Rh Herzog weist auf nicht fachgerechte Rückschnittarbeiten auf einer Fläche neben der Gemeindeverbindungsstraße hin und fragt, welche Eingriffsmöglichkeiten bestehen.

 

Herr Hesebeck antwortet, dass die Untere Naturschutzbehörde die zuständige Ordnungsbehörde ist.