Sitzung: 26.03.2019 Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: 30/0073/2019
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag
der Fraktion „Gruppe Hitzacker“ vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I
beigefügt.
Rh Weiss gibt
ergänzende Erläuterungen zu dem gestellten Antrag.
Die formulierte Beschlussempfehlung des BPSUH v. 12.02.2019
lautete:
Beschluss:
Die Beschlussfassung über den
Uferbereich der Jeetzel, der sich im Eigentum der Stadt Hitzacker (Elbe)
befindet, wird dem Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) übertragen.
Die geänderte
Beschlussempfehlung des VAH am 18.03.2019 lautete:
Beschluss:
- Der
Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) formuliert Leitlinien (u. a. zur
ökologischen Bewirtschaftung sowie touristischen, wassersportlichen und
sonstigen Nutzung) der Jeetzel und vertritt diese zusammen mit der
Verwaltung im Interesse der Stadt gegenüber den zuständigen Behörden.
- Die
Vorbereitung dieser Leitlinien erfolgt durch eine AG, die aus 3-4
Mitgliedern des Stadtrates besteht. Die AG kann Bürgerinnen und Bürger
oder Institutionen hinzuziehen.
- Die
von der AG erarbeiteten Leitlinien werden über die Gremien dem Stadtrat
zur Beschlussfassung vorgelegt.
Bgm Mertins
verliest die geänderte Beschlussempfehlung des VAH.
Der Rat der Stadt
Hitzacker (Elbe) fasst folgenden
Beschluss:
1.) Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe)
formuliert Leitlinien (u. a. zur ökologischen Bewirtschaftung sowie
touristischen, wassersportlichen und sonstigen Nutzung) der Jeetzel und
vertritt diese zusammen mit der Verwaltung im Interesse der Stadt gegenüber den
zuständigen Behörden.
2.) Die Vorbereitung dieser Leitlinien erfolgt
durch eine AG, die aus 3-4 Mitgliedern des Stadtrates besteht. Die AG kann
Bürgerinnen und Bürger oder Institutionen hinzuziehen.
3.) Die von der AG erarbeiteten Leitlinien
werden über die Gremien dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.