Sitzung: 27.02.2019 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 20/0083/2019
Bgm Sperling
übergibt den Vorsitz an stellv. Bgm‘in Gröning und nimmt im Zuschauerraum
Platz.
Herr Siems-Wedhorn
erläutert den Sachverhalt. Gründe, die einer Entlastung des Bürgermeisters
entgegenstehen, hat das Rechnungsprüfungsamt nicht festgestellt. Es bestätigt
gem. § 156 Abs. 1 NKomVG, dass
· der Haushaltsplan und die
Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung eingehalten wurden,
· bei
den Erträgen und Aufwendungen sowie bei den Einzahlungen und Auszahlungen des
kommunalen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und
Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der
gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist und
· sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Erträge,
Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen enthalten sind und der
Jahresabschluss die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage darstellt.
Unter Ziffer 4 gibt
das RPA auf den Seiten 13 und 14 des Prüfberichtes einige spezielle Hinweise:
4.1 Kontenmäßige
Zuordnung der Sport- und Spielplätze
Der Hinweis ist
berechtigt. Die falsche bilanzielle Zuordnung resultiert noch aus der
Umstellungsphase in der Zeit ohne allgemeine Rechtsvorschriften. Zu dieser Zeit
ging man davon aus, dass Sport- und Spielplätze dem Infrastrukturvermögen
zuzurechnen seien. Die Zuordnung wird im Rahmen des Abschlusses 2018
korrigiert.
4.2
Verfügungsmittel
Dieser Hinweis ist
aus Sicht der Verwaltung nicht berechtigt. Das RPA
vertritt den Standpunkt, dass die Kosten der Weihnachtsfeier den
Verfügungsmitteln des Bürgermeisters (Sachkonto 442910) zuzuordnen
seien. Nach § 13 Abs. 1 KomHKVO sind Verfügungsmittel „Aufwendungen und
entsprechende Auszahlungen (…) des ehrenamtlichen Bürgermeisters (…), die aus
dienstlichem Anlass entstehen und für die nicht an anderer Stelle Mittel
veranschlagt sind“. Für die Durchführung der Jahresabschlussfeier wurden aber
im Produkt 1111 auf dem Sachkonto 442930 extra 400 € eingeplant, so dass
Sie qua vorstehender Definition nicht den Verfügungsmitteln zuzuordnen sind.
Hinzu kommt, dass den landesgesetzgeberischen Vorgaben genüge getan wurde, da
das beplante und bebuchte Sachkonto wie auch die Verfügungsmittel nur zulässige
Unterkategorien desselben, durch den verbindlichen Kontenrahmen 2017
vorgeschriebenen Kontos 4429 darstellen.
Die Gemeinde hat im
Jahr 2017 ein ordentliches Ergebnis von + 11.914,04 €
und ein außerordentliches Ergebnis von + 44.118,08
€ erzielt. Diese sind den entsprechenden Überschussrücklagen zuzuführen.
Überplanmäßige
Aufwendungen entstanden im Budget 61. Diese resultieren aus einer unerwartet
hohen Gewerbesteuerumlage in Folge von Steuermehreinzahlungen (+ 16.734,00 €)
sowie geringfügig höherem Aufwand für Gewerbesteuervollverzinsung und
Rechnungsprüfung.
Nach Vortrag fasst
der Rat der Gemeinde Jameln auf Antrag von stellv. Bgm‘in Merke gemäß Vorlage
den
Bgm Sperling
übernimmt wieder den Vorsitz.
Beschluss:
a) Der
Rat beschließt die Jahresrechnung 2017 gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG und erteilt
dem
Bürgermeister
Entlastung für das Haushaltsjahr 2017.
b) Der
Überschuss des ordentlichen Ergebnisses in Höhe von 11.914,04 € wird der
Rücklage aus dem ordentlichen Ergebnis zugeführt.
c) Der
Überschuss des außerordentlichen Ergebnisses in Höhe von 44.118,08 € wird der
Rücklage aus dem außerordentlichen Ergebnis zugeführt.
d) Der
Rat stimmt überplanmäßigen Aufwendungen von 17.713,68 € im Budget 61 zu.