Sitzung: 27.02.2019 Rat der Gemeinde Jameln
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 31/0230/2018/1/1
Bgm Sperling
erläutert den Sachverhalt. Der bei der Berechnung der Erschließungskosten
zugrunde gelegte Beitrag beträgt für das Grundstück 8.448,98 €, was bei einer
Größe von 1.268 m² einem Quadratmeterpreis von 6,66 € entspricht.
Somit würde bei
einem Kaufpreis in Höhe von 6,00 € je m² eine Unterdeckung in Höhe von
0,66 € x 1.268 € =
836,88 € entstehen.
Der
Beschluss des Rates ist rechtswidrig. "Die gesetzlich angeordnete
Beitragserhebungspflicht (§ 127 I BauGB) in Verbindung mit der
Gesetzgebundenheit der Verwaltung nach Art. 20 Abs. 3 GG und dem Gebot der
Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung nach Art. 3 Abs. 1 GG schließt einen
gegenleistungslosen Abgabenverzicht ohne Vorliegen eines gesetzlichen
Erlassgrundes aus."
Wahrscheinlich dürfte der Beschluss sogar nichtig sein, was aber letztlich von
der Kommunalaufsicht zu prüfen u. ggf. festzustellen wäre.
Besondere Bedeutung hat das Gebot der Gleichmäßigkeit der Abgabenerhebung, also
der Gleichbehandlungsgrundsatz. Wählt eine Gemeinde den Weg der vorgezogenen
Beitragsabgeltung über Ablöseverträge, so hat sie die Ablösebedingungen auf
alle beitragspflichtigen Grundstücke gleichmäßig anzuwenden. Das
bedeutet, sie hat auf Verlangen mit jedem Käufer/Eigentümer einen Vertrag zu
schließen und kann nicht im Einzelfall den Vertragsschluss verweigern oder ohne
sachliche Rechtfertigung (z.B. Erlassanspruch) von den festgelegten Konditionen
abweichen.
Nach
Vortrag fasst der Rat der Gemeinde Jameln den
Beschluss:
Der Beschluss des
Rates der Gemeinde Jameln vom 12.12.2018 (Jam/X/10), das Flurstück 6/109 der
Flur 1 in der Gemarkung Breselenz in Größe von 1.268 m² nicht zum Baulandpreis
in Höhe von 16,50 € je m², sondern zum Preis von 6,00 € je m² zu veräußern,
wird aufgehoben.