sein,
wird ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Dies ist bereits im VA auf
den Weg gebracht worden. Da es sich um ein sehr interessantes Grundstück handelt,
bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt.
Momentan soll erstmal ein Beschluss herbeigeführt werden. Dieser Beschluss soll
als Grundlage für weitere Verhandlungen zugrunde gelegt werden. Bedenken äußert
StDir Meyer bei der Erteilung für die Abrissgenehmigung durch die
Denkmalsschutzbehörde. In Gesprächen mit dieser Behörde wurden die Karten
seitens der Verwaltung offen auf den Tisch gelegt. StDir Meyer sieht hier eine
Chance die Stadtentwicklung voranzubringen. Der Antrag für den Abriss wurde
durch Herrn Müller-Hauschild schon gestellt. Von daher rechnet StDir Meyer mit
weiteren Gesprächen zwischen der Denkmalschutzbehörde und dem Eigentümer bzw.
der Verwaltung.
Zwischenzeitlich
gibt es aber noch einen privaten Kaufinteressenten. Dieser hat sich aber bisher
nur an die Verwaltung gewandt. Ein Gespräch mit dem Eigentümer hat bisher noch
nicht stattgefunden. Im Gegensatz zur Verwaltung möchte der private Interessent
das Gebäude aber sanieren. Alles Weitere bleibt abzuwarten.
Rh Schultz zeigt
auf, dass aufgrund des fehlenden Gespräches zwischen dem Eigentümer und des
privaten Interessenten, dem privaten Interessenten keinerlei Informationen in
Bezug auf den Zustand des Gebäudes vorliegen. Fraglich bleibt, ob das
Kaufinteresse noch besteht, sobald der Bauzustand dem Interessenten bekannt
ist.
Rh Zuther kann bei
dem Gebäude den Denkmalschutz nicht erkennen. StDir Meyer erläutert daraufhin,
warum das Gebäude unter Denkmalschutz steht.
Zudem erkundigt
sich Rh Zuther nach dem derzeitigen reinen Wert des Bauplatzes in der
Innenstadt. Dieser liegt laut StDir Meyer geschätzt bei ca. 140-150 €/m².
Rh Hanke hat es so
verstanden, dass die Entscheidung über den Verkauf dann bei der
Denkmalschutzbehörde liegt. Dem widerspricht StDir Meyer. Wer das Grundstück
tatsächlich bekommt, entscheidet der Verkäufer. Diese Entscheidung bleibt jetzt
abzuwarten.
Der Ausschuss empfiehlt folgenden
Beschluss:
Die Stadt Dannenberg (Elbe) kauft das Grundstück „Am Markt 2“ in
Dannenberg (Elbe) für einen Kaufpreis i.H.v. 120.000,00 €.
Die Notarkosten
trägt die Stadt Dannenberg (Elbe).