Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 7

FBL Hesebeck erläutert den Sachverhalt:

In den Sitzungen des VA Dannenberg und des Ausschusses für Finanzen und Controlling am 15.01.2019 wurde der Antrag gestellt, dass zu dem Grundstück „ Am Markt 2“ in Dannenberg Verhandlungen mit dem Verkäufer geführt werden sollen. Diese Verhandlungen sollten enthalten, dass das Grundstück ohne Bebauung von der Stadt erworben wird und das die Kosten i.H.v. 100.000,00 € für ein unbelastetes Grundstück nicht überschritten werden sollen.

 

Nach mehreren Gesprächen wurde dem Eigentümer das Angebot gemacht, das Objekt für 100.000,00 € anzukaufen. Voraussetzung dabei ist, dass das Gebäude abgerissen wird und freies Baufeld vorhanden ist.

Nach weiteren Rücksprachen und Verhandlungen mit dem Eigentümer wurde sich auf einen Kaufpreis i.H.v. 120.000,00 € geeinigt; das Gebäude muss vom jetzigen Eigentümer abgerissen werden.

 

Eine Kopie der Anzeige über den Abbruch / die Beseitigung des Gebäudes liegt der Stadt Dannenberg bereits vor.

Der Eigentümer verlangt für den Abriss des Gebäudes im Rahmen des Kaufvertrages eine Vorauszahlung i.H.v. 40.000,00 €, da die Abrissfirmen vor Beginn der Arbeiten einen Vorschuss verlangen. Dieses Geld wird anteilig aus dem Gesamtkaufpreis gezahlt werden.

 

Die Auszahlung wird aber erst dann getätigt, wenn folgende Bedingungen erfüllt worden sind:

-       Abrissgenehmigung muss der Stadt vorgelegt werden

-       ein Angebot einer entsprechenden Firma muss der Stadt vorgelegt werden

-       die Auftragserteilung für Abriss muss der Stadt vorgelegt werden.

 

Diese Bedingungen werden im Kaufvertrag festgehalten.

 

 

Rh Schultz weist ergänzend darauf hin, dass in den zunächst angedachten Kosten i.H.v. 100.000,00 € bereits jegliche Kosten bzgl. des Abrisses enthalten gewesen sind. Eine Kaufpreishöhe ist im Vorfelde vom FCD schon befürwortet worden. Grund hierfür ist, dass Rh Siemke bereits in der Sitzung des FCD vom 15.01.2019 auf die hohen Kosten für einen Abriss hingewiesen hatte.

Rh Brüggemann fragt an, wie es sich bzgl. der Nachbauregelung, als Auflage vom Denkmalschutz verhält. StDir Meyer antwortet darauf, dass die Verwaltung sich in Bezug auf die Vermarktung Zeit nehmen wird. Sollte eine Vermarktung nicht möglich sein, wird ein städtebaulicher Wettbewerb durchgeführt. Dies ist bereits im VA auf den Weg gebracht worden. Da es sich um ein sehr interessantes Grundstück handelt, bleibt abzuwarten, ob es tatsächlich zum Abschluss eines Kaufvertrages kommt. Momentan soll erstmal ein Beschluss herbeigeführt werden. Dieser Beschluss soll als Grundlage für weitere Verhandlungen zugrunde gelegt werden. Bedenken äußert StDir Meyer bei der Erteilung für die Abrissgenehmigung durch die Denkmalsschutzbehörde. In Gesprächen mit dieser Behörde wurden die Karten seitens der Verwaltung offen auf den Tisch gelegt. StDir Meyer sieht hier eine Chance die Stadtentwicklung voranzubringen. Der Antrag für den Abriss wurde durch Herrn Müller-Hauschild schon gestellt. Von daher rechnet StDir Meyer mit weiteren Gesprächen zwischen der Denkmalschutzbehörde und dem Eigentümer bzw. der Verwaltung.

Zwischenzeitlich gibt es aber noch einen privaten Kaufinteressenten. Dieser hat sich aber bisher nur an die Verwaltung gewandt. Ein Gespräch mit dem Eigentümer hat bisher noch nicht stattgefunden. Im Gegensatz zur Verwaltung möchte der private Interessent das Gebäude aber sanieren. Alles Weitere bleibt abzuwarten.

Rh Schultz zeigt auf, dass aufgrund des fehlenden Gespräches zwischen dem Eigentümer und des privaten Interessenten, dem privaten Interessenten keinerlei Informationen in Bezug auf den Zustand des Gebäudes vorliegen. Fraglich bleibt, ob das Kaufinteresse noch besteht, sobald der Bauzustand dem Interessenten bekannt ist.

Rh Zuther kann bei dem Gebäude den Denkmalschutz nicht erkennen. StDir Meyer erläutert daraufhin, warum das Gebäude unter Denkmalschutz steht.

Zudem erkundigt sich Rh Zuther nach dem derzeitigen reinen Wert des Bauplatzes in der Innenstadt. Dieser liegt laut StDir Meyer geschätzt bei ca. 140-150 €/m².

Rh Hanke hat es so verstanden, dass die Entscheidung über den Verkauf dann bei der Denkmalschutzbehörde liegt. Dem widerspricht StDir Meyer. Wer das Grundstück tatsächlich bekommt, entscheidet der Verkäufer. Diese Entscheidung bleibt jetzt abzuwarten.

 

 

Der Ausschuss empfiehlt folgenden


Beschluss:

Die Stadt Dannenberg (Elbe) kauft das Grundstück „Am Markt 2“ in Dannenberg (Elbe) für einen Kaufpreis i.H.v. 120.000,00 €.

Die Notarkosten trägt die Stadt Dannenberg (Elbe).