Beschluss: Einstimmig empfohlen

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

 

Es liegt ein Antrag der Fraktion „Gruppe Hitzacker“ vor, dieser ist der Vorlage als Anlage I beigefügt.

 

Finanzielle Auswirkungen bei Beschlussfassung:

·    keine

 

Anlage der Vorlage:

·          Anlage I – Antrag der Fraktion „Gruppe Hitzacker“

 

Rf Wiehler erläutert den Sachverhalt.

Im Zuge des Eigentumsübergangs erstellt die neue Eigentümerin einen Unterhaltungsrahmenplan für die Nutzung und die Unterhaltung zwischen der Drawehnertorbrücke und der Mündung in die Elbe. Die NLWKN will in diesem Zuge eine Gemeingebrauchsordnung entwickeln, die auch die Anlegeplätze betrifft.  Der Unterhaltungsrahmenplan lag der Biosphäre und dem Landkreis bereits vor. Der Stadt Hitzacker (Elbe) wurde dieser Rahmenplan nicht vorgelegt. In der Arbeitsgruppe sollen Möglichkeiten zur Nutzung unter Beachtung des Unterhaltungsrahmenplanes erarbeitet werden. Zu beachten ist, dass der Hochwasserschutz vor dem Naturschutz gilt. Der Beschluss der ökologischen Bewirtschaftung soll hiermit verknüpft werden. Die Biosphärenreservatsverwaltung hat ihre Stellungnahme zum Unterhaltungsrahmenplan bereits gegenüber dem NLWKN abgegeben. Hierbei wurde allerdings nicht berücksichtigt, dass Teile der Uferböschung der Stadt Hitzacker (Elbe) gehören. Das Flussbett ist im Eigentum vom Land Niedersachsen.

 

 

Der BPSUH empfiehlt folgenden

 

 

 

 


Beschluss:

Die Beschlussfassung über mögliche Umgestaltung und Pflegepläne des Uferbereichs der Jeetzel, der sich im Eigentum der Stadt Hitzacker (Elbe) befindet, behält sich der Rat der Stadt Hitzacker (Elbe) vor.