Sitzung: 12.02.2019 Ausschuss für Bau, Planung, Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz des Rates der Stadt Hitzacker (Elbe)
Beschluss: Einstimmig empfohlen
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 30/0073/2019
Sachverhalt:
Es liegt ein Antrag der Fraktion „Gruppe
Hitzacker“ vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen bei
Beschlussfassung:
· keine
Anlage der Vorlage:
· Anlage I – Antrag der Fraktion „Gruppe
Hitzacker“
Rf Wiehler
erläutert den Sachverhalt.
Im Zuge des
Eigentumsübergangs erstellt die neue Eigentümerin einen Unterhaltungsrahmenplan
für die Nutzung und die Unterhaltung zwischen der Drawehnertorbrücke und der
Mündung in die Elbe. Die NLWKN will in diesem Zuge eine Gemeingebrauchsordnung
entwickeln, die auch die Anlegeplätze betrifft.
Der Unterhaltungsrahmenplan lag der Biosphäre und dem Landkreis bereits
vor. Der Stadt Hitzacker (Elbe) wurde dieser Rahmenplan nicht vorgelegt. In der
Arbeitsgruppe sollen Möglichkeiten zur Nutzung unter Beachtung des
Unterhaltungsrahmenplanes erarbeitet werden. Zu beachten ist, dass der
Hochwasserschutz vor dem Naturschutz gilt. Der Beschluss der ökologischen
Bewirtschaftung soll hiermit verknüpft werden. Die Biosphärenreservatsverwaltung
hat ihre Stellungnahme zum Unterhaltungsrahmenplan bereits gegenüber dem NLWKN
abgegeben. Hierbei wurde allerdings nicht berücksichtigt, dass Teile der
Uferböschung der Stadt Hitzacker (Elbe) gehören. Das Flussbett ist im Eigentum
vom Land Niedersachsen.
Der BPSUH
empfiehlt folgenden
Beschluss:
Die Beschlussfassung über mögliche Umgestaltung und Pflegepläne des Uferbereichs der Jeetzel, der sich im Eigentum der Stadt Hitzacker (Elbe) befindet, behält sich der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) vor.