Beschluss: Geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 14

Sachverhalt:

 

Es liegt ein Antrag der Fraktion „Gruppe Hitzacker“ vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

Rh Weiss gibt ergänzende Erläuterungen zu dem gestellten Antrag.

 

 

Die formulierte Beschlussempfehlung des BPSUH v. 12.02.2019 lautete:

 

Beschluss:

Die Beschlussfassung über den Uferbereich der Jeetzel, der sich im Eigentum der Stadt Hitzacker (Elbe) befindet, wird dem Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) übertragen. 

 

 

 

Die geänderte Beschlussempfehlung des VAH am 18.03.2019 lautete:

 

Beschluss:

 

  1. Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) formuliert Leitlinien (u. a. zur ökologischen Bewirtschaftung sowie touristischen, wassersportlichen und sonstigen Nutzung) der Jeetzel und vertritt diese zusammen mit der Verwaltung im Interesse der Stadt gegenüber den zuständigen Behörden.
  2. Die Vorbereitung dieser Leitlinien erfolgt durch eine AG, die aus 3-4 Mitgliedern des Stadtrates besteht. Die AG kann Bürgerinnen und Bürger oder Institutionen hinzuziehen.
  3. Die von der AG erarbeiteten Leitlinien werden über die Gremien dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.

 

 

Bgm Mertins verliest die geänderte Beschlussempfehlung des VAH.

 

 

Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) fasst folgenden

 

 


Beschluss:

 

1.)    Der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) formuliert Leitlinien (u. a. zur ökologischen Bewirtschaftung sowie touristischen, wassersportlichen und sonstigen Nutzung) der Jeetzel und vertritt diese zusammen mit der Verwaltung im Interesse der Stadt gegenüber den zuständigen Behörden.

2.)    Die Vorbereitung dieser Leitlinien erfolgt durch eine AG, die aus 3-4 Mitgliedern des Stadtrates besteht. Die AG kann Bürgerinnen und Bürger oder Institutionen hinzuziehen.

3.)    Die von der AG erarbeiteten Leitlinien werden über die Gremien dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt.